Beschlussvorlage - 2023/BV/4192
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der Kunsthalle Rostock gGmbh
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.03.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Hauptamt; Rechts- und Vergabeamt; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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Apr 13, 2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Apr 13, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Empfehlung
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Apr 18, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Beschlussvorschlag:
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Die Bürgerschaft beauftragt die Oberbürgermeisterin, die Gründung der kommunalen „Kunsthalle Rostock gGmbH“ zum 01.01.2024 vorzubereiten.
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Die Bürgerschaft stimmt dem als Anlage 1 zur Szenarien-Bewertung beiliegenden Konzept zur Weiterentwicklung der Kunsthalle Rostock des Vereins pro kunsthalle e.V. - „Die Entwicklung der Kunsthalle Rostock im Zeitraum von 2023 - 2033 – Ausblick und Vision“ - in der vorliegenden Fassung einschließlich der Stellenausstattung zu (Anlage 2 der Beschlussvorlage).
- Alle für die Gründung der Kunsthalle Rostock gGmbH notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft unter Berücksichtigung des § 22 der Kommunalverfassung M-V zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
Im Dezember 2007 beauftragte die Bürgerschaft den Oberbürgermeister, die Gründung einer Rostocker Museums-GmbH aus den städtischen Museen (Kulturhistorisches Museum und Kunsthalle) bis zum 01.09.2009 vorzubereiten.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft im Januar 2009, die Kunsthalle Rostock mit einem Betreibervertrag an den Verein pro kunsthalle e.V. auszugliedern, wurde der Gedanke zur Gründung einer Rostocker Museums-GmbH aus den städtischen Museen nicht fortgeführt.
Der damalige Betreibervertrag vom 19.02.2009 wurde mit der Vereinbarung vom 27.11.2013 ab 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 mit einer einmaligen Verlängerung um 5 Jahre fortgeführt. Die Vereinbarung zur Vergabe der Dienstleistungskonzession endet zum 31.12.2023 ohne die Möglichkeit einer weiteren Vertragsverlängerung.
Mit dem Auslaufen des Betreibervertrages ist es notwendig, die Struktur und Betreibung der Kunsthalle zum 01.01.2024 neu zu konzipieren.
Zur grundsätzlichen Befassung wird auf die beiliegende Szenarien-Bewertung zur Ausprägung der zukünftigen Verortung der Kunsthalle Rostock verwiesen.
In einem Abwägungs- und Prüfprozess der Aspekte der Einflussnahme auf die betrieblichen Belange durch die Kommune mit den wirtschaftlichen Aspekten des Unternehmens favorisiert die Verwaltung die Gründung einer gemeinnützigen GmbH „Kunsthalle Rostock“ unter folgenden Annahmen:
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Der Kunsthallenbetrieb wird mit Auslaufen des Betreibervertrages zum 31.12.2023 wieder vollständig von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verantwortet und in eine gemeinnützige GmbH „Kunsthalle Rostock“ überführt.
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Die Gesellschafterin gewährt der Gesellschaft einen jährlichen im Haushaltsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festzulegenden Zuschuss zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks.
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Um weiterhin eine niederschwellige Zugänglichkeit der Kunsthalle Rostock als Museum zu gewährleisten, ist eine sozialverträgliche Preisgestaltung zu gewährleisten.
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Auf Grund des Betriebsübergangs sind alle für den Kunstbetrieb fest angestellten Beschäftigten des Vereins pro kunsthalle e.V. und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock i. S. d. § 613 a BGB in die zu gründende GmbH zu übernehmen. Die Vergütung der jeweiligen Stellen für die Beschäftigten der gemeinnützigen GmbH soll sich zukünftig am TVöD orientieren.
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Die HRO (Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung“) bleibt Eigentümerin der Liegenschaft.
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Die Stadt bleibt Eigentümerin der durch sie erworbenen Sammlungen und Rechte.
Die sich derzeit im Eigentum der Stadt befindlichen Kulturgüter der Kunsthalle verbleiben im Anlagevermögen des gemeinnützigen Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Städtische Museen“ und werden der gemeinnützigen GmbH „Kunsthalle Rostock“ unentgeltlich im Rahmen eines Dauerleihvertrages zur Verfügung gestellt.
Die Kulturgüter des Vereins pro kunsthalle e.V. gehen in das Eigentum im gemeinnützigen BgA „Städtische Museen“ über und werden der gemeinnützigen GmbH Kunsthalle Rostock ebenfalls unentgeltlich im Rahmen eines Dauerleihvertrages zur Verfügung gestellt. Ankäufe, Verkäufe, Schenkungen und Vermächtnisse von Kunstgegenständen ab dem 01.01.2024 erfolgen durch das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen im gemeinnützigen BgA „Städtische Museen“.
Es ist ein Businesskonzept einschließlich Businessplans 2024 - 2026 der gemeinnützigen GmbH „Kunsthalle Rostock“ zu erstellen und der Gesellschaftsvertrag vorzubereiten.
Gleichzeitig verweist die Verwaltung in diesem Zusammenhang auf die separaten Beschlussfassungen der Bürgerschaft zu Einzelentscheidungen entsprechend § 22 Kommunalverfassung M-V.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Finanzplans aufgrund aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen sowie der zu erwartenden Tariferhöhung und den erhöhten Mietaufwendungen, die aufgrund der Sanierung der Kunsthalle entstehen, besteht in den Jahren 2024 - 2026 nach derzeitiger Planung ein voraussichtlicher negativer Saldo im Teilhaushalt Amt für Denkmalpflege, Kultur und Museen/ Produkt Kunsthalle: 2024 (1,84 Mio. EUR), 2025 (1,91 Mio. EUR) und 2026 (1,96 Mio. EUR).
Mit der Neuausrichtung der Kunsthalle laut Beschlussvorschlag erfolgt eine Umsortierung dieses Budgets als Zuschuss für die Kunsthalle Rostock gGmbH in den Teilhaushalt 15 Zentrale Steuerung und Beteiligungen.
Für die Gründung einer gemeinnützigen GmbH sollte Ziel sein, den Zuschussbedarf analog des bisherigen Saldos zu begrenzen, da der Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren mit der Haushaltsplanaufstellung nicht mehr dargestellt werden kann. Trotz ihres herausragenden Alleinstellungsmerkmals zählt die Kunsthalle nicht zu den Pflichtaufgaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Zuschussbedarf der Ausgründung der Kunsthalle in eine gGmbH sollte die Fortschreibung der bisherigen Finanzplanung nicht überschreiten, damit die Übernahme der freiwilligen Aufgabe (hier: Betreibung der Kunsthalle) mit ihrem Zuschussbedarf nicht der Wiedererlangung der dauerhaften Leistungsfähigkeit entgegensteht.
Im Rahmen des Businesskonzeptes zur Übernahme der Aufgabe „Betreibung der Kunsthalle Rostock“ wird der Finanzbedarf konkret ermittelt.
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben:
Kosten der Gründung: Notarkosten, Kosten für die Eintragung in das Handelsregister, Kosten für die Gewerbeanmeldung, Kosten für die Eintragung in das Transparenzregister (Bundesanzeiger), Kosten für die Einrichtung eines Geschäftskontos etc.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
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Die Vorlage hat keine Auswirkungen.
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Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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