Stellungnahme - 2022/AM/3613-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die hygienische Situation auf Rostocks großen Spielplätzen, wie beispielsweise am Gerberbruch?

 

Die hygienische Situation auf den großen Spielplätzen wird aus Sicht des für die Unterhaltung zuständigen Fachamtes mit gut bis befriedigend bewertet.

Die Spielplätze Wallanlagen, Gerberbruch und Reiferbahn in Stadtmitte werden 2 x wöchentlich abgesammelt (Vergabeleistung).

Die Reinigung aller Spielplätze in Toitenwinkel und Dierkow Neu erfolgt ebenfalls in diesem Turnus. Ansonsten wird eine Reinigung (Absammeln von Unrat) auf den anderen Spielplätzen alle 6-8 Wochen gewährleistet.

 

In den Sommermonaten sowie bei gutem Wetter werden viele Spielplätze als Picknick-Ort oder als Treff von Jugendlichen genutzt. Danach, insbesondere nach nächtlichen Treffen, sind die Spielplätze stark vermüllt.

 

Die Sandspielflächen werden in großen Abständen (alle 4 bis 5 Jahre) durch eine Spezialmaschine mechanisch gereinigt. Dadurch wird nicht nur der Unrat ausgesiebt, gleichzeitig erfolgt auch eine Bodenbelüftung.

 

Das Thema Möwen und Krähen ist auf den Spielplätzen ebenfalls präsent. Die Papierkörbe sind oft zu lange voll. Zudem sammelt sich dann im Umkreis der Papierkörbe der Müll. Hier gilt für die kommende Saison, die Frequenzen für die Leerung zu erhöhen.
Eher selten tritt ein Problem mit Ratten auf. Diese kommen meist in den anliegenden Grünanlagen vor.

 

Bei Verdacht auf eine Bodenverschmutzung werden gesondert Untersuchungen beauftragt. Dies war in den letzten Jahren allerdings nicht erforderlich.

 

2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anregung zur Einrichtung von öffentlichen Toiletten an Rostocks großen Spielplätzen?

 

Die Bewertung zur Errichtung öffentlicher Toiletten an Rostocks großen Spielplätzen gehört zur Untersuchung im Rahmen der gesamtstädtischen Konzeption öffentlicher Toiletten in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Zusammen mit anderen Sonderstandorten ist die Untersuchung der Parkanalagen und Spielplätze Teil der Aufgabenstellung.

Ziel ist es, sowohl den Bedarf wie auch mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten zu lassen. Dem in der Untersuchung möglicherweise herausgearbeiteten Bedarf steht dann noch eine notwendige Finanzierung gegenüber. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im zweiten Quartal des Jahres 2023 erwartet und in einer Beschlussfassung der Rostocker Bürgerschaft vorgelegt.

 

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anregung zur Einrichtung der benannten Spielplatz-App grundsätzlich?/

4. Gibt es bereits konkrete Planungen zur Realisierung solch einer App? Wenn ja: Welche Kosten wären hierfür zu veranschlagen? Wie lange würde die Einführung dauern?

 

Die Spielplätze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen zum Besuch einladen und müssen dafür auch digital auffindbar werden. Dafür hat das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen die Umsetzung einer Spielplatz-App geprüft, die Idee jedoch auf Grund einer Kosten-Nutzen-Analyse umgewandelt und plant nun in 2023/2024 die Erstellung einer digitalen Spielplatz-Landkarte. Mit dieser wird jeder Spielplatz mit dem Namen und einem Foto dargestellt. Informationen zu tagesaktuellen Besucherdichten sollen sichtbar sein.  Auch ein Feedback zu Müll, Vandalismus, Wünschen und Hinweisen zu jedem einzelnen Spielplatz ist zu ermöglichen. Erreichbar wird die Karte über die Homepage der Stadt sein, Verknüpfungen zur Einbettung der Karte auf weiteren Websites sind möglich.

 

Zu voraussichtlichen Kosten und Umsetzungszeiträumen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

 

5. Wann wird das Spielplatzkonzept fertiggestellt? Ist es vorgesehen, dieses als eigenständige Beschlussvorlage der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen?

 

Das erste „Spielplatzkonzept der Hansestadt Rostock“ wurde der Bürgerschaft bereits 2011 als eigenständige Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Die 1. Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes hat die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 09.11.2016 in der vorgelegten Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock mit 2 Änderungsanträgen (OBR Stadtmitte, CDU-Fraktion) beschlossen (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2016/BV/1968). Gleichzeitig wurde beschlossen, dass in den jährlichen Haushaltsplänen ausreichende Mittel bereitzustellen sind und dass das Spielplatzkonzept in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben ist.

 

Gemäß der fortlaufenden Überarbeitung des Konzeptes hätte 2021 die Vorlage der Fortschreibung als eigenständige BV zur Beschlussfassung erfolgen müssen. Grundlage der Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes war bislang dabei grundsätzlich eine Bedarfserfassung hinsichtlich des Freiraumbedarfes an Spiel- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche zwischen 7 bis 13 und 14 bis 19 Jahren, u.a. unter Berücksichtigung und Neubewertung der demographischen Entwicklung in der Stadt und in den einzelnen Ortsbeiratsbereichen. Mittlerweile gibt es einen neuen Ansatz, der einen erweiterten Betrachtungsrahmen hat und sich generationsübergreifend versteht. Im Fokus stehen nunmehr Spiel- und Freizeitangebote für alle Altersgruppen, von 0 bis 100.

 

Das Spielplatzkonzept soll nicht ausschließlich auf den Bestand an öffentlichen Spielplätzen und Spielplätzen an Schulen und Gemeinbedarfseinrichtungen ausgerichtet sein, sondern muss auch die wohnungsnahen Freiräume in den Blick nehmen. Als Grundlage für die neue Betrachtungsweise liegen aktuell flächendeckend für die gesamte Stadt die Ergebnisse des Umwelt- und Freiraumkonzeptes (UFK) vor. Die Erfassung von wohnungsnahen Freiräumen und die Ableitung des Versorgungsgrades (einwohnerbezogen) sowie die Berücksichtigung der Aspekte der sozialen Gerechtigkeit (dargestellt im UFK, Karte Umweltgerechtigkeit) bilden eine essenzielle Grundlage für die Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes. Im II. Quartal 2023 legt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen der Bürgerschaft eine Informationsvorlage zum neuen Ansatz des Spielplatzkonzeptes vor.

 

Auf Grund dieser im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen vorgezogenen, fachlichen Arbeitsaufgaben mit hoher Dringlichkeit, die nicht nur die Erstellung des o.g. Umwelt- und Freiraumkonzeptes umfassen, sondern auch die Vorbereitung der Beschlussfassung des Grüne Welle-Stadtgarten Rostock – Kleingartenentwicklungskonzeptes, des Konzeptes „Essbare Hansestadt Rostock“ und des Prüfauftrages „Kleingartenfonds“, einschließlich damit verbundener organisatorisch- und zeitaufwendiger Beteiligungsverfahren, war eine Verschiebung der Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes notwendig gewesen.

 

Die Fortschreibung im Rahmen eines intensiven Bearbeitungs- und Beteiligungsprozesses ist für 2023/ 2024 avisiert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

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Holger Matthäus  

 

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