Beschlussvorlage - 2023/BV/4230
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stellvertretenden Vertrauenspersonen für den Ausschuss gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechts- und Vergabeamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Sachverhalt:
Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
04. Mai 2022 - III 103/3222 - 14SH - hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum
01. Mai 2023 die Vertrauensperson per Wahl durch die Gemeindevertretung aufzustellen
(§ 40 GVG) sowie diese bis zum 01. Juli 2023 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Die Vertrauensperson ist Beisitzer in dem nach § 40 Abs. 3 zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss), welcher zusammentritt, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre zu wählen.
Für die Wählbarkeit der Vertrauensperson gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen (§§ 31 – 34 GVG).
Sie wird nach § 40 Abs. 3 Satz 1 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.
Die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertrauenspersonen ist für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf fünf festgesetzt. Es ist empfehlenswert, Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu wählen.
