Änderungsantrag - 2023/BV/4037-06 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion)
Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2023
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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May 25, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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May 31, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Jun 1, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 7, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Empfehlung
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May 30, 2023
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung wird in § 5 Abs. 2 wie folgt ergänzt:
Die geplante Mobilitätspauschale i. H. v. 1,45 EUR wird zunächst für ein Jahr ausgesetzt.
Bis zu einer möglichen Novellierung der Kurabgabensatzung ist eine Evaluierung zum Nutzerverhalten des ÖPNV, auch unter Berücksichtigung des zum 01. Mai 2023 beginnenden Deutschland-Tickets vorzunehmen.
Sachverhalt:
Entsprechend § 11 Abs. 1 lit. d KAG M-V können Gemeinden die Möglichkeit zur kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einräumen. Auch wir befürworten eine Nutzung des ÖPNV durch die Gäste, allerdings wird bereits seit Beschlussfassung des Mobilitätsplan Zukunft im Januar 2017 die fehlende Analyse des vorhandenen Verkehrsnetzes und der Verkehrsangebote sowie die Entwicklung der Verkehrsmengen moniert.
Ohne eine entsprechende Evaluierung über das Nutzerverhalten der Fahrgäste des ÖPNV und insbesondere unter Einbeziehung des in Kürze in Kraft tretenden Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket), erscheint die geplante Mobilitätspauschale zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht vermittelbar. Eine mögliche Doppelbelastung der Touristen muss zwingend vermieden werden. De facto ist vorgesehen, dass die Touristen für ein Angebot zahlen sollen, welches sie nicht nutzen. Auch vor dem Hintergrund des notwendigen zusätzlichen Ticketkaufes für die Mitnahme eines Fahrrades stellt eine derartige Mobilitätspauschale derzeit keinen Mehrwert dar.
In Auswertung der Evaluierung und (Neu-)Verhandlung mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH kann sodann ebenfalls die Weiße Flotte miteinbezogen werden, da diese eine derzeitige Beteiligung am Angebot aus wirtschaftlichen Erwägungen ablehnt.
Es ist daher unabdingbar, zusammen mit den Verkehrsbetrieben zunächst sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen das Deutschland-Ticket auf das Nutzerverhalten des ÖPNV insgesamt hat, bevor eine solche Entscheidung getroffen wird.
