Änderungsantrag - 2023/BV/4037-10 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion)
Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der
Kurabgabe (Kurabgabesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.06.2023
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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May 25, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Empfehlung
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May 30, 2023
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vom Einreicher am 31.05.2023 aufgrund der SN der Verwaltung zurückgezogen (Krae, 31.05.23)
Beschlussvorschlag:
Bis zur September-Sitzung der Bürgerschaft ist § 5 der vorgelegten Satzung dahingehend
zu überarbeiten, dass die Höhe der Kurabgabe differenziert nach Haupt- und Nebensaison
entsprechender Systematik geregelt wird:
§ 5 Maßstab und Höhe der Kurabgabe:
(1) […] Die Höhe der Kurabgabe richtet sich dabei nach der entsprechenden
Saisonalität. Hierbei ist in Haupt- und Nebensaison zu unterscheiden.
(2) Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet für
abgabepflichtige Personen:
a) in der Hauptsaison (01. April – 31. Oktober) mit einem Aufenthalt von mehr als
einem Tag (Übernachtungsgäste)
im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2
b) in der Hauptsaison (01. April – 31. Oktober) mit einem Aufenthalt von einem Tag
(Tagesgäste)
im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs.
c) in der Nebensaison (01. November – 31. März) mit einem Aufenthalt von mehr
als einem Tag (Übernachtungsgäste)
d) in der Nebensaison (01. November – 31. März) im Falle einer Ermäßigung nach §
4 Abs. 2
Sachverhalt:
Die Nutzbarkeit von touristischen Einrichtungen ist saisonal getrennt zu bewerten. Um die
Attraktivität der Nebensaison aufrecht zu erhalten, ist eine Absenkung der Kurabgabe in
ebd. Zeit sinnvoll.
Aufgrund der statistisch erfassten Gästezahlen ist davon auszugehen, dass in der
Nebensaison weniger Gäste in die Hanse- und Universitätsstadt kommen und das Angebot
Vorlage 2022/BV/3570-02 (ÄA)
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an Veranstaltungen und die Nutzung touristischer Einrichtungen daher rückläufig
gegenüber der Hauptsaison ist.
Die Bäderverkaufsordnung M-V (hier konkret für Warnemünde) sowie § 6 LÖffG M-V und
die Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock (Parkgebührenordnung) gehen ebenfalls von einer geregelten
Saisonzeit aus. Die Hauptsaison erstreckt sich vom 01. April bis 31. Oktober, die
Nebensaison vom 01. November bis 31.März.
