Beschlussvorlage - 2023/BV/4226
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste zur Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12. 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.04.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechts- und Vergabeamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Sachverhalt:
Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
04. Mai 2022 - III 103/3222 - 14SH - hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum 01. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen aufzustellen (§ 36 Abs. 1 GVG) sowie diese bis zum 01. Juli 2023 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Die Zahl der Vorschläge für die zu erstellende Liste der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen wurde durch den Präsidenten des Landgerichts mit Schreiben vom 04.08.2022 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit 209 bestimmt.
Aus der vorgelegten Liste wählt der nach § 40 Abs. 3 GVG zu bildende Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss) die erforderliche Anzahl von Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.
Die Aufstellung der Liste erfolgte nach Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bei Parteien, Vereinen und Institutionen sowie aufgrund von Selbstbewerbungen nach zahlreichen Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk. Entsprechend § 36 Abs. 2 GVG sollen in der Liste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt sein.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist die Erfüllung der Anforderungen an das Schöffenamt gemäß §§ 31 - 34 GVG, wonach in die Liste nicht aufzunehmen sind
1. Personen, die nicht Deutsche sind;
2. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
6 Monaten verurteilt sind;
3. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust
der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
4. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben würden;
5. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amts-
periode vollenden würden;
6. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen;
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt
nicht geeignet sind;
-
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
- Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
-
der Bundespräsident
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden
können;
13. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
14. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Straf-
vollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
15. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß
zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).
Eva-Maria Kröger
Hinweis zur Vorschlagsliste:
Eine Vorschlagsliste mit vollständigen, personenbezogenen Daten, die Geburtsdatum, Wohnadresse und Beruf umfassen, liegt im Fachbereich Sitzungsdienst zur Einsichtnahme vor.
(Voranmeldung erforderlich unter Tel. 0381 381-1308 oder per E-Mail: sitzungsdienst@rostock.de)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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519,3 kB
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