Dringlichkeitsantrag - 2023/DA/4253
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PATEI, CDU/UFR und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vereinssporthalle der Rostocker Nasenbären
- Status:
- öffentlich (Bearbeitung Sitzungsdienst erledigt)
- Vorlage freigegeben:
- 18.04.2023
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Apr 19, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen einmaligen Zuschuss aus den Investitionsmitteln der Haushaltsjahre 2022/23 in Höhe von 200.000,00 EUR dem Verein "1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V." für den Bau einer Trainings-und Wettkampfstätte zeitnah zukommen zu lassen. Die Zuwendung erfolgt unter der Bedingung, dass durch den Verein 25 Prozent der Nutzungszeiten der Sporthalle entsprechend den Konditionen der "Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" zu vergeben sind.
Sachverhalt:
Die Rostocker Nasenbären haben sich 2005 gegründet und habe sich seitdem als erfolgreicher Verein im Bereich des Inline Hockey etabliert. Am Standort Reutershagen ist der Verein nun dabei, eine eigene Trainings- und Wettkampfhalle zu errichten. Nach deren Fertigstellung (geplant für Sommer 2023) soll diese auch für andere Sportarten jenseits des Inline Hockey nutzbar sein und auch für den Schulsport zur Verfügung stehen. Bis zum 01.10.2021 wurde mit einem Gesamtkapitalbedarf von 900.000,00 EUR für den Bauabschnitt 1 gerechnet, wobei der Verein 185.000 EUR Eigenkapital aus Rücklagen einbrachte. Im Zuge der jüngsten Kostenentwicklungen im Baubereich liegt nun der Gesamtkapitalbedarf bei 1.215.000,00 EUR für den 1. Bauabschnitt. Gleichzeitig ist es dem Verein gelungen, das Eigenkapital aus Rücklagen auf 300.000 EUR zu erhöhen. Es bleibt somit eine Lücke von 200.000 EUR. Die Stadt sollte die Lücke in der Finanzierung decken, um eine Fertigstellung des 1. Bauabschnittes und die damit einhergehende Nutzung zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 sicherzustellen.
Mit der Gewährung eines öffentlichen Zuschusses geht jedoch auch die Erwartung einher, eine partielle öffentliche Nutzung der Sportstätte zu ermöglichen. Als Grundlage hierfür ist die städtische Gebührenordnung heranzuziehen. Durch die zusätzlich benötigte finanzielle Unterstützung durch die Stadt erhöht sich der Anteil der Finanzierung durch die Stadt auf 300T€, dies entspricht in etwa 25 Prozent der gesamten Investitionssumme von 1.215T€. Dieses Verhältnis soll sich auch entsprechend bei der Belegung der Sporthalle widerspiegeln.
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der enge Zeitachse bis zur geplanten Fertigstellung der Sporthalle im Sommer 2023, insbesondere mit Blick auf eine potentielle Nutzung zu Beginn des Schuljahres 2023/2024, sollte eine etwaige Mittelzuweisung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zeitnah erfolgen, weshalb eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 26.04.2023 anzustreben ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 41
Produkt: Bezeichnung:
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben: Verwendung von 200.000,00 EUR aus Mitteln des Investitionshaushaltes von Projekten, die in 2023 nicht mehr realisiert werden können.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
x |
Die Vorlage hat keine Auswirkungen.
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Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

Apr 26, 2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen einmaligen Zuschuss aus den Investitionsmitteln der Haushaltsjahre 2022/23 in Höhe von 200.000,00 EUR dem Verein "1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V." für den Bau einer Trainings-und Wettkampfstätte zeitnah zukommen zu lassen.
Die Zuwendung erfolgt unter der Bedingung, dass durch den Verein 25 Prozent der Nutzungszeiten der Sporthalle entsprechend den Konditionen der "Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" zu vergeben sind.
Beschluss Nr. 2023/DA/4253:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen einmaligen Zuschuss aus den Investitionsmitteln der Haushaltsjahre 2022/23 in Höhe von 200.000,00 EUR dem Verein "1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V." für den Bau einer Trainings-und Wettkampfstätte zeitnah zukommen zu lassen.
Die Zuwendung erfolgt unter der Bedingung, dass durch den Verein bis zu 25 Prozent der Nutzungszeiten der Sporthalle entsprechend den Konditionen der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu vergeben sind.
Weitere Ausbaustufen der Sporthalle werden in alleiniger Verantwortung des 1. Inline Hockey Club Rostocker Nasenbären e.V. belassen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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