Änderungsantrag - 2023/BV/4037-11 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion)
Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der
Kurabgabe (Kurabgabesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2023
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 26, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
May 25, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Empfehlung
|
|
|
May 31, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Empfehlung
|
|
|
Jun 1, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Jun 7, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
|
Empfehlung
|
|
|
May 30, 2023
|
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
§ 3 Abgabepflichtiger Personenkreis wird um einen weiteren Absatz ergänzt:
(2) Kurabgabepflichtig sind ebenfalls Zweitwohnungsinhaber (Eigentümer oder Besitzer
einer Wohneinheit, welche für diese nicht zugleich Hauptwohnung im Sinne des § 16 Abs. 2
LMG MV darstellt) und ihre Ehegatten oder der eingetragene Lebenspartner nach dem
Lebenspartnerschaftsgesetz und deren Kinder soweit diese noch nicht wirtschaftlich
eigenständig sind. Sie sind verpflichtet eine Jahreskurabgabe gemäß § 5 Abs. 3 dieser
Satzung unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer zu entrichten.
Sachverhalt:
Die Regelung dient der Klarstellung zur Abgabepflichtigkeit. § 5 Abs. 3 berücksichtigt nur
die Zweitwohnungsinhaber, allerdings ist es nach herrschender Meinung zulässig, auch
den benannten Personenkreis zur Entrichtung einer Jahreskurabgabe zu verpflichten, weil
die Vermutung besteht, dass diese Personen die Freizeit (Urlaub, Wochenenden)
überwiegend gemeinsam verbringen.
