Beschlussvorlage - 2023/BV/4158
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden und Zuwendungen an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 1.150,00 EUR (hier: für das Hospiz, Privatperson)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.04.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2 - Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 7, 2023
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.2023 Spenden und Zuwendungen über insgesamt EUR 1.150,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von jeweils über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Das Geld ist mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Hospiz eingegangen.
Hat der Spender bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden, sonst ist die Adresse derzeit nicht bekannt.
Die Zuwendung wird durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der
§§ 51 ff. AO für die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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395 kB
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