Antrag - 2023/AN/4177
Grunddaten
- Betreff:
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Dr. Wolfgang Nitzsche (für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen)
Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde
B-Plan Nr. 01.SO.88
Fortschreibung im Strukturentwicklungskonzept Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.04.2023
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt Nordwest 1
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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May 11, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 7, 2023
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Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für die Umsetzung des Antrags „Sanierung Sportanlage Parkstraße, Machbarkeitsstudie und Gestaltung von Funktionsgebäuden“ im Rahmen des B-Planes Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde, bezüglich der Förderung von Investitionsmaßnahmen an Vereinssportanlagen nachfolgend aufgeführter Förderungsprogramme zu prüfen und für eine Teilfinanzierung der laut Machbarkeitsstudie zu treffenden Sanierungsmaßnahmen des Sportstadions zugrunde zu legen.
1. Sportstättenförderung – Landesförderinstitut – Zuwendung für Modernisierung und Instandsetzung sowie Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten
2. Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern – Förderung des Sportstättenbaus
3. Umsetzung des Sonderprogramms „Sport in Schule und Verein“
Sachverhalt:
Zur Modernisierung der Sportanlage Parkstraße im Rahmen eines vorgezogenen B-Planes Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde (B-Plan Nr. 01.SO.88) hat der Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen einen durch die Bürgerschaft bestätigten Antrag für die Prüfung einer Machbarkeitsstudie eingebracht.
Aus Sicht des Ortsbeirates sollten zur Umsetzung dieser umfangreichen Maßnahmen alle aktuellen Förderungsmöglichkeiten geprüft werden. Sportstätten sind ein integraler Bestandteil einer öffentlichen Infrastruktur, sie fördern Bewegung und sportliche Betätigung, sind Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Sportunterricht an Schulen, Ausbildungsstätten, sowie Hochschulen.
Somit sind moderne Sportstätten mit ihren vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ein wichtiger Bestandteil der zivilgesellschaftlichen Kommunikation für die Kommunen, Länder und Bund gemeinsam Verantwortung tragen.
