Beschlussvorlage - 2023/BV/4102
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendamt
- Beteiligt:
- Hauptamt; Hauptamt, Abt. Verwaltungsangelegenheiten; Zentrale Steuerung; Rechts- und Vergabeamt; Kämmereiamt; Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales
- Fed. Senator/in:
- S 3 - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Apr 13, 2023
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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Apr 25, 2023
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Jun 7, 2023
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Sachverhalt:
Gesetzliche Anpassungen wie die Einführung des beitragsfreien Ferienhortes und Änderungen im Tarifvertrag (TVöD SuE-Sozial- und Erziehungsdienst) machten eine Überarbeitung der bestehenden KiföG-Satzung notwendig.
§ 12 Abs. 4 der Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung) fordert darüber hinaus eine regelmäßige Überprüfung und Evaluation der bestehenden Regelungen der derzeit geltenden KiföG-Satzung. Bei dieser Überprüfung wurde insbesondere festgestellt, dass die Berechnung der Freistellungsanteile für die Leitungstätigkeit in den Horten ohne Krippe und Kindergarten nachjustiert werden musste.
In diesen Einrichtungen sind überwiegend Teilzeitbeschäftigte tätig. Dadurch erhöhen sich die Anzahl der einzelnen Mitarbeitenden und die damit verbundenen Aufgaben in der Personalführung und -verantwortung.
Dieser Besonderheit soll Rechnung getragen werden.
Zusätzlich wurden redaktionelle Anpassungen zum besseren Verständnis vorgenommen.
Bei Abschluss eines Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vorpommern haben diese Regelungen Vorrang. Die KiföG-Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der finanziellen Mittel zur vormaligen Satzung wurde auf Basis der betreuten Kinder zum Stichtag 31.01.2023 und bei Anwendung des TVöD ermittelt.
Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales
Produkt: 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen
(§§ 22, 22 a, 23 SGB VIII)
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2023 |
54191100/74191100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (KiföG M-V) - Entgelte |
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175.376,90EUR |
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175.376,90EUR |
2023 |
41442070 / 61442070 Zuweisung vom Land – allgemeine Förderung Kita |
95.580,41 EUR |
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95.580,41 EUR |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
X |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben:
Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Zeitraum ab 05/2023.
Auswirkungen ab 2024 werden in der Haushaltsplanung 2024/25 berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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2
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öffentlich
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26,7 kB
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3
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öffentlich
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29,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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40 kB
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