Stellungnahme - 2023/AM/4427-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage von Dr. Felix Winter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umsetzung des Public Corporate Governance Kodex
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.08.2023
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Anliegen:
Die Bürgerschaft hat erstmals im Jahr 2008 einen Public Corporate Governance Kodex (Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung) für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und ihre kommunalen Unternehmen beschlossen. Im März 2022 beschloss die Bürgerschaft eine aktualisierte Fassung, die den Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex berücksichtigt (vgl. 2021/BV/2877).
Die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex für die Hanse- und Universitäts-
stadt Rostock soll im Gesellschaftsvertrag verankert werden oder durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung zur Umsetzung kommen. Bei Unternehmen, wo das nicht mög-
lich ist, ist durch das Beteiligungsmanagement auf eine freiwillige Anerkennung hinzuwir-
ken. Der Verankerung folgt eine von dem Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsorgan
jährlich abgegebene Erklärung, dass dem Regelwerk entsprochen wurde und wird oder
welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht; die Be-
gründung muss nachvollziehbar sein.
Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Beteiligungsunternehmen haben die Anwendung des neugefassten Kodex im Gesellschaftsvertrag verankert bzw. die Umsetzung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen?
- Welche Beteiligungsunternehmen haben diese Anwendung noch nicht beschlossen, obwohl sie laut Kodex dazu verpflichtet sind?
- Bei welchen Unternehmen ist nur eine freiwillige Anerkennung zu erreichen? Bei welchen Unternehmen wurde dies erreicht, bei welchen nicht und wie hat das Beteiligungsmanagement darauf hingewirkt?
- In welchen Beteiligungsunternehmen wurden Ausnahmen vom Kodex beschlossen? Um welche Ausnahmen handelt es sich jeweils?
- Welche Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane haben für den neugefassten Kodex bereits eine Erklärung zur Umsetzung abgegeben? Welche Abweichungen vom Regelwerk wurden dabei jeweils erklärt?
Beantwortung:
- Welche Beteiligungsunternehmen haben die Anwendung des neugefassten Kodex im Gesellschaftsvertrag verankert bzw. die Umsetzung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen?
- Welche Beteiligungsunternehmen haben diese Anwendung noch nicht beschlossen, obwohl sie laut Kodex dazu verpflichtet sind?
Zur grundsätzlichen Anerkennung der Vorgaben und Standards des Public Corporate Governance Kodex für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (PCGK) liegen Selbstverpflichtungserklärungen vor, die von beiden Seiten (Stadt und Unternehmen) unterschrieben sind.
Alle Beteiligungsunternehmen sind angehalten, den Kodex zu beachten und umzusetzen. Die zu 31 % gehaltene Technologiepark Warnemünde GmbH sowie die Stadtwerke Rostock AG haben keine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben. Zudem gibt die ROSTOCK PORT GmbH aufgrund dessen, dass für sie auch der Kodex des Landes gilt, keine Selbstverpflichtungserklärung ab, jedoch eine jährliche Entsprechenserklärung. Alle anderen Beteiligungsunternehmen haben die Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.
- Bei welchen Unternehmen ist nur eine freiwillige Anerkennung zu erreichen? Bei welchen Unternehmen wurde dies erreicht, bei welchen nicht und wie hat das Beteiligungsmanagement darauf hingewirkt?
Der PCGK stellt für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und alle Mehrheitsbeteiligungen der Stadt eine verbindliche Grundlage dar. Bei allen anderen Beteiligungsgesellschaften sollen die Bevollmächtigten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Unternehmensorganen darauf hinwirken, dass die Regelungen in weitest möglichem Umfang beachtet werden. Diese Beachtung hat das Beteiligungsmanagement bei der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) erreicht, indem das hinter dem PCGK stehende Leitbild – verantwortungsvolle Unternehmensführung – klar kommuniziert wurde und genau aufgezeigt wurde, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sich auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene ergeben. Eine Selbstverpflichtungserklärung der DIZ GmbH liegt vor. Weiterhin wäre bei der Technologiepark Warnemünde GmbH nur eine freiwillige Anerkennung zu erreichen, was jedoch trotz der Bemühungen des Beteiligungsmanagements bisher erfolglos blieb.
- In welchen Beteiligungsunternehmen wurden Ausnahmen vom Kodex beschlossen? Um welche Ausnahmen handelt es sich jeweils?
Ausnahmen vom Kodex wurden nicht beschlossen. In der Selbstverpflichtungserklärung heißt es:
„Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und das Unternehmen verpflichten sich, die Vorgaben und Standards des PCGK grundsätzlich anzuerkennen mit dem Ziel, gemeinsam eine gute, d.h. verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst und des Konzernverbundes Hanse- und Universitätsstadt Rostock, als auch am Gemeinwohl orientiert.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine jährliche Erklärung, inwieweit den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde, bis zum 15. April des Folgejahres eines abgelaufenen Geschäftsjahres an das Beteiligungscontrolling der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu geben.“
Diese Entsprechenserklärungen können in den Beteiligungsberichten (zuletzt: Beteiligungsbericht 2021) eingesehen werden.
- Welche Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane haben für den neugefassten Kodex bereits eine Erklärung zur Umsetzung abgegeben? Welche Abweichungen vom Regelwerk wurden dabei jeweils erklärt?
Folgende Unternehmen haben die Selbstverpflichtungserklärung (ohne Änderungen) abgegeben:
- Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
- Großmarkt Rostock GmbH
- in Rostock GmbH Messen, Kongresse & Events
- Zoologischer Garten Rostock gGmbH
- Museumspark Rostock GmbH
- Volkstheater Rostock GmbH
- DIZ GmbH
- WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
- RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH
- Rostocker Straßenbahn AG
- Stadtentsorgung Rostock GmbH
- Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH
- Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH
- Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH
- Nordwasser GmbH.
Die ROSTOCK PORT GmbH hat keine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, gibt jedoch jährlich eine Entsprechenserklärung ab (siehe Beantwortung der Fragen 1 und 2).
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Entsprechenserklärungen 2022 noch nicht vollständig vor, diese werden im Rahmen der Erstellung des Beteiligungsberichtes 2022 abgefordert und können im zu gegebener Zeit vorliegenden Beteiligungsbericht 2022 eingesehen werden.
Eva-Maria Kröger
