Stellungnahme - 2023/DA/4253-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinssporthalle der Rostocker Nasenbären
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2023
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Sachverhalt:
Die Verwaltung befürwortet den Beschlussvorschlag des Antrages.
Der 1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V. hat bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit dem 01.07.2015 eine 4.500 m² große Grundstückfläche zum Zweck der Errichtung einer Trainingshalle angemietet. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2041.
Seit Ende 2018 wurden auf dem Grundstück durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Schadstoffsanierungsmaßnahmen durchgeführt, um die geplante Baumaßnahme des Vereins zu ermöglichen. Zur Schaffung des vertragsfähigen Gebrauchs der Mietfläche wurden rund 610.000 EUR für die Sanierung des Grundstücks aufgewandt. Die größten Posten hierbei waren die Schadstoffsanierung (rund 536 TEUR), die Munitionsbergung (rund 40 TEUR) und die Begutachtung der Schadstoffe (rund 15 TEUR).
Im Sommer 2020 wandte sich der Verein an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit der Bitte um Unterstützung bei der Finanzierung der geplanten Errichtung der vereinseigenen Trainings-/Wettkampfhalle und stellte dann mit Datum vom 14.10.2020 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Sportfördermitteln der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Baukostenzuschuss für den Stahlbau der Trainings- und Wettkampfhalle. Mit dem Ergänzungsbeschluss für den Haushalt 2021 (2020/BV/1591) beschloss die Bürgerschaft die Gewährung eines Investitionszuschusses zugunsten des Vereins in Höhe von 100 TEUR. Der Verein erhielt daraufhin auf der Grundlage der Sportförderrichtlinie der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 31.05.2021 im Wege der Sonderförderung einen Zuwendungsbescheid über eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 100 TEUR. Am 01.10.2021 erfolgte der offizielle erste Spatenstich.
2022 beantragte der Verein die Vergabe eines Erbaurechtes und erhielt hierzu mit Datum vom 25.08.2022 ein entsprechendes Angebot der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Seitens des Vereins erfolgte hierauf bislang noch keine Reaktion. Nach Aussage von Herrn Ciupka (Vorsitzender des 1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V.) im Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport am 19.04.2023 waren dafür aktuelle Liquiditätsprobleme ursächlich.
Die im Antrag formulierte Förderbedingung zur 25%-igen Vergabe von Nutzungszeiten zu den Konditionen der „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ durch den Verein erscheint bedingt nachvollziehbar.
Der konkrete Nachfrageumfang nach Nutzungszeiten von den Schulen kann auf Grund der örtlichen Lage sowie der speziellen baulichen Ausprägung dieser Kalthalle derzeit jedoch nicht zuverlässig prognostiziert werden. Weiter steht diese Forderung im Gegensatz zum aufgezeigten Finanzierungsmodell durch den 1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V., welcher Nutzungszeiten außerhalb der Entgeltordnung fremdvergeben möchte, um damit die Verpflichtungen des Vereins zu finanzieren. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Formulierung folgendermaßen zu ändern.
Alt: „Die Zuwendung erfolgt unter der Bedingung, dass durch den Verein 25 Prozent der Nutzungszeiten der Sporthalle entsprechend den Konditionen der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu vergeben sind.“
Neu: „Die Zuwendung erfolgt unter der Bedingung, dass durch den Verein bis zu 25 Prozent der Nutzungszeiten der Sporthalle entsprechend den Konditionen der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu vergeben sind.“
Ferner wird empfohlen weitere Ausbaustufen in alleiniger Verantwortung des 1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V. zu belassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 41
Produkt: 42102 Bezeichnung: Sportförderung
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: 4142102202100112 Bezeichnung: Investitionszuschuss Rostocker Nasenbären e.V.
Haushalts-jahr |
Konto/ Bezeichnung |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
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2023 |
01900003 Geleistete Anzahlungen auf imm. Vermögensgegenstände aus Transferleistungen (Zuwendungen, Zuschüsse) - zweckgebunden |
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200.000,00 |
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Produkt: 42405 Bezeichnung: Sportstättenverwaltung
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: 4142405202300115 Bezeichnung: Investitionszuschuss OSPA- Arena
Haushalts-jahr |
Konto/ Bezeichnung |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
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2023 |
01319000 geleistete Inv.zuschüsse an Sonstige |
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-200.000,00 |
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