Änderungsantrag - 2023/BV/4037-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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vom Einreicher am 31.05.2023 aufgrund der SN der Verwaltung zurückgezogen (Krae, 31.05.23)

 

Beschlussvorschlag:

 

Bis zur September-Sitzung der Bürgerschaft ist § 5 der vorgelegten Satzung dahingehend

zu überarbeiten, dass die Höhe der Kurabgabe differenziert nach Haupt- und Nebensaison

entsprechender Systematik geregelt wird:

 

§ 5 Maßstab und Höhe der Kurabgabe:

 

(1) […] Die Höhe der Kurabgabe richtet sich dabei nach der entsprechenden

Saisonalität. Hierbei ist in Haupt- und Nebensaison zu unterscheiden.

 

(2) Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet für

abgabepflichtige Personen:

a) in der Hauptsaison (01. April – 31. Oktober) mit einem Aufenthalt von mehr als

einem Tag (Übernachtungsgäste)

im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2

 

b) in der Hauptsaison (01. April – 31. Oktober) mit einem Aufenthalt von einem Tag

(Tagesgäste)

im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs.

 

c) in der Nebensaison (01. November – 31. März) mit einem Aufenthalt von mehr

als einem Tag (Übernachtungsgäste)

 

d) in der Nebensaison (01. November – 31. März) im Falle einer Ermäßigung nach §

4 Abs. 2

 

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Sachverhalt:

 

Die Nutzbarkeit von touristischen Einrichtungen ist saisonal getrennt zu bewerten. Um die

Attraktivität der Nebensaison aufrecht zu erhalten, ist eine Absenkung der Kurabgabe in

ebd. Zeit sinnvoll.

Aufgrund der statistisch erfassten Gästezahlen ist davon auszugehen, dass in der

Nebensaison weniger Gäste in die Hanse- und Universitätsstadt kommen und das Angebot

Vorlage 2022/BV/3570-02 (ÄA)

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an Veranstaltungen und die Nutzung touristischer Einrichtungen daher rückläufig

gegenüber der Hauptsaison ist.

Die Bäderverkaufsordnung M-V (hier konkret für Warnemünde) sowie § 6 LÖffG M-V und

die Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hanse- und

Universitätsstadt Rostock (Parkgebührenordnung) gehen ebenfalls von einer geregelten

Saisonzeit aus. Die Hauptsaison erstreckt sich vom 01. April bis 31. Oktober, die

Nebensaison vom 01. November bis 31.März.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, da lediglich Bestandteil der zur Kurabgabesatzung vorgelegten Kalkulation, die

hierzu zu überarbeiten ist.

 

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gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

Erweitern

Apr 26, 2023 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

May 25, 2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 30, 2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen