Anfrage der Fraktion - 2023/AF/4219
Grunddaten
- Betreff:
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Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)
Abschnitt der Schwaaner Landstraße als Fahrradstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.04.2023
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 26, 2023
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Anliegen:
Mit Hilfe eines Modellvorhabens gemäß § 45 Abs. 1 StVO soll die Schwaaner Landstraße zwischen Rostock-Südstadt & Sildemower Weg auf einer Länge von ca. 930 m als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Die Schwaaner Landstraße verbindet Sildemow & Rostock. Radverkehrsanlagen sind auf diesem Abschnitt nicht vorhanden. Die durchschnittliche Verkehrsmenge beträgt ca. 1.500 Kfz/24 h (OBR-Präsentation 05/ 2022).
Zunächst war geplant, die Schwaaner Landstraße in einem Modellvorhaben von einem Jahr als Fahrradstraße auszuweisen, inzwischen sind 2 Jahre geplant. Ziel soll es sein, die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen und die Stadt-Umland-Beziehung für den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Dem Kfz-Verkehr stünde mit der L 132 eine sehr gute Verbindung zwischen Sildemow und Rostock zur Verfügung.
Der Vertreter der Abteilung Fast Lane Fahrradstadt machte in der OBR-Sitzung vom 23.03.2023 auf Nachfrage darauf aufmerksam, dass die Verkehrsbehörde bereits signalisiert habe, dass eine Begründung mit dem Aspekt Sicherheit nicht anwendbar wäre.
Die Fast Lane Fahrradstadt beruft sich auf § 45 Abs. 1 StVO, wo geregelt ist, wann aus Gründen der Sicherheit & Ordnung Verkehr beschränkt oder untersagt werden kann. Auf den ersten Blick dürfte keiner der Gründe zutreffen.
- Auf Basis welchen Aspekts von § 45 Abs. 1 StVO soll eine Fahrradstraße ausgewiesen werden?
- Ist dieser Grund auch nach Beendigung des Modellvorhabens rechtlich tragbar, d.h. für die geplante dauerhafte Umwidmung und damit erforderliche Teilentziehung?
- Wenn nicht: Welchen Sinn ergibt ein Modellversuch, der anschließend rechtlich nicht umsetzbar ist?
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 15.11.2021 hat die Voraussetzungen abgeschwächt. Danach dürfen Fahrradstraßen nunmehr auf folgenden Straßen errichtet werden: Straßen mit
- einer hohen Fahrradverkehrsdichte
- einer zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte
- einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr
- einer lediglich untergeordneten Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr.
- Inwiefern sind diese Kriterien erfüllt (jeweils einzeln)?
Entsprechend & 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen (und damit Fahrradstraßen) nur aufzustellen, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
- Welche besonderen Umstände machen eine Fahrradstraße auf dem Teil der Schwaaner Landstraße zwingend erforderlich?
- Inwiefern würden das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Straßenverkehr und das Abstandsgebot beim Überholen nicht ausreichen?
Laut Urteil des VG Hannover vom 13.08.2021 (Az. 7A 5667/19) muss die Einrichtung einer Fahrradstraße die allein in Betracht kommende Maßnahme der Gefahrenabwehr sein.
- Inwiefern ist die Deklarierung des Abschnitts der Schwaaner Landstr. als Fahrradstraße die einzig in Betracht kommende Maßnahme der Gefahrenabwehr? Welcher Gefahr?
Es scheint Strategie der Stadtverwaltung zu sein, die Kosten für Radwege dadurch zu umgehen, dass 30 km/h-Straßen ausgewiesen werden.
- Aus welchem Grund soll der Teilabschnitt der Schwaaner Landstraße eine Fahrradstraße werden und keine 30 km/h-Straße, wie der Rest der Schwaaner Landstraße?
- Wie ist der Ausweichverkehr bei Unfällen oder Sperrung der L 132 geplant?
Die Bürgerschaft beauftragte im Mai 2021 den OB, den Lückenschluss des Fuß- & Radweges umzusetzen. Beauftragt wurde ein fahrbahnbegleitender Fuß- & Radweg, nicht eine Fahrradstraße.
- Wann wird der fahrbahnbegleitende Radweg in die Planungen der Stadtverwaltung aufgenommen?
Dr. Sybille Bachmann
