Stellungnahme - 2022/AM/3319-01 (SN)

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Anliegen:

 

Zahlreiche Vereine der 1. und 2. Bundesliga, der HC Empor Rostock, das Volkstheater Rostock und zahlreiche Veranstalter bieten inzwischen Kombitickets aus dem Veranstaltungsticket und einem ÖPNV-Ticket an. Der FC Hansa Rostock nicht.

 

Mit Beschluss der geänderten Vorlage 2021/BV/2707 vom 19.01.2022 wurde im Zuge der Prüfung des möglichen Ankaufs des Ostseestadions eine Verpflichtung beschlossen, nach der Tickets für Spiele des FC Hansa Rostock gleichzeitig für den ÖPNV gelten sollen. Der aktuell beginnende Verkauf von Tickets für die neue Saison zeigt, dass dies nicht realisiert wurde. Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen.
 

1. Welche Schritte wurden durch die Verwaltung unternommen, um den Beschluss umzusetzen?

 

Im Zusammenhang mit dem Projekt „Erwerb Ostseestadion“ ist die Verwaltung in laufenden Gesprächen mit dem FC Hansa Rostock, bei denen auch das Kombiticket thematisiert wird. Der Senatsbereich 4 erstellt derzeit ein Verkehrskonzept für die Heimspiele des FC Hansa Rostock. Aus den bis dato bilateral geführten Gesprächen zwischen RSAG und dem FC Hansa gibt es eine unterschiedliche Bewertung der verkehrlichen Ausprägung für die Gäste beim Besuch der Heimspiele. Aufgrund dessen wird der Senatsbereich 4 eine Verkehrsuntersuchung initiieren.

 

2. Wann gab es eine Kommunikation seitens der Verwaltung, des VVW bzw. der RSAG mit dem FC Hansa zu dem Thema? Wer hat die Kommunikation geführt? Wie waren die Ergebnisse?

 

Es gab mit Beginn der 90er-Jahren für sehr lange Zeit bereits ein Kombiticket für die Heimspiele des FC Hansa Rostock, was aber aufgrund der deutlich gesunkenen Zuschauerzahlen mit dem ersten Abstieg in die 3. Liga 2010 beendet wurde. In der Folgezeit gab es zunächst sporadisch immer wieder neue Anläufe seitens der RSAG zur Neuauflage eines Kombitickets. Zuletzt gab es damals 2016/17 Kontakt des Vorstands der RSAG zur Geschäftsführung von FC Hansa. Vereinbart wurde eine Wiederaufnahme der Gespräche bei Aufstieg in die 2. Bundesliga.

 

Mit schließlich diesem Aufstieg und in Erwartung deutlich steigender Zuschauerzahlen haben RSAG und VVW im Juli/August 2021 erneut die Gespräche mit dem Verein aufgenommen.

Geführt wurden die Gespräche auf Vorstandsebene, erweitert durch den Abteilungsleiter der RSAG für Betrieb und Verkehr sowie Vertreter der Arbeitsebene (Vertrieb, Marketing).

 

Zunächst haben sich die Beteiligten darauf verständigt, den heutigen Anteil der den ÖPNV nutzenden Zuschauer zu ermitteln. Unterschiedliche Methoden kamen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während die RSAG über Fahrgastzählungen auf einen Anteil von durchschnittlich 18% gekommen ist, ergaben Befragungen vom FC Hansa einen Wert von nur etwa durchschnittlich 11,5%. Im Anschluss an die Corona-Einschränkungen haben sich RSAG und VVW zuletzt konkret mit dem FC Hansa Rostock zum Kombiticket ausgetauscht. Gemeinsam wurde ein Konzept mit verkehrlichen und tariflichen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur zielgerichteten Fahrgastinformation erörtert. Angestrebt wurde ein gemeinsamer Test ausgewählter Maßnahmen inkl. Kombiticket zum letzten Heimspiel der Saison 21/22 gegen den HSV. Der geplante Testlauf zum letzten Heimspiel ist im Rahmen der Verhandlungen gescheitert. Mit den Verkehrserhebungen zu dem derzeit in Arbeit befindlichen Verkehrskonzept (siehe Antwort zu Frage Nr. 1) wird hierzu mehr Klarheit erwartet.

 

3. Warum wurde das Ticket nicht umgesetzt?

 

Es konnte bislang kein Einvernehmen erzielt werden.

Am 31. Mai 2022 gab es einen weiteren Austausch mit dem FC Hansa Rostock sowie RSAG, VVW und der Verwaltung. Hier wurden abermals die unterschiedlichen Standpunkte zur verkehrlichen und tariflichen Situation erörtert.

 

4. Wenn Hansa das Kombiticket abgelehnt hat, welche alternativen Angebote gab es von Hansa zum Kombiticket bzw. zur Lösung der Anreise- und Parkprobleme?

 

In den gemeinsamen Gesprächen hat der Verein vorgeschlagen, spezielle vorgeschaltete zentrale und dann kostenpflichtige Parkplätze anzumieten und entsprechende Busshuttle einzurichten, um somit die Gäste zielgerichtet ins Stadion zu befördern. Hansa hat selbst Busse für Auswärtsfans beauftragt, sodass die RSAG flexibler (aufgrund weniger Eingebundenheit in das Sicherheitskonzept der Polizei) eigenständige Angebote an die Fans (unabhängig eines Kombitickets und bei anderen Großveranstaltungen in Deutschland Praxis) anbieten kann. Auf Initiative des FC Hansa werden zudem weitere Fahrradstellplätze geschaffen, die weitere Entlastung schaffen sollen.

 

5. Wer trägt aktuell die Kosten insbesondere der zusätzlichen Busse und des zusätzlichen Personals der RSAG?

 

Hier muss unterschieden werden in die Zusatz-Linienverkehre für die Heimfans und die gesondert beauftragten Shuttleverkehre für die Gästefans.

 

Den Großteil der Kosten hat die RSAG zu tragen. Die Shuttleverkehre für die Gästefans variieren stark und werden individuell im Rahmen der Sicherheitsabsprachen vor dem Spiel bei der RSAG beauftragt. Hier erfolgt eine Spieltags bezogene Abrechnung und die Kosten werden vom FC Hansa Rostock übernommen.

 

6. Hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie bei der Genehmigung von Veranstaltungen auch bei den Fußballspielen das FC Hansa die Möglichkeit bzw. das Recht, ein Kombiticket zu beauftragen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es für das Einfordern von etwaigen Kombi-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr durch eine Behörde keine gesetzliche Grundlage. Aus diesem Grund wurden und werden zu keinem Zeitpunkt und zu keiner Veranstaltung Auflagen mit einem Bezug zum Kombi-Tickets erteilt.

 

7. Gab es im Zuge der ursprünglichen Baugenehmigung bzw. im Zuge von folgenden Baugenehmigungen Auflagen zu Stellplätzen bzw. zu einem Mobilitätskonzept? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Gegenstand der Baugenehmigung für das Ostseestadion vom 17.07.2000 war ein Stellplatznachweis auf der Grundlage des § 48 LBauO M-V in der Fassung von 1998.

 

Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgte auf der Grundlage des § 48 Nr.11 der eingeführten Verwaltungsvorschrift (VVLBauO M-V) zur LBauO M-V auf der Grundlage des Mehrbedarfes gegenüber dem alten Ostseestadion. Basis war die Erhöhung der Besucherplätze von ca. 28 000 auf ca. 33 000, also 5000.

 

Die Mindestanzahl an Stellplätzen betrug 367; nachgewiesen wurden im Lageplan 379 STP, davon 16 Behindertenstellplätze an der an der Ost- und Südseite. Hinzu kommen die 130 Bestands-Stellplätze an der Westseite, die weiterhin für das Personal und den Hansakader genutzt werden sowie 16 Busstellplätze.

Diese Stellplätze sind real vorhanden.

 

Die weiteren Baugenehmigungen bezogen sich auf das Bestandspersonal (Büro/Lager/Fitnessräume/Technik); Besucherplätze sind nicht hinzugekommen. Es ergab sich somit kein Mehrbedarf.

 

Es gab zum Zeitpunkt der Baugenehmigung noch keine landes- oder ortsrechtlichen Regelungen für ein Mobilitätskonzept. Die Stellplatzsatzung ist von 2017.

 

8. Gibt es ein Mobilitätskonzept des FC Hansa Rostock? Wenn ja, wie lautet es?

 

Ein Mobilitätskonzept des FC Hansa Rostock ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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