Beschlussvorlage - 2023/BV/4242

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 22.06.2023 -

 

Beschlussvorschlag:

Die Sitzungen der Rostocker Bürgerschaft werden bis zur Fertigstellung eines neuen Sitzungssaales im Gebäudekomplex der Rathauserweiterung in erster Priorität in Saal 2 der StadtHalle, Südring 90, 18059 Rostock abgehalten.

 

Der Sitzungssaal der Bürgerschaft im Rathaus, Neuer Markt 1, 18055 Rostock dient für denselben Zeitraum in zweiter Priorität als Ausweichsitzungsort, sollte der Sitzungsort in der StadtHalle nicht verfügbar sein.

 

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Beschlussvorschriften:  § 22 (2) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:  -
 

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Sachverhalt:

Die „Veranstaltung“ Bürgerschaftssitzung ist in ihrer aktuellen Zusammensetzung und Organisation den Dimensionen und der Infrastruktur des denkmalgeschützten Sitzungssaales im historischen Teil des Rathauses mit einer Fläche von rund 208 m² entwachsen.

 

Die Konstellation aus fünf Fraktionen und sieben fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedern lässt eine Abbildung der Sitzordnung in der bisher üblichen Anordnung von drei Sitzreihen nicht mehr zu. Ein Mitglied der Bürgerschaft sitzt aufgrund veränderter Parteizugehörigkeit in Zusammenhang mit dem sich daraus ableitenden Alleinstellungsmerkmal als Einzelmandatsträgerin in der optischen Wahrnehmung des Raumes wegen Platzmangels nicht im Gremium. Außerdem werden insgesamt die Mindestabstände in den Gängen zwischen den Blöcken der Fraktionen und den fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedern unterschritten. Das führt dazu, dass der Raum nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen aus der Versammlungsstättenverordnung M-V entspricht.

 

Darüber hinaus ist mit Fortschreiten der technischen Anforderungen an die Sitzungen wie den Liveübertragungen durch die Medien Internetradio Warnow Rostock und TMPL Media (YouTube-Livestream) weiterer Raum in Anspruch genommen, der u.a. ursprünglich Laufwegen, Gästen und Zuhörenden vorbehalten war, welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Ebenfalls hat das Mitglied der Fraktion DIE LINKE.PARTEI, welches auf einen Rollstuhl angewiesen ist, aufgrund des Platzmangels erhöhte Schwierigkeiten, seinen Platz zu erreichen und wieder zu verlassen.

 

Nicht zuletzt ist der Sitzplatzbereich von Verwaltung und Medien nicht auskömmlich ausgestattet. Der Bereich ist dauerhaft mit einer Zusatzbestuhlung versehen, der die Wegebeziehungen auf der Fläche stört. Den Mitarbeitenden des Büros der Präsidentin der Bürgerschaft, der Fraktionsgeschäftsstellen, des Fachbereiches Sitzungsdienst aus dem Büro der Oberbürgermeisterin sowie der Veranstaltungstechnik ist es nicht mehr möglich, sich zwecks Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Sitzungssaal zu bewegen, ohne die Mitglieder der Bürgerschaft und damit den Sitzungsverlauf zu stören. Umgekehrt fällt es den Mitarbeitenden zunehmend schwer, kurzfristig auf das Sitzungsgeschehen reagieren zu können. Entsprechende Unruhen aus den Reihen sind während der Sitzungen durch das Präsidium der Bürgerschaft regelmäßig wahrgenommen und in Nachbereitung bemängelt worden.

 

Saal 2 der StadtHalle kann mit einer Fläche von 600 m² die aktuellen und ggf. zusätzlichen Anforderungen an eine ordentliche Bürgerschaftssitzung vollumfänglich erfüllen. Die verfügbare Fläche verdreifacht sich fast im Vergleich zum Sitzungssaal im Rathaus. Der Raum ist durch zwei Aufzüge barrierefrei erreichbar und bietet ausreichend Platz, der allen Beteiligten ihre Aufgabenwahrnehmung ermöglicht, ohne andere Teilnehmende dadurch zu beeinflussen.

 

Die StadtHalle und ihr Personal haben während der pandemiebedingen Sitzungszeit in den Jahren 2020 bis 2022 Zuverlässigkeit nachgewiesen und sich als professionelle Organisation für die Bürgerschaftssitzungen gezeigt. In dieser Zeit wurde Saal 2 vorsorglich probebestuhlt, um ggf. auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Das Ergebnis ist dieser Vorlage zur besseren Nachvollziehbarkeit/ Vorstellung in den Anlagen beigefügt.

 

Die Prüfung weiterer alternativer Sitzungsorte ist in den Jahren 2020-2022 aufgrund der damals geltenden Beschränkungen sehr umfangreich erfolgt - mit dem Ergebnis, dass im Gegensatz zur StadtHalle oder dem Rathaus unverhältnismäßig hoher personeller und finanzieller Aufwand betrieben werden muss, um in ihrer Größe geeignete Räume mit der nötigen technischen und mobiliaren Infrastruktur („parlamentarische Sitzordnung“) auszustatten und darüber hinaus auch regelmäßige Verfügbarkeit sicherzustellen, ohne dass andere an diesen Orten sonst übliche Veranstaltungen in ihrer Organisation gestört werden würden. Ein Umziehen des Rathausmobiliars hätte neben auch zu berücksichtigenden Umweltaspekten (LKW-Logistik) außerdem zur Folge, dass der Sitzungssaal jeweils für ca. eine Woche nicht nutzbar wird. Nicht zuletzt auch in Würdigung der unter ‚Finanzielle Auswirkungen‘ beschriebenen Umstände scheiden andere alternative Sitzungsorte als die StadtHalle aus, weil eine Anmietung bei Dritten und Umzugsleistungen zwangsläufig Mittelabflüsse aus dem gesamtstädtischen Haushalt erzeugen würden.

 

Mit der Fertigstellung des neuen Sitzungssaales im Gebäudekomplex der Rathauserweiterung ist Stand heute im Jahr 2026 zu rechnen. Der neue Raum wird den aktuellen Planungen zufolge über eine Grundfläche i.H.v. 263 m² für Gremium, Verwaltung und Vertretungen der Medien verfügen. Die Gäste - auch diejenigen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind - können der Sitzung auf einer darüber liegenden Empore mit einer Grundfläche von ca. 66 m², die nur durch separate Eingänge betreten werden kann, beiwohnen. Die hinzugewonnene Fläche von 55 m² im Gremium wird durch eine moderne Raumorganisation, die mit der jetzigen nicht verglichen werden kann, dafür sorgen, dass der Bürgerschaft ein Sitzungsort in den Räumen der Stadtverwaltung zur Verfügung steht, der den benannten und neuen Anforderungen entsprechen wird. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die inRostock GmbH hat der Verwaltung ein Angebot vorgelegt, welches pro Veranstaltung einen Gesamtpreis i.H.v. 2.923,50 EUR vorsieht. Der Gesamtpreis beinhaltet die Raummiete, veranstaltungsbezogene Reinigungskosten, die technische Ausstattung sowie die Personalkosten für die Betreuung durch zwei Technikerinnen/ Techniker und zwei Sicherheitskräfte.

 

Der Gesamtpreis ist aus dem Teilhaushalt 10, Hauptamt, zu finanzieren. Die Mittel für 2023 sind im benannten Deckungskreis vorhanden.

 

Im Rahmen der Betrachtung des Konzerns Stadt stellen die Aufwendungen im Kernhaushalt und die Erträge in der inRostock GmbH lediglich eine interne Verrechnung dar. Diese Positionen werden im Rahmen des Gesamtabschlusses des Konzerns in der Ergebniseliminierung neutralisiert. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inanspruchnahme des Saal 2 in der Stadthalle zukünftig positiv auf den Zuschussbedarf in der inRostock GmbH auswirkt.

 

Teilhaushalt:  10    Deckungskreis: 5804 (Einheitsmiete)

Produkt: 11104   Bezeichnung: Bürgerschaft, Ausschüsse u.a. Gremien

 

- in EUR -

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2023 ff.

56210010 (Fremdanmietung)

 

2.923,50/ Sitzung

 

 

2.923,50/ Sitzung

2024

 

30.000,-

 

30.000,-

2025

 

30.000,-

 

30.000,-

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

X

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 25, 2023 - Finanzausschuss - abgelehnt

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Jun 7, 2023 - Bürgerschaft - vertagt