Informationsvorlage - 2023/IV/4199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In 2005 hat die Bürgerschaft das Umweltqualitätszielkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Beitrag zur Umsetzung der Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen und gleichzeitig eine jährliche Berichterstattung und Information festgelegt (Beschluss Nr. 0721/05-BV). Mit Beschluss Nr. 2010/AN/1290 vom 16.09.2010 wurde die Berichterstattung auf einen Zweijahresrhythmus umgestellt. Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 2019-2020.

Die Umweltqualitätsziele umfassen alle Themenfelder der städtischen Umweltverwaltung, u. a. Bodenschutz, Lärmbekämpfung, Stadtklima, Gewässerschutz, Biotop- und Artenschutz u. a. Basierend auf den fachlichen Rechtsgrundlagen und wissenschaftlich fundierten Kenngrößen werden spezifische Standards bzw. Indikatoren zur Beschreibung der Rostocker Umweltsituation und deren Entwicklung aufgestellt. Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen des Umwelt- und Naturschutzes konkreter zu untersetzen, um vorsorgeorientierte Maßstäbe in Planungsprozesse der Stadt einzubringen. Im Berichtszeitraum wird anhand einzelner Indikatoren die Zielerreichung für jedes Themenfeld dargestellt und bewertet und am Ende des Berichtes in einem Ampelsystem zusammenfassend dargestellt. Die zugrundeliegenden Fachdaten werden stetig aktualisiert und erweitert. In 2019 wurde z. B. das Bodenschutzkonzept von der Bürgerschaft verabschiedet. Weiterhin wurden die städtischen Klimafunktions- und Planungshinweiskarten fortgeschrieben und ein Umwelt- und Freiraumkonzept aufgestellt.

Im aktuellen Berichtszeitraum 2019/2020 wurden die Standards in den folgenden Handlungsfeldern überwiegend eingehalten oder teilweise eingehalten: Boden, Luftreinhaltung, Lokalklima, Grund- und Hochwasserschutz, Kreislaufwirtschaft sowie Kommunaler Wald. In den Bereichen des Gewässerschutzes, Lärmschutzes, Natur- und Artenschutzes sowie im Bereich Globalklima/ Energie sind Standards nicht erreicht worden. So sind u. a. das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
(Gewässer 2. Ordnung in Verantwortung der Stadt Rostock) sowie die stetige Reduktion der Treibhausgasemissionen im Hinblick auf das Erreichen der Klimaschutzziele eine anhaltende und langfristige Aufgabe.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 1, 2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

Jun 7, 2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben