Beschlussvorlage - 2023/BV/4052
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2021/AN/2360 zur Errichtung eines neuen Rad- und Fußweges in der "Theodor- Körner-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.02.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Beteiligt:
- Tiefbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Infrastruktur, Umwelt und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Mar 7, 2023
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Apr 4, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Apr 13, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Empfehlung
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Mar 14, 2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Mar 16, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 26, 2023
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2021/AN/2360 vom 11.05.2022 wird aufgehoben.
- Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Körner-Straße wird kurzfristig an der Einrichtung als Fahrradstraße mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen gearbeitet.
Sachverhalt:
Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2021/AN/2360 hatte folgende Prüfinhalte:
- Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, zu prüfen, wie die PKW- und Rad-Nutzung in der Theodor-Körner-Straße durch die Errichtung eines neuen Rad- und Fußweges entflechtet werden kann und somit für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen gesorgt ist. Das Prüfergebnis ist dem Ortsbeirat Evershagen und der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2021 zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Das Amt für Mobilität hat intensiv im Rahmen dieses Prüfauftrages die Bestandssituation in der Theodor-Körner-Straße analysiert und Varianten für die Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs gegenübergestellt. Die gesammelten Ergebnisse sind im Anhang überblicksartig zusammengestellt.
Für die Analyse wurde die Unfallstatistik ausgewertet, verdeckte Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen sowie der Kfz- und Radverkehr gezählt. Vermessungen oder Baugrunduntersuchungen wurden in diesem Rahmen nicht beauftragt.
Hier dienen die ALKIS-Daten sowie die Erfahrungen zum Baugrund aus dem Geh- und Radwegbau entlang des Sievershäger Weg als Beurteilungsgrundlage.
Der betreffende Abschnitt der Theodor-Körner-Straße zwischen Hausnummer 24 und 30 befindet sich außerorts - bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die vorhandene Fahrbahnbreite von rund 4,75 m beziehungsweise in Teilen von 5,50 m lässt nur den Begegnungsfall Pkw und Pkw zu. Beim Passieren von Pkw und Lkw muss auf das Bankett ausgewichen werden.
Daher ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Regelfall von 100 km/h außerorts bereits reduziert. Das städtische Straßenflurstück, in dem die Fahrbahn liegt, ist ca. 10,00 – 11,00 m breit. Angrenzend zur Fahrbahn und dem Bankett befinden sich Straßengräben, welche sowohl der Straßen- als auch der Gebietsentwässerung der Obstplantagen dienen. Gesäumt ist die Straße von einer Vielzahl an Bäumen, welche sich sowohl auf städtischen Flächen als auch auf den angrenzenden privaten Flächen befinden.
Da mit dem Antrag ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis für den Fuß- und Radverkehr ausgedrückt wurde, wurde die Unfalllage geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass auf der geraden Strecke kein Unfallgeschehen mit Fuß- oder Radverkehrsbeteiligung dokumentiert wurde. Problematisch sind die Bereiche der Kreuzungen und Einmündungen - zum Teil verursacht durch das gegenläufige Radfahren auf einer Straßenseite. Bei der verdeckten Geschwindigkeitsmessung wurde deutlich, dass es regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Als Ursachen dafür können das geringe Verkehrsaufkommen sowie die Geradlinigkeit der Strecke genannt werden. Ob und in welcher Art Radverkehrsanlagen nötig sind, ist in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) beschrieben und abhängig von der Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bei einem Verkehrsaufkommen von rund 180 Kfz/h (erhoben vom 09.06.2022 – 16.06.2022) befindet man sich im Belastungsbereich I. Damit ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn grundsätzlich vertretbar. Dies trifft jedoch keine Aussagen für den Fußverkehr. Für den Fußverkehr sind in Zukunft gesonderte Zählungen vorzunehmen. Vor-Ort-Beobachtungen zeigen jedoch bisher keine wesentliche Fußverkehrsnutzung.
Welche Art von Angeboten für den Fuß- und Radverkehr entlang der Theodor-Körner-Straße möglich wären und wie diese zu bewerten sind, ist im Anhang 1 - Variantenvergleich gegenübergestellt. Im Anhang 2 sind die einzelnen Varianten beschrieben, sowie mit Plänen und Maßketten dargestellt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass jede Variante, die die Erweiterung der Fahrbahn um einen Geh- und/ oder Radweg berücksichtigt, Grunderwerb von Dritten als auch zusätzliche Versiegelung und nötige Änderungen der Entwässerungsanlagen bedeuten. Die Eingriffe in den Baumbestand wären ebenfalls sehr groß. Dies bedeutet erhebliche Kosten (> 1 Mio. €) sowohl für den Grunderwerb als auch für die baulichen und ingenieurtechnischen Leistungen. Wie schwierig die Gespräche mit den Anliegern hinsichtlich des Grunderwerbs sind, zeigen die Erfahrungen beim Ausbau des begleitenden Geh- und Radwegs entlang des Sievershäger Weges. Mit den betreffenden Grundstückseigentümern entlang der Theodor-Körner-Straße wird in Zukunft Kontakt aufgenommen, um abzufragen, ob die Bereitschaft bestünde, anteilige Flächen zugunsten einer separaten Geh-/ Radweganlage an die Stadt abzugeben.
Daher scheint zum jetzigen Zeitpunkt die kurz- und mittelfristige Realisierbarkeit der Variante 2 bis 5b unrealistisch.
Die Variante 1 ist mit kleinen Änderungen im Bestand die Vorzugsvariante, um so die Sicherheit des Radverkehrs durch die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu verbessern. Zusätzlich zu geschwindigkeitsreduzierenden Elementen wird angestrebt, die Theodor-Körner-Straße in dem besagten Abschnitt als Fahrradstraße auszuweisen. Auf die Einordnung eines Gehweges muss weiterhin verzichtet werden.
Die Erläuterung der Varianten und das geplante Vorgehen der Verwaltung wurde bereits bei einem Vor-Ort-Termin am 26.08.2022 dem Ortsbeirat Evershagen präsentiert.
Hinweise des Tiefbauamtes wurden zu Kenntnis genommen bzw. sind eingearbeitet worden und werden bei einer langfristigen Planung berücksichtigt.
- Die Errichtung des Rad- und Fußweges ist in der Prioritätenliste der Verwaltung für die jeweiligen Stadtteile und in der mittelfristigen Finanzplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abzubilden.
Demnach wird aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses vorerst darauf verzichtet, Planungsmittel für grundhafte Änderungen des Straßenquerschnittes (Varianten 2 bis 5b) in die kurz- bis mittelfristige Haushaltsplanung einzuplanen.
Die Theodor-Körner-Straße soll zunächst als Fahrradstraße mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen ausgewiesen werden. Die Verwaltung arbeitet bereits an diesem Thema und befindet sich derzeit in internen Abstimmungen.
- Im Ergebnis der Prüfung für die Entwicklung eines neuen Rad- und Fußweges in der Theodor-Körner-Straße ist umgehend ein Umsetzungskonzept entwickeln zu lassen, damit dieses jederzeit für den Fall einer baulichen Realisierung verfügbar ist.
Da das Ergebnis der Prüfung ergab, dass vorerst versucht wird mit kleineren Mitteln (Variante 1 als Fahrradstraße) eine Verbesserung vor Ort zu erwirken, wird vorgeschlagen, davon abzusehen, eine Planung für einen separaten Geh- und Radweg zu beauftragen (s. Punkt 2). Ein Umsetzungskonzept ist somit entbehrlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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Apr 13, 2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2021/AN/2360 vom 11.05.2022 wird aufgehoben.
- Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Körner-Straße wird kurzfristig an der Einrichtung als Fahrradstraße mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen gearbeitet.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
8 |
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Dagegen: |
3 |
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Angenommen |
x |
Enthaltungen: |
0 |
|
Abgelehnt |
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Apr 26, 2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2021/AN/2360 vom 11.05.2022 wird aufgehoben.
2. Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Körner-Straße wird kurzfristig an der Einrichtung als Fahrradstraße mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen gearbeitet.
Beschluss Nr. 2023/BV/4052:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2021/AN/2360 vom 11.05.2022 wird aufgehoben.
2. Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Körner-Straße soll in diesem Jahr eine Fahrradstraße mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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