Informationsvorlage - 2023/IV/4569

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt der o.g. Antrag zur Entscheidung vor. Die notwendigen Informationen zu planungsrechtlichen Belangen sind den Anlagen 1 bis 5 zu entnehmen. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

Das Verfahren wird nach § 63 LBauO M-V geführt. Die Unterlagen sind vollständig. Die Genehmigungsfiktion tritt am 17.10.2023 ein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 12, 2023 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

Erweitern

Sep 26, 2023 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben