Stellungnahme - 2023/AM/4573-01 (SN)

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Anliegen:
 

1. Wie ist der starke Rückgang der Verwarnungen im ruhenden Verkehr zu erklären? Welche Gründe gibt es insbesondere für den massiven Rückgang bei den Verwarnungen wegen unzulässigen Parkens auf Geh- und Radwegen?

 

In den in Rede stehenden Zeiträumen wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) zeitweise mit atypischen Arbeitsaufgaben beauftragt. Insbesondere die Durchsetzung der vielschichtigen Corona-Maßnahmen erforderte einen erheblichen Zeitaufwand.

 

Durch den permanenten Anstieg der Baumaßnahmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock waren die Mitarbeiter des KOD vermehrt mit der Baustellensicherung befasst.

 

Mit Einführung des neuen Tatbestandskatalogs haben sich die Geldbußen, insbesondere auf Geh- und Radwegen, signifikant erhöht. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass bei gewissen Tatbeständen auch ein Punkt in Flensburg die zwingende Rechtsfolge ist, ist eine Veränderung des Parkverhaltens durch die Fahrzeugführer in den genannten Bereichen erkennbar.

 

Durch den Aufstieg des FC Hansa Rostock in die 2. Bundesliga haben sich die Sicherheitsspiele und die damit verbundenen Einsätze des KOD weiter erhöht.

 

Die angespannte Parkraumsituation sowie die vorhandenen Personalressourcen erfordern eine Schwerpunktorientierung. Die objektive Gefahrengeneigtheit bestimmt die Schwerpunkte. Vor diesem Hintergrund werden in der Verkehrsüberwachung, insbesondere

 

  • das Freihalten von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen und Einmündungsbereichen,
  • Ahndung des Haltens oder Parkens auf Gehwegen, Radwegen und Radfahrstreifen, Behindertenparkplätzen,
  • Kontrollen der Schulwege und Spielstraßen, Halteverbote

 

als Schwerpunktaufgaben definiert.

 

Darüber hinaus gab es auch im Bereich des KOD (u. a. bedingt durch Corona-Erkrankungen) einen hohen Krankenstand. Insbesondere Dauererkrankungen (sechs Kolleginnen/Kollegen mehr als neun Monate) haben die Aufgabenerfüllung beeinträchtigt.

 

2. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente) war in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils für die Kontrolle und Ahndung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr tätig?

 

2020:  29 Kolleginnen und Kollegen

2021:  27 Kolleginnen und Kollegen

2022:  28 Kolleginnen und Kollegen

 

3. Wie viele Anzeigen/Meldungen von Bürger:innen wegen unzulässigen Parkens gingen in den Jahren 2021 und 2022 ein? (bitte differenzieren nach unzulässigem Parken auf Geh- und Radwegen; in Fußgängerzonen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten und auf Behindertenparkplätzen).

 

In den Jahren 2021 und 2022 wurden ca. 12.000 mutmaßliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Bürgerinnen und Bürger angezeigt. Tatsächlich konnten viele Anzeigen aufgrund von rechtlichen Mängeln nicht bearbeitet werden.

 

4. Wie hoch waren 2021 und 2022 die Einnahmen der Stadt aus Verwarn- und Bußgeldern für Verstöße im fließenden und ruhenden Verkehr (bitte nach den üblichen Kategorien der Statistikstelle getrennt aufführen)

5. Wie hoch waren die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten und die daraus resultierenden Einnahmen in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2023 (bitte nach den üblichen Kategorien der Statistikstelle getrennt aufführen)? Wie wird sich die Anzahl der Verwarnungen im ruhenden Verkehr bis Jahresende im Vergleich zu den Vorjahren voraussichtlich entwickeln?

 

siehe Anlage

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

 

 

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Anlagen

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