Beschlussvorlage - 2023/BV/4308
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2023 für Verpflichtungsermächtigungen (VE) zugunsten der Investitionsmaßnahme Grundsanierung Herweghstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.05.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Infrastruktur, Umwelt und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Empfehlung
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|
|
May 25, 2023
| |||
●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
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Entscheidung
|
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Jun 7, 2023
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2023 für eine
VE über 500.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 zugunsten der Maßnahme 6654101201800619 – Grundsanierung Herweghstraße im Produkt 54101,
Konto 78532000 wird erteilt.
Die Deckung der VE und des korrespondierenden Ansatzes erfolgt aus Maßnahme 6654101201801417– städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Am Südring Groter Pohl, Produkt 54101 Konto 78532000.
Sachverhalt/ Finanzielle Auswirkungen:
- Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung
Teilhaushalt: 6600 Produkt: 54101
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Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654101201800619 |
Grundsanierung Herweghstraße |
Investitionsposition |
2 |
|
in EUR-
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
1.500.000 1.000.000 0 |
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
0 0 0 |
Aufträge VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
- |
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
= |
1.500.000 1.000.000
|
Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für das Haushaltsjahr 2025
|
Gesamt |
3.000.000 1.500.000 1.500.000
|
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
a) Unabweisbarkeit
Die Herweghstraße ist mit Kopfsteinpflaster befestigt und in einem baulich schlechten Zustand. Die Verkehrssicherheit ist nur noch bedingt gegeben. Die Straße wird im Lärmaktionsplan als Lärmbrennpunkt S 19 genannt. Die Erneuerung ist somit unabdingbar und zeitnah notwendig. Es ist geplant, das Sanierungsvorhaben gemeinsam mit dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband/ Nordwasser AG und den Stadtwerken Rostock AG (SWRAG) auszuschreiben.
Aufgrund des stark veralteten Entwässerungskanals und der Trinkwasserleitungen werden auch diese Leitungen im Zuge des Straßenbaus durch die Nordwasser zeitgleich erneuert. Weiterhin sind die Neuverlegung einer Fernwärmeleitung durch die SWRAG sowie Kabelarbeiten verschiedener Versorger geplant. Derzeit wird die Ausführungsplanung einschließlich Ausschreibung erarbeitet. Es sind bereits und werden derzeit intensive Abstimmungen zwischen den Beteiligten geführt, um eine Zusammenarbeit der
verschiedenen Gewerke, die Berücksichtigung vom ÖPNV, den Anliegern und notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen zu gewährleisten.
b) Unvorhersehbarkeit:
Entsprechend Planungsfortschritt und aktueller Kostenberechnungen sind zur Absicherung der Ausschreibung im Haushalt Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2023 für 2024 in Höhe von 1,5 Mio. EUR und VE 2023 für 2025 ebenfalls in Höhe von 1,5 Mio. EUR notwendig. Aufgrund von Kostensteigerungen im Planungsfortschritt war dies so nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund muss zusätzlich und zur Absicherung des Ausschreibungsergebnisses eine Umverteilung VE für die Jahresscheibe 2023 für 2025 i.H.v.
500 TEUR erfolgen.
Im Zusammenhang mit den vorgenannten Erläuterungen und zeitlichen/ terminlichen Abhängigkeiten in der Maßnahme ist die Ausschreibung zwingend im September 2023 zu veranlassen.
- Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE
1. |
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654101201801417 |
Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Am Südring Groter Pohl |
Investitionsposition |
2 |
|
in EUR
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
500.000,00 500.000,00 0 |
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
-500.000,00 0
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
- - - |
0 0
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
= = = |
0 500.000,00 0 |
als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen für Haushaltsjahr 2025
|
Gesamt |
500.000,00 500.000,00
|
Begründung:
Es gibt für diese Maßnahme noch keinen gültigen B-Plan. Entsprechend verzögert sich die Ausführung des Vorhabens. Für den neuen Haushaltsplan 2024/ 2025 gibt es keine aktuellen Ansätze. Der gegenwärtige gültige Finanzplan wird für diese Jahresscheibe nicht in Anspruch genommen.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner
