Änderungsantrag - 2022/DV/3345-07 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Punkt 1 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Land den schnellstmöglichen Beginn der erforderlichen Landaufschüttung zu vereinbaren.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Baubeginn des ALM war ab 2026 vorgesehen. Mit der Absage der BUGA 2025 ergibt sich die Möglichkeit die Arbeiten früher in Angriff zu nehmen. Für das ALM soll eine Aufschüttung erforderlicher Flächen erfolgen, die sich über mehrere Jahre setzen muss. Damit die Umgestaltung des Stadthafens in einem Guss erfolgen kann, sollten die Arbeiten vorverlegt werden.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Reduzieren

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.06.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen