Stellungnahme - 2023/AN/4121-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Housing-First-Ansatz folgt dem Kerngedanken des "Rechts auf Wohnen" (siehe: "Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen - Konzept und Umsetzungshinweise/20.09.22) und mindert weitere, persönliche Handlungsbedarfe, welche im Kontext einer Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit stehen. Neben finanziellen Problemen "winkt" der Abbruch tragender, persönlicher Beziehungen und Netzwerke etc. Eine stabile Wohnsituation wirkt sich positiv auf die persönliche Situation aus.

 

Das Amt für Soziales und Teilhabe ist bereits auf Bundesebene mit vielen Akteuren der Wohnungslosenhilfe im Austausch und informiert sich regelmäßig über die aktuellen Ergebnisse anderer kommunaler Träger im Rahmen der Erprobung von „Housing First“-Projekten. Für die Umsetzung der in dem Antrag beschriebenen Erarbeitung eines Konzeptes sind alle Interessengruppen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beteiligen. Zentrale Aufgabe wird es zunächst sein, Partnerschaften in der Wohnungswirtschaft und Privatvermietung zu gewinnen, welche Wohnungen zur Verfügung stellen. Sinnvoll ist es, Erkenntnisse aus dieser fachlichen Arbeit zu analysieren (Monitoring) und folgend auszuwerten (Evaluation). Damit ist zu prüfen, a) ob und b) in welchem Umfang dieser fachliche Ansatz tatsächlich dazu beiträgt, die Zahl von obdachlosen Menschen zu senken und die individuelle Lebenssituation zu stützen.

 

Bei der näheren Betrachtung des „Housing-First-Ansatzes“ ist festzustellen, dass folgende

Effekte bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen:

 

1. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügen die Obdachloseneinrichtungen über eine Vielzahl an Unterkunftsplätzen, die im Rahmen von Wohngruppen einem hohen Standard im Vergleich zu anderen Obdachloseneinrichtungen entsprechen.

 

2. Mit dem vorhandenen Angebot des Nachtasyls gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Unterkunft als sofortige Anlaufstelle für alle von Obdachlosigkeit bedrohten und tatsächlich obdachlosen Personen zur Verfügung zu stellen.

 


3. Der „Housing First“-Ansatz setzt auf eine sofortige Übermittlung der obdachlosen Person in eine eigene Wohnung. Anhand des angespannten Wohnungsmarktes ist bei einer direkten Anmietung von Wohnraum allein für diesen Personenkreis eine Konkurrenzsituation möglich, die näher betrachtet werden muss.

 

4. Der „Housing-First“-Ansatz setzt auf eine direkt privatrechtlich angemietete Wohnung durch die in Obdachlosigkeit geratene Person. Aus Sicht des Amtes für Soziales und Teilhabe sind zuvor die Gründe der Obdachlosigkeit und die damit verbundenen Risiken im Rahmen der pädagogischen Betreuung näher zu durchleuchten. Ein vorgelagertes Aufnahmesystem im Rahmen der vorhandenen Obdachloseneinrichtungen erscheint nach jetzigem Stand unumgänglich.

 

Grundsätzlich arbeitet das zuständige Fachamt derzeit an verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, die Belegungszahlen in den vorhandenen Obdachloseneinrichtungen zu reduzieren. So werden derzeit die individuellen Bedarfe der einzelnen Personen im Rahmen der sozialplanerischen Angebotsentwicklung näher betrachtet. Des Weiteren findet im April ein Kooperationsgespräch mit der zuständigen Amtsleiterin des Landkreises Rostock statt.

 

Für die Erarbeitung eines „Housing-First-Konzeptes“, welches die vorhandenen Strukturen und Herausforderungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock berücksichtigt, sind zusätzliche finanzielle Ressourcen für den damit verbundenen Strategieprozess notwendig. Anhand der aktuellen Herausforderungen in dem zuständigen Fachamt ist es nicht möglich, den hier beschriebenen Auftrag mit eigenen personellen Ressourcen umzusetzen. Das zuständige Fachamt rechnet mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 25.000 Euro, die für die strategische Begleitung und Erarbeitung eines Kurzkonzeptes benötigt werden. Die hier beschriebenen finanziellen Mittel sind derzeit nicht im Haushaltsplan des zuständigen Fachamtes vorgesehen.

 

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Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

Erweitern

Apr 12, 2023 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

Apr 26, 2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben