Antrag - 2023/AN/4341
Grunddaten
- Betreff:
-
Thoralf Sens (für die Fraktion der SPD)
Keine Überplanung von Kleingärten für Wohn- und Gewerbegebiete
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.05.2023
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 7, 2023
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Nov 15, 2023
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Oct 26, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Empfehlung
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Oct 5, 2023
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Nov 2, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Empfehlung
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Oct 10, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Empfehlung
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Oct 17, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Nov 1, 2023
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Oct 24, 2023
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Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit Blick auf die Kleingartenanlagen in dem Areal zwischen Reutershagen und der Gartenstadt, sowie im Umfeld des Westfriedhofs, die innerhalb der Verwaltung existierenden Planungen, Überlegungen, Prüfungen, Ideen etc. zu deren Überplanung für zukünftige Wohn- und Gewerbegebiete zu stoppen und auch in Zukunft nicht weiterzuverfolgen. Auch mit Blick auf die Erstellung des neuen Flächennutzungsplans sind die Kleingartenanlagen zwischen Reutershagen und der Gartenstadt, sowie im Umfeld des Westfriedhofs, von neuen Nutzungsplänen auszunehmen und auch zukünftig ausschließlich als Kleingartenanlagen einzuplanen.
Sachverhalt: Im Rahmen der Debatte um die Straßenbahnerweiterung wurden Befürchtungen artikuliert, dass es zu einem massiven Verlust von Kleingärten in Reutershagen und der Gartenstadt kommen könnte. Bis zu 1.500 Parzellen wären durch eine zusätzliche städtebauliche Entwicklung des Areals rund um die geplante neue Straßenbahntrasse bedroht. Die Stadtverwaltungsspitze hat ihrerseits betont und erklärt, dass eine solche Überplanung der Kleingartenanlagen nicht vorgesehen ist. Wesentliche Entscheidungen in dieser Angelegenheit müssen durch die Bürgerschaft getroffen werden. Ziel des Antrags ist es daher, Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
