Stellungnahme - 2023/AM/4314-01 (SN)

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Anliegen:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung hat die Bürgerschaft die Stadt am 3.3.2021 beauftragt, das Schulessen mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 in kommunaler Trägerschaft zu produzieren. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen (Konzeption, Zeitplan, Personalplanung und -einstellung)?

 

Das Grundkonzept einschließlich Versorgungsart und -leistung ist erstellt. Ein nächster Arbeitsschritt ist die Anpassung auf sämtliche Objekte.

Die Personalplanung für die Gesellschaft, einschließlich der Produktionsbereicche ist erstellt. Die Einstellung der Mitarbeitenden erfolgt nach Gründung der Gesellschaft und Bestellung der Geschäftsführung durch die entsprechenden Gremien (voraussichtlich 07/2024).

 

Ab Mitte 2024 soll die Gesellschaft geschäftsfähig sein und im Rahmen des Finanzplans agieren.



2. Wird der geplante Beginn der kommunalen Schulverpflegung zum Schuljahresanfang 2024/2025 gewährleistet? Wenn ja, in welcher Form?

 

Der Beginn kann nach jetzigem Sachstand nicht gewährleistet werden, so dass für das Schuljahr 2024/2025 von einer letztmaligen Verlängerung der laufenden Konzession auszugehen ist. Die erforderliche Herrichtung der Ausgabeküchen in den Schulen hat sich bedauerlicherweise nicht in der verbleibenden Zeit und unter Berücksichtigung des Vergaberechts umsetzen lassen. An der Versorgungsform ändert sich lt. 2021/BV/1902 nichts.

 

Ab dem Schuljahr 2025/2026 erfolgt dann eine vollständige Produktion und Dienstleistung durch die Gesellschaft.

 

 

3. Mit welchen Kosten pro Essen wird derzeit ab Schuljahresbeginn 2024 kalkuliert?

 

Kalenderjahr

2025

2026

2027

2028

2029

Material

 

1,13 €

1,15 €

1,18 €

1,20 €

1,20 €

Personal

 

4,47 €

2,26 €

2,15 €

2,19 €

2,19 €

Abschreibungen

 

1,48 €

0,61 €

0,61 €

0,54 €

0,54 €

Betrieblicher Aufwand

1,55 €

0,77 €

0,69 €

0,70 €

0,70 €

Zinsen &Tilgung

 

0,19 €

0,20 €

0,37 €

0,35 €

0,33 €


Die sinkenden Personalkosten ab dem Jahr 2026 werden durch die sukzessive Steigerung der Nutzer:innenzahl im Schulessenbereich erreicht.

 

 

4. Wird am Neubau einer eigenen Großküche festgehalten? Wenn ja: An welchem Standort und zu welchen Kosten? Wann sind Baubeginn und -fertigstellung geplant?

 

Ein selbst projektierter Neubau durch die Stadt oder eine städtische Beteiligung ist nicht mit der vorhandenen Zeitschiene (unabhängig der Verlängerung) des Projektes vereinbar.

 

5. Wird statt eines Neubaus noch geprüft, eine vorhandene Großküche zu erwerben oder zu pachten? Wenn ja, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
 

Momentan ist keine vorhandene Großküche auf dem Markt verfügbar. Es laufen Vorbereitungen, in 2025 eine Immobilie zu erwerben und dementsprechend umzurüsten. Die Entscheidung hängt von Verfügbarkeit und notwendigen Investitionen in einen möglichen Standort ab.

 

6. Welche Infrastruktur muss an den jeweiligen Schulen bzw. für den Transport neu erworben werden? Für wann sind diese Anschaffungen/Installationen geplant.

 

Das Leistungsverzeichnis für die Ausstattung der Satellitenküchen ist definiert und umfasst Gar-, Spül- und Ausgabetechnik, des Weiteren Geschirr und alle notwendigen Arbeitsmittel.

Die vorhandene Ausstattung ist Eigentum der Konzessionsinhaberin. Die technische Ausführung, die Betriebsjahre und die nicht vorhandene Updatefähigkeit der Gerätschaften sprechen gegen eine Verwendung im neuen Versorgungskonzept.

Die Transportmittel erstrecken sich über Fahrzeuge, Thermobehälter, Rollwagen und Gastro-Norm Behälter. Wegen der langen Lieferzeiten für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge sollte die Ausschreibung direkt nach der Gründung der Gesellschaft erfolgen.

Die Anschaffung und Installation soll in den verbleibenden Ferienzeiten erfolgen und schließt auch eine zeitweise Nutzung der neuen Technik durch den bisherigen Konzessionär ein. Genaue Abstimmungen dazu können nach Installation der benötigten Anschlüsse durch den Vermieter erfolgen.

 


7. In welcher Rechtsform soll die kommunale Essenversorgung umgesetzt werden (z.B. städtische GmbH oder Eigenbetrieb)? Für wann ist die Gründung geplant?

 

Laut 2021/BV/1902 ist eine kommunale Gesellschaft mit 100 % Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt zu gründen. Dies schließt einen Eigenbetrieb o.ä. aus. Es soll eine GmbH (evtl. in gemeinnütziger Form) zum 01.07.2024 gegründet werden.

 

8. Zur Kostenreduzierung sollten gemäß Konzept zusätzliche Essenabnehmer gewonnen werden. Gibt es bereits Zusagen für zusätzliche Essenabnehmer?

 

Derzeit existiert keine rechtsfähige Struktur, so dass Verträge nicht geschlossen werden konnten. Jedoch gibt es eine Reihe von Absichtserklärungen und Überlegungen für proaktives eigenes Drittgeschäft.

 

9. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Stadt voraussichtlich pro Jahr (zum Beispiel durch einen Verlustausgleich)?

 

Eine belastbare Aussage dazu ist derzeit noch nicht möglich. So ist beispielsweise eine Verrechnung von Mietkosten und die damit verbundene Minderung der Kosten in anderen Teilhaushalten zu verrechnen. Das Bild für den Gesamthaushalt würde ansonsten nicht klar dargestellt.

Da eine genaue Mietberechnung durch den KOE (momentan zwischen 2,12€/qm und 16,60€/qm) für die einzelnen Objekte erst nach einer Rüstung der Satellitenküchen erfolgen kann, ist diese abzuwarten und erneut zu bewerten.

Des Weiteren soll sich die Gesellschaft durch die investiven Mittel der Stadt und die angenommenen finanziellen Rahmenbedingungen von alleine tragen.


10. Bis wann müsste die Verlängerung der bisherigen Konzession erklärt werden, wenn die kommunale Schulverpflegung nicht rechtzeitig starten kann?

 

Die Konzession läuft bis zum 21.07.2024 mit einer dreimaligen Option zur Verlängerung für jeweils ein Jahr. Diese Option muss mit einem Vorlauf von 6 Monaten vor Vertragsende durch den Konzessionsgeber mitgeteilt werden.

 

 

Steffen Bockhahn

 

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