Beschlussvorlage - 2023/BV/4302
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2023 für eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i.H.v. 490.000 EUR für die Investitionsmaßnahme 7355201202300118 – Kommunale Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Beteiligt:
- Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt; Hafen- und Seemannsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Infrastruktur, Umwelt und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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May 25, 2023
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 7, 2023
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Beschlussvorschlag:
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Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung einer VE über 490.000 EUR für die Maßnahme 7355201202300118 Kommunale Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz im Produkt 55201 Konto 78532000 im Finanzhaushalt 2023 für das Haushaltsjahr 2024 wird erteilt.
- Die Deckung der VE in Höhe von 490.000 EUR erfolgt aus der Maßnahme 8354805201800103 – Herrichtung Spülfeld/ Neubau Spüleranlegestelle Radelsee.
Sachverhalt: * einschl. redaktioneller Änderung im 4. Absatz des Sachverhaltes (03.1/Wo. 23.05.23)
Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 27.06.2023 über die 2. Änderung des Erschließungsvertrages zum B-Plan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ vom 23.12.2019 entscheidet. Mit der Vertragsänderung soll auf eine inzwischen vorgenommene Planungsänderung der Regenwasserentsorgung reagiert werden.
Bei der Umsetzung der Entwässerungskonzeption werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 589.763 EUR entstehen. Der Vertrag regelt die Vorfinanzierung durch den Erschließungsträger. Der Erschließungsträger übernimmt die Kosten zur Regenentwässerung der Flächen südlich der
B-Planes in Höhe von 100.260 EUR. Auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten wird die Stadt dem Erschließungsträger anteilige Kosten in Höhe von 490.000 EUR für die Entwässerung der Ortslage Biestow Ausbau und möglicher Erweiterungsflächen erstatten.
Im Rahmen der Ausführungsplanung für die Erschließung zeigte sich, dass die vor Ort anstehenden Böden das vorgesehene Maß an Versickerung nicht zulassen und die tatsächlichen Geländehöhenverläufe die Ableitung eines Teils des Niederschlagswassers in südliche Richtung erfordert.
Es ist nun geplant, einen Graben auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Biestow, Flur 1, Flurstück 130 auszubauen und so zu dimensionieren, dass das Vertragsgebiet * und die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen als mögliche Erweiterungsflächen des Erschließungsgebietes an die Regenwasserentwässerung angeschlossen werden können.
Der Erschließungsträger ist zur Vorfinanzierung sämtlicher Kosten bereit, die bei der Umsetzung des Entwässerungskonzeptes entstehen.
In Bezug auf die Kosten, die der Entwässerung der Ortslage Biestow Ausbau und möglicher Erweiterungsflächen des Erschließungsgebietes dienen, ist eine Refinanzierung der Stadt erforderlich.
Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Maßnahme, die von der Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden könnte. Daher ist zur Sicherstellung der Finanzierung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
überplanmäßig VE außerplanmäßig VE
Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung
Teilhaushalt: 73 Produkt: 55201
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Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
7355201202300118 |
Kommunale Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz |
Investitionsposition |
1 |
Wohnungsbauentwicklung Groß Biestow |
-in EUR-
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
0 0
|
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
- |
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
= |
|
Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
490.000 490.000
|
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
a) Unabweisbarkeit
Der Gewässerausbau ist gemäß Landeswassergesetz M-V eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Im Zuge der Regenentwässerungsplanung für das Baugebiet Kiefernweg fordert die HRO/das Amt für Umwelt- und Klimaschutz den EU-wasserrahmenrichtlinienkonformen Ausbau eines bisher verrohrten Gewässers in einen Ausbauszustand, der deutlich über die Erschließungserfordernisse des WIRO-Gebietes hinausgeht. Dies ist erforderlich, um Regenentwässerung künftiger weiterer geplanter Baugebiete für das 100-jährliche Ereignis zu gewährleisten. Zudem hat eine Kamerabefahrung ergeben, dass die Rohrleitung nicht mehr leistungsfähig und in einem schlechten Zustand ist.
Das wiederhergestellte, naturnah ausgebaute Gewässer nimmt zudem das Regenwasser der Bestandsbebauung Biestow Ausbau auf - die Maßnahme ist für die HRO daher unabweisbar.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die geplante Erschließung, als Voraussetzung für die Umsetzung des Wohnungsbaus, ist für dieses Jahr bei der WIRO vorgesehen. Der Gewässerausbau als wesentlicher Bestandteil für die Erschließung muss daher zeitgleich erfolgen und ist deswegen unaufschiebbar.
Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE
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Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
8354805201800103 |
Herrichtung Spülfeld/ Neubau Spüleranlegestelle Radelsee |
Investitionsposition |
4 |
Herrichtung Spülfeld Radelsee |
in EUR
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
2.000.000 2.000.000
|
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
- - - |
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
= = = |
|
als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
490.000 490.000
|
Begründung:
Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 erfolgte die Einordnung einer VE für das Jahr 2023 in Höhe von 2,0 Mio. EUR für die Herrichtung Spülfeld/Neubau Spüleranlegestelle Radelsee. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme wurde das Vorhaben neu geordnet. Das führte zu einer Überarbeitung/Anpassung der Entwurfsplanung und somit zur Verzögerung zur Umsetzung der Maßnahme. Trotz der Antragstellung einer Zuwendung die mit Aktenzeichen GRWI-19-0040 vom LFI-MV registriert wurde, liegt keine Veranschlagungsreife zur Durchführung der Investition im vollen Umfang vor. In Folge dessen wird die VE im Jahr 2023 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 73
Produkt: 55201 Bezeichnung: Gewässerunterhaltung und -aufsicht
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: 735520120230018 Bezeichnung: Kommunale
Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2024 |
78532000 |
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490.000 |
X |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben:
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
X |
Die Vorlage hat keine Auswirkungen.
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Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:
