Dringlichkeitsantrag - 2022/DA/3348
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ROSTOCKER BUND
Verlängerung des Beschlusses zur Aufrechterhaltung der Arbeit der Bürgerschaft und ihrer Gremien während der SARS-CoV-2-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.06.2022
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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22.06.2022
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält. Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit. Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Infektionslage, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorgaben gewährleistet sein. Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.
2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus coronabedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mitstimmen können (Hybridsitzung).
3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.
4. Der Beschluss gilt bis zum 31.12.2022.
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Der bisherige gleichlautende Beschluss vom 1.12.2021 (2021/DA/2807) ist bis zum 30.6.2022 befristet. Die aktuell steigenden Infektionszahlen machen eine Verlängerung notwendig. Mit einer Beschlussfassung bis zur August-Sitzung zu warten, könnte zu unnötig hohen Infektionsrisiken führen.
Es handelt sich um eine Erneuerung der befristeten Beschlüsse vom 20.1.2021 (2021/DA/1873), vom 18.8.2021 (2021/AN/2454) sowie 1.12.2021 (2021/DA/2807). Punkt 3 bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit
22.06.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält. Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit.
Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Infektionslage, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorgaben gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.
2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus coronabedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mitstimmen können (Hybridsitzung).
4. Der Beschluss gilt bis zum 31.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.
Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
34 Stimmen |
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Dagegen: |
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Angenommen |
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Enthaltungen: |
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Abgelehnt |
X |
36 erforderliche Dafürstimmen nicht erreicht. |
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Beschluss Nr. 2022/DA/3348:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält. Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit.
Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Infektionslage, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorgaben gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.
2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus coronabedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mitstimmen können (Hybridsitzung).
3. Der Beschluss gilt bis zum 31.12.2022.
Abstimmung:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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