Dringlichkeitsvorlage - 2022/DV/3344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Die Leitentscheidung – Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2020/BV/1359 vom 21.10.2020 zur Verknüpfung der dargestellten Projektbausteine (Anlage) mit einer Bundesgartenschau - wird aufgehoben.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Projektebausteine der Stadt­entwicklung umzusetzen und mit Nachdruck und zeitlich unabhängig von einer Bundesgartenschau, zu realisieren:
     

 

A: umzusetzen;

B: teilweise umzusetzen (Neubeplanung);

C: archiviert

 

Nr.

Projektbaustein

Kategorie

Erläuterungen

1

Stadthafen

A

  • mit ALM, Halle 625, , Kempowski-Ufer (Kaikante, Freianlage), Plaza (Christinenhafen), Hochwasserschutz
  • verbleibende Resteinzelprojekte Zuordnung zur  Kategorie C, (Headgehafen)

2

Warnowbrücke

A

  • mit Anlandung Fährberg (inkl. Regattastrecke, Funktionsgebäude Sattelplatz, Steg-ROYC, Vereinsgebäude u. ggf. weitere)

3

WarnowQuartier

A

  • Umsetzung aktuelles Exposé


4

Hechtgrabenniederung

B

  • Schöpfwerk - wird von Amt für Umwelt- und Klimaschutz übernommen

5

Stadtpark

B

  • Neuplanung als Parkanlage (ohne BUGA-Planungsbestandteile)

6

Fährberg

C

  • Kleingartenanlage (inkl. Wäldchen)
  • Stadtstrand am Sattelplatz
  • Freianlage (Grundstück SSVR)

7

Greifenbrücke

C

 

8

IGA-Park

C

 

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Strukturen vorzubereiten. Dies betrifft insbesondere:

 

  • Beendigung und Abwicklung des Durchführungsvertrages mit der Deutschen Bundesgartenschau GmbH,
     
  • Anpassung des Gesellschaftsvertrages der BUGA Rostock 2025 GmbH auf das Bestandsgeschäft IGA Park,
     
  • Aufhebung der Mitarbeiterzuweisungen und Prüfung der Umsetzung der in der BUGA Rostock 2025 GmbH ansässigen Mitarbeiter aus den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb des kommunalen Konzerns (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften),
     
  • Zuordnung der prioritären Maßnahmen zu jeweiligen Projektsteuerern innerhalb des kommunalen Konzerns,
     
  • Bereitstellung der entsprechenden personellen Bedarfe in den zugeordneten Fachämtern.

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, der Bürgerschaft eine laufende Berichterstattung zur Umsetzung der Maßnahmen – Punkte 2 und* 3 - vorzulegen.

 

*redaktionell ergänzt am 21.06.2022

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

2018/BV/3684

2020/BV/1359

2020/BV/1826

2021/BV/2436
 

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Sachverhalt:
 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Am 27. Juni 2022 werden die Ministerinnen und Minister der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern über die Priorisierung der Maßnahmen zur Stadtentwicklung im Bereich des Stadthafens beraten. Die Präsidentin der Bürgerschaft, der Oberbürger­meister und die Senatoren wurden zu dieser Beratung eingeladen, um dem Land die mit Beschluss der Bürgerschaft festgelegten Prioritäten zu den Projektbausteinen der Stadtentwicklung vorzustellen. Hierzu benötigt der Oberbürgermeister die Entscheidung der Bürgerschaft, welche städtebaulichen Projekte umgesetzt werden sollen.

 


 

Erläuterungen zum Beschlusspunkt 1:

 

Auf Basis einer Risikoanalyse der BUGA Rostock 2025 GmbH (nachfolgend: BUGA GmbH) und den darauf aufbauenden Prüfungen wurde in der Aufsichtsratssitzung der BUGA GmbH am 07.06.2022 festgestellt, dass eine Durchführung einer Bundesgartenschau in 2025 nicht möglich ist.

Weitergehende Rücksprachen mit der Landesregierung führten am 10.06.2022, aufgrund der wahrgenommenen Rahmenbedingungen und Planungsstände zur Empfehlung des Oberbürgermeisters, auf das Event der Gartenschau in Rostock zu verzichten, aber gleichzeitig zeitlich entkoppelt an wichtigen infrastrukturellen Vorhaben der Stadtentwicklung im Zusammenhang mit den bisherigen Planungen festzuhalten.

Im Ergebnis ist damit die Durchführung einer Veranstaltung Bundesgartenschau auf dem Rostocker Oval im Jahr 2025 nicht möglich. Dies bedingt die Aufhebung des Beschlusses der Bürgerschaft zur „Leitentscheidung Projektbausteine“ vom 21.10.2020 (2020/BV/1359).

 

  • Hintergrund der Empfehlung
     

Der Oberbürgermeister hat in seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender der BUGA GmbH in der 2. Sitzung des Aufsichtsrats am 03.02.2022 eine Risikoanalyse beauftragt, den Einfluss der Corona-Pandemie auf die bisherigen Planungen sowie den aktuellen Planungsstand mit Blick auf eine Realisierung der Projektbausteine zur Ermöglichung einer BUGA 2025 als Zielstellung abzubilden.

Am 08.04.2022 wurde die Risikoanalyse im Aufsichtsrat der BUGA-GmbH vorgestellt. Es wurden verschiedene Verzögerungen und Kostensteigerungen offensichtlich, die in der Diskussion zu einer Szenarien-Abwägung und einem Prüfauftrag mündeten. Der Prüfauftrag umfasste Szenarien mit zeitlichen und einer räumlichen Verschiebung(en) in das IGA-Park-Gelände.

In einem gesonderten Treffen mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) des Landes M-V unter Leitung des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus am 03.05.2022 wurden die Prüfkriterien weiter spezifiziert und eine räumliche und zeitliche Verlagerung konsequent ausgeschlossen.

 

Dies führte im Ergebnis der Aufsichtsratssitzung vom 05.05.2022 zu einem überarbeiteten Prüfauftrag mit der Zielstellung einer „fokussierten BUGA“.

Das Ergebnis dieser zweiten Prüfung wurde am 07.06.2022 im Aufsichtsrat, am 08.06.2022 im BUGA-Ausschuss und am 09.06.2022 mit dem federführenden Minister Dr. Backhaus auf Landesebene besprochen. Das Ergebnis der Prüfung entsprach nicht den gestellten Anforderungen der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft an die Durchführung einer BUGA. Mit Blick auf den vorhandenen Planungsstand wurde am 10.06.2022 in einer gemeinsamen Erklärung von Oberbürgermeister und Landesminister das Ergebnis der vorangegangenen Abwägung verkündet: Die Empfehlung zum Verzicht auf die Durchführung der Gartenschau und die Priorisierung der Projektbausteine zur Umsetzung zentraler Vorhaben der Stadtentwicklung. Dies ist Grundlage der Beschlussvorlage und fußt auf verschiedenen Risikofaktoren.


 

  • Einfluss von Risikofaktoren
     

Die obige Empfehlung ist Ergebnis eines Prozesses, der durch verschiedenste interne und externe Faktoren beeinflusst wurde, die vom Juni 2022 aus rückblickend als wesentliche Risikofaktoren negativ auf die Realisierung der Projektbausteine für eine mögliche Bundesgartenschau eingewirkt haben.

Die Bürgerschaft hat in der Leitentscheidung am 21.10.2020 beschlossen, über die Realisierung von Projektbausteinen einen Rahmen für eine Bundesgartenschau 2025 zu schaffen.

Mit der Leitentscheidung wurde der Oberbürgermeister zudem beauftragt, Wege aufzuzeigen, wie die Umsetzung und Verortung aller BUGA-Aufgaben in einer Arbeitsstruktur gewährleistet werden kann.

Diese Optionen wurden der Bürgerschaft am 20.01.2021 mit der Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1826 vorgelegt und alle dargestellten Optionen wurden unter Verwendung unterschiedlicher Kriterien bewertet und mit Vor- und Nachteil bzw. Risiken dargestellt.

 

In der Szenarien-Darstellung zur Ausprägung einer ganzheitlichen Verortung aller BUGA-relevanten Aufgaben wurden verschiedene Risiken beschrieben, die im Zusammenhang mit den enormen zeitlichen Restriktionen in der Vorbereitung und der damit verbundenen schnellstmöglichen Herstellung einer langfristig sicheren Handlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Bewertung der Lage auf dem Planungs- und Bauleistungsmarkt sowie Arbeitsmarkt bewertet wurden.

 

Im Juni 2022 ist festzuhalten, dass sich insbesondere der Bereich der Personalakquise seit der Leitentscheidung als Risikofaktor herausgestellt hat, der auch in der damals gewählten Variante zu begründen ist. Die Verwaltung hatte dieses Risiko vor der Entscheidung dargestellt und empfohlen, vorhandene Organisationen einzubinden.

Die Risikobewertung bei der Entscheidung für das Szenario unter Nutzung der IGA Park GmbH hatte hier insbesondere einen Fokus auf die Notwendigkeit des Neuaufbaus von Strukturen. Mit Übertragung der Aufgaben in die IGA Park GmbH wurde die IGA Park GmbH formal beauftragt, jedoch bestanden in dieser Gesellschaft keine vorhandenen Kompetenzen im Segment der städtebaulichen Entwicklung. Es wurde vergleichbar mit dem Ansatz auf der „grünen Wiese“ neu begonnen.

Entsprechend der Entscheidung der Bürgerschaft wurden sofort notwendige Arbeitsschritte umgesetzt: Dem Bedarf von zwei Geschäftsführern wurde unmittelbar mit Blick auf die Einberufung von Findungskommissionen unter Hilfestellung von Personal- und Managementberatungs-Agenturen Rechnung getragen und mit der Firmierung der BUGA GmbH begonnen.

In Rückschau auf den Prozess der Bestellung der Geschäftsführung (Bereich Invest), muss jedoch festgestellt werden, dass das prognostizierte Risiko insbesondere im Bereich Personalgewinnung umfänglich eingetreten ist (vgl. Szenarien-Bewertung der 2020/BV/1826).

 

Mit der Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag 2022/DA/3240 informierte die Verwaltung zuletzt im Mai 2022 über den Werdegang der Personalausstattung und die festgestellten Defizite. In diesem Zusammenhang wurde ebenso bei der Abstellung von Personal aus der Kernverwaltung auf die Restriktionen der pandemischen Lage hingewiesen, die im Rückblick einen enormen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hatte und als weiterer zentraler Risikofaktor gelten muss.

Seit März 2020 musste mit der Corona-Pandemie der Bereich der öffentlichen Verwaltung zahlreiche zusätzlichen Aufgaben übernehmen, die mit der hohen Verantwortung bei den Maßnahmen gegen das Corona Virus insbesondere über Aufgaben des Gesundheitsamtes (Kontaktverfolgung, Hygienekonzepte, Testerfordernisse, Impfungen) und die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Infrastrukturen bei gleichzeitiger Bindung von personellen Ressourcen zu begründen sind.

 

Ein Anstieg der Infektionszahlen sollte verhindert und gleichzeitig das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden. Dabei waren und sind immer noch enorme Einschränkungen und Anpassungsleistungen notwendig aufgrund der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen und Aufgaben für die Verwaltung. Der Oberbürgermeister hat das Hauptamt beauftragt, diese Auswirkungen in einem Bericht zusammenzustellen.

 

Eine bundesweite repräsentative Studie mit dem Titel „Verwaltung in Krisenzeiten - Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlichen Dienst“ kommt u.a. zu folgenden zentralen Erkenntnissen auf kommunaler Ebene, die auch auf den Bereich der Hanse- und Universitätsstadt angewandt bzw. übertragen werden können: Die Verwaltung war zwar arbeitsfähig, jedoch mit wesentlich erhöhtem Einsatz. Ein Drittel der Mitarbeitenden wurde im Bundesschnitt mit neuen Aufgaben betraut, die Hälfte gab an, dass die Arbeitsbelastung höher oder wesentlich höher war. Dies wird zusätzlich mit Aspekten des mobilen Arbeitens und Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Zeiten der Pandemie begründet.[1]

 

Am Tag der Leitentscheidung im Oktober 2020 lag die Inzidenz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei 15,3 (Bund: 56,2). Der optimistische Ausblick auf den Impfstart Ende Dezember 2020 hat den Verlauf der Pandemie über die nachfolgenden 18 Monate kaum vorhergesehen.[2]

Dieser Risikofaktor hatte in den vergangenen zwei Jahren durch die Bindung von Personal und Ressourcen sowie die Pandemie an sich (Krankenstände) einen großen Einfluss auf alle Prozesse in der Stadt und das öffentliche Leben, so dass auch die Planung von Großprojekten dadurch tangiert war und mit Blick auf aktuell steigende Zahlen bundesweit auch wieder tangiert sein kann.

Bereits im Zuge der ersten Corona-Welle und den damit verbundenen Pandemiemaßnahmen kam es aufgrund der gesteigerten Rohstoffnachfrage und zusammengebrochenen Lieferketten zu starken Preissteigerungen in der Baubranche.[3]

Im Januar 2022 hat das statistische Bundesamt für das Jahr 2021 den stärksten Preisanstieg einzelner Baumaterialien seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1949 festgestellt.[4]  In einer Umfrage des Deutschen Bauindustrie e.V. vom 16.05.2022 berichten 74% der befragten Unternehmen von Verzögerungen bei laufenden Projekten und 35% über Auftragsstornierungen.[5]

Im Zuge der beauftragten Risikoanalyse und der Prüfungen der BUGA GmbH waren diese Entwicklungen bereits wahrnehmbar, was einen weiteren Risikofaktor ausmacht: Planungsunsicherheit.

 

Durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine hat sich hier ein weiterer Schub eingestellt. Laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. sind Hauptgründe für die, durch den Ukraine-Krieg noch deutlich verstärkten, Preisanstiege vielfältig: begrenzte Lieferkapazitäten der Hersteller aber auch fehlende Transportkapazitäten, Abbau von Kapazitäten bzw. Einstellung von Produktionen bei den Erzeugern aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten, tatsächliche oder erwartete Knappheit, aber auch möglicher Ausfall von Gas- und Öllieferungen als zusätzliche Preistreiber, andauernde Unterbrechungen von Lieferketten durch Hafensperrungen (z.B. in China), Container- und Hafenpersonalmangel sowie Stau von Frachtschiffen und überfüllte Depots in einzelnen Häfen, Preisgarantien der Lieferanten teilweise nur noch im Stundenrhythmus (Stahl, Bitumen, Aluminium), sowie „Hamsterkäufe“ die Nachfrage und somit Preise erhöhen.[6]

Mit dem Beginn der Ukraine-Kriegs arbeitet die Verwaltung zudem unter Hochdruck daran, den geflüchteten Menschen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Auch hier sind Ressourcen der Verwaltung gebunden und analog zur Pandemie-Bekämpfung, Mitarbeitende mit Sonderaufgaben und zusätzlichen Tätigkeiten betraut.

 

In einer Pressemitteilung des Deutschen Bauindustrie e.V. vom 18.03.22 wird deutlich gewarnt, dass nicht sicher gesagt werden kann, ob genügend Material für alle Baustellen in Deutschland vorhanden sein wird. In einer weiteren Pressemitteilung des Deutschen Bauindustrie e.V. vom 11.03.22 wird bekanntgegeben, dass bereits auf kommunaler Ebene zu beobachten ist, dass die Unternehmen keine Angebote mehr abgeben können.

Dies bestätigen auch Kernaussagen eines Briefes des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., gerichtet an den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.  Preissteigerungen bei Erdölprodukten und Baustoffen machten es einerseits unmöglich, seriöse Angebote auf Ausschreibungen für Baumaßnahmen zu kalkulieren und seien andererseits geeignet, in bereits geschlossenen Bauverträgen Geschäftsgrundlagen zu stören. Unternehmen der Bauwirtschaft hätten hierauf keinen Einfluss, was die weitere Arbeit sehr erschweren könne.[7]

Mit drastisch steigenden Baupreisen und möglichen Baustopps muss in 2022 weiter gerechnet werden.[8] Einen ähnlichen Einfluss attestieren erste Studien den deutlich gestiegenen Energiepreisen.[9]

 

Diese Einflüsse sind Grundlage der Empfehlung, bei Fragen der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Stadt, ein Event mit einer klaren Terminlinie nicht zu forcieren, sondern die Ressourcen in der Umsetzung von einzelnen Projektbausteinen für die Sicherung von langfristigen infrastrukturellen Projekten der Stadtentwicklung zu bündeln.

In der Gesamtschau der Risikofaktoren zeigt sich im Prozess seit Februar 2022 zudem ein Defizit in Qualität und Tiefe der Planungsdokumentation (BUGA-Berichte). Im Ergebnis der Risikoanalyse und verschiedene Nachprüfungen ist hier für zukünftige Dokumentation eine klare Kopplung an Meilensteine zur besseren Nachvollziehbarkeit des Fortschritts und die entsprechende personelle Untersetzung dieser Tätigkeit unabdingbar.

Der Arbeitsprozess der vergangenen Monate fußte auf einem intensiven Austausch zwischen Stadtverwaltung, BUGA-Ausschuss, BUGA GmbH, der Geschäftsführung der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft und der Landesebene, in dem Optionen und Möglichkeiten diskutiert wurden. Die Ergebnisse der Risikoanalyse und der Prüfungen wurden in der vergangenen Woche umfassend dargestellt.

Aus den genannten Gründen ist eine Durchführung einer Bundesgartenschau auf dem Rostocker Oval im Jahr 2025 - auch in Abstimmung mit unserem Partner die Deutsche Bundesgartenschau GmbH - nicht möglich. Dies bedingt die Aufhebung des Beschlusses der Bürgerschaft zur „Leitentscheidung Projektbausteine“ vom 21.10.2020 (2020/BV/1359).


 

Erläuterungen zum Beschlusspunkt 2:
 

In der Anlage befinden sich die aktuellen Status zu den Projekten. Sie stellen den aktuellen Bearbeitungsstand (13.06.2022) wieder. Auf der Grundlage der Projektstatus – mit einem differenzierten Bearbeitungsstand - unter Berücksichtigung eines realisierbaren Fördermittelabrufes sowie im Kontext einer langfristigen, investiv tragbaren Stadtentwicklung schlägt die Verwaltung (auch in Abstimmung mit der Landesregierung MV) folgende Priorität bei der Umsetzung der Maßnahmen vor.

 

Kategorie A: Die Maßnahmen werden fortgeführt; Bundes- und Landesfördermittel, unter Berücksichtigung der mit den Fördermittelgebern vereinbarten, teilweise auch neuen, Fristen zum Mittelabruf und etwaigen Flexibilisierungen, werden abgerufen.

 

Kategorie B: Die Maßnahmen werden aufgrund der Prioritätenzuordnung erneut in der Ausführungsart betrachtet und zeitnah, auch unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Fördermittelbescheide, umgesetzt.

 

Kategorie C: Die Maßnahmen werden ausgesetzt, alle Leistungen zur Maßnahme werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt. Eine erneute Befassung erfolgt nachgelagert durch einen erneut positiv beschiedenen Beschluss der Rostocker Bürgerschaft.

 

Die Verwaltung hat mit der BUGA Rostock 2025 GmbH sowie den Fachämtern aufgrund der Prioritätenzuordnung der Maßnahmen folgendes Umsetzungsmodell definiert. Es stellt eine Zuordnung der Maßnahmen zur Prioritätenkategorie dar und ist Grundlage für die zukünftige Maßnahmenbearbeitung.

 

Nr.

Projektbaustein

Kategorie

Erläuterungen

1

Stadthafen

A

  • mit ALM, Halle 625, , Kempowski-Ufer (Kaikante, Freianlage), Plaza (Christinenhafen), Hochwasserschutz
  • verbleibende Resteinzelprojekte Zuordnung zur  Kategorie C, (Headgehafen)

2

Warnowbrücke

A

  • mit Anlandung Fährberg (inkl. Regattastrecke, Funktionsgebäude Sattelplatz, Steg-ROYC, Vereinsgebäude u. ggf. weitere)

3

WarnowQuartier

A

  • Umsetzung aktuelles Exposé

4

Hechtgrabenniederung

B

  • Schöpfwerk - wird von Amt für Umwelt- und Klimaschutz übernommen

5

Stadtpark

B

  • Neuplanung als Parkanlage (ohne BUGA-Planungsbestandteile)

6

Fährberg

C

  • Kleingartenanlage (inkl. Wäldchen)
  • Stadtstrand am Sattelplatz
  • Freianlage (Grundstück SSVR)

7

Greifenbrücke

C

 

8

IGA-Park

C

 

 


 

Erläuterungen zum Beschlusspunkt 3:

 

  • BUGA Rostock 2025 GmbH
     

Der Gesellschaftsvertrag der BUGA GmbH wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt geändert. Die im Gesellschaftsvertrag definierte Aufgabe IGA Park bleibt bestehen. Die Geschäftsbereiche BUGA Durchführung und BUGA Invest entfallen. Die Aufgaben der Projektsteuerung für die investiven Maßnahmen werden innerhalb des kommunalen Konzerns neu zugeordnet und ab spätestens 01. September 2022 innerhalb dieser neuen Strukturen umgesetzt.

 

Dies bedingt:
 

  • Neufassung Gesellschaftsvertrag,
  • Umfirmierung der Gesellschaft,
  • Neuzuordnung der Mitarbeiter (inkl. der avisierten Einstellungen mit unterschriebenem Arbeitsvertrag innerhalb der Monate Juli & August 2022) der Geschäftsbereiche BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb des kommunalen Konzerns,
  • Beibehaltung des bereits eingeleiteten Interessenausgleiches für die Mitarbeiter des IGA Bestandsgeschäftes sowie Beteiligung des Betriebsrates ,
  • Due Diligence im Vertragswesen sowie Anpassung und Kündigung im Sinne des geänderten Gesellschaftszwecks.
     

Mit der Umfirmierung und der notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages der BUGA GmbH wurde ebenfalls der Durchführungsvertrag mit der Deutsche Bundesgarten­schau Gesellschaft mbH notariell beglaubigt. Der Durchführungsvertrag wird nach Beschlussfassung beendet. Die letzte Rate der Jahreszahlung 2022 in Höhe von 350.000,00 EUR netto wird im Juli 2022 beglichen. Die Verwaltung wird sich mit der Deutsche Bundesgartenschau GmbH dazu einvernehmlich verständigen.

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister bis zur Bürgerschaft im August 2022 eine detaillierte Auflistung aller anfallenden weiteren laufenden Kosten aus den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest an die Bürgerschaft übermitteln, sowie alle möglichen Vertragswerke der BUGA Durchführung, wenn nicht sinnvoll in der Weiterführung, durch die Gesellschaft aufkündigen lassen, sowie für den Geschäftsbereich BUGA Invest an die jeweiligen neuen Strukturen übergeben.

Hierfür wurde eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Bewertung des Ausstiegsszenarios BUGA 2025, beauftragt eine Kostenermittlung für die Geschäftsbereiche BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb einer vollumfänglichen Vertragsübersicht mit Angabe der noch anfallenden Kosten, Laufzeiten und Status der Projekte bei Übergabe zu erstellen. Die eingeplanten Mittel im Teilhaushalt 99 (BUGA) bleiben bis auf weiteres bestehen und werden nach Aufstellung des Wirtschaftsplans 2023 der Gesellschaft und nach Sichtung des Prüfergebnisses ggf. in den Höhen angepasst. Für die übernehmenden Gesellschaften bzw. Organisationseinheiten der Stadt wird mit der Wirtschaftsplanung 2023 sowie einer Umplanung im städtischen Haushalt eine Neubewertung der Budgets erfolgen. Aufgrund der laufenden Personalausschreibungen der BUGA GmbH für den Geschäftsbereich BUGA Invest, werden die bereits vorliegenden Bewerbungsunterlagen nach erfolgter Freigabe der Bewerber*innen an die jeweilige neue Struktur übergeben.


 

  • Neue Struktur der Maßnahmenbearbeitung
     

Unter Berücksichtigung der Prämissen:
 

  • Konzentration der Ressourcen und Strukturen dort, wo auch zukünftig weitere Aufgaben der Stadtentwicklung realisiert und umgesetzt werden sowie
  • Nutzung bestehender Fachkompetenzen der Ämter – stärkt Verbundenheit mit dem Projekt und
  • Stärkung der Rolle und Struktur der RGS für zukünftige Stadtentwicklungsvorhaben
     

empfiehlt die Verwaltung (in Abstimmung mit allen Beteiligten) folgende Aufgabenzuweisung:
 

Maßnahme 1A – Stadthafen – Die Gesamtprojektsteuerung inklusive Koordination aller Fremdprojekte (Archäologisches Landesmuseum, Halle 625, Hochwasserschutz) sowie die Umsetzung Leistungsphasen bis zur Genehmigungsplanung obliegt der RGS. Mit Herstellung Ausführungsreife erfolgt die fachliche Übergabe an das Hafen- und Seemannsamt. Für ingenieurtechnische Bauwerke erfolgt die fachliche Übergabe bereits mit der Leistungsphase 3. Die RGS bleibt ganzheitlich für die kaufm. Abwicklung sowie das Fördermittelmanagement in der Verantwortung.

 

Maßnahme 2A – Warnowbrücke – Die Gesamtprojektsteuerung sowie die Umsetzung Leistungsphasen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4) obliegt der RGS. Mit Beginn der Ausführungsplanung (Lph 5) Herstellung Ausführungsreife erfolgt die fachliche Übergabe an das Tiefbauamt. Die RGS bleibt ganzheitlich für die kaufm. Abwicklung sowie das Fördermittelmanagement in der Verantwortung.

Die Maßnahme - Vereinsgebäude SSVR (Fährhaus) - ist als separates Projekt darzustellen und auch in der federführenden Gesamtbearbeitung der RGS zuzuordnen (Hinweis: derzeit keine Förderung im Rahmen der Maßnahme Warnowbrücke)

Die Umsetzung des Funktionsgebäudes am Sattelplatz erfolgt lt. Geschäftsverteilung beim Eigenbetrieb KOE.

 

Maßnahme 3A – Warnowquartier -  wird in die Gesamtverantwortung der RGS übergehen. Dazu gehören die Gesamtprojektsteuerung aller Maßnahmen inklusive Hochbauthemen Mehrgenerationenhaus und Theaterwerkstätten (Bauausführung KOE) sowie die Erschließung.

 

Maßnahme 4B – Hechtgrabenniederung – Die Gesamtmaßnahme wird auf das Einzelprojekt „Schöpfwerk“ reduziert. Die Umsetzung des geplanten Wegekonzeptes wird ausgesetzt. Die Maßnahme wird in das Amt für Umwelt- und Klimaschutz übertragen.

 

Maßnahme 5B – Stadtpark – Es erfolgt eine Neubeplanung als Parkanalage ohne Bezug BUGA 2025. Die Gesamtprojektsteuerung bis zum Genehmigungsplanung erfolgt durch die RGS. Mit Ausführungsreife gehen die Aufgaben in das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen über. Die kfm. Abwicklung sowie das Fördermittelmanagement obliegen der RGS.

 

Die Maßnahmen 6C/7C und 8C werden auf Basis der aktuellen Vertragsstatus beendet. Diese Planungsstände werden dokumentiert und bei der RGS archiviert.


 

  • Personalbereitstellung/ -übernahme
     

Die RGS wird auf der Grundlage der Aufgabenzuordnung bis August einen notwendigen Ressourcenbedarf ermitteln. Unter Berücksichtigung bestehender Strukturen im Bereich Invest der BUGA GmbH bezogen auf die Fachbereich Vergabe, Planung und Fördermittelmanagement wird die entsprechende finanzielle Ausstattung der RGS über den bestehenden Rahmenvertrag vom 22.03.2018 sichergestellt. Dabei werden neu zu besetzende Stellen unbefristet besetzt, da mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen   Aufgabenzuordnung und den zukünftigen Themen im Bereich Stadtentwicklung und –sanierung eine langfristige Aufgabenerfüllung im Sinne der Stadt bei der RGS sichergestellt werden kann.

Die durch die Aufgabenzuordnung involvierten Fachämter (Hafen- und Seemannsamt, Tiefbauamt, Amt für Umwelt- und Klimaschutz und das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen) werden bis August 2022 eine Bewertung der benötigten Ressourcen (Personal) durchführen. Notwendige Stellen werden unbefristet besetzt.

Für die vorhandenen Personalstrukturen in der BUGA GmbH - Geschäftsbereich BUGA Durchführung erfolgt die Prüfung zu einer Übernahme im Konzern Stadt bis zum August 2022. (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften)

Die Gespräche mit dem Betriebsrat zum Interessausgleich haben begonnen.

 

Erläuterungen zum Beschlusspunkt 4:
 

Der Oberbürgermeister wird im Sinne einer größtmöglichen Transparenz sowie unter Berücksichtigung der zeitlichen Restriktionen der Fördermittel der Bürgerschaft regel­mäßig Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen - siehe Erläuterungen zu Beschlusspunkten 2 und* 3 – erstatten.

Beschlüsse zu Einzelentscheidungen - die auf der Grundlage der Kommunalverfassung MV sowie der Hauptsatzung der Hanse – und Universitätsstadt Rostock einzuholen sind -  werden der Bürgerschaft separat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

*redaktionell ergänzt am 21.06.2022

 


[1] vgl. Studie „Verwaltung in Krisenzeiten - Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlichen Dienst“, Next:Public Beratungsagentur, 08/2020 (nextpublic.de)

[2] vgl. zum Verlauf der Infektionszahlen das Corona Monitoring der Kommunalen Statistikstelle bis Mai 2022 (2022-05-03 Corona-Monitoring.pdf (rostock.de))

[3] vgl. destatis, Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 044 vom 05.07.2021

[4] vgl. destatis, Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 210 vom 20.05.2022

[5] vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Auf den Punkt gebracht: Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die deutsche Bauindustrie: Ergebnisse der 3. Bauindustrie-Umfrage, 16.05.2022

[6] vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Auf den Punkt gebracht: Preissteigerungen bei Baumaterialien bekommen durch den Ukraine-Krieg einen weiteren Schub, 24.05.2022 

[7] Siehe Brief des Präsidenten Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. an den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 05.04.2022 (Tagesordnungspunkt auf der Vorstandssitzung des Städte- und Gemeindetag MV am 21.04.22, Wismar)

[8] vgl. NDR Nachrichten, Baubranche in MV: Materialmangel und steigende Preise, 23.03.2022, www.ndr.de

[9] Siehe KfW Research Fokus Volkswirtschaft, Nr. 381, 03.05.2022

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 benötigen investiven Mittel der Projekte der Kategorie A und B ist im Teilhaushalt 99 eine ausreichende Finanzierung gesichert.

Im aktuellen Doppelhaushalt 2022/23 werden die geplanten Kreditermächtigungen sowie die Haushaltsansätze für Fördermittel nicht in voller Höhe benötigt.
Es erfolgt voraussichtlich eine Verschiebung der Kosten sowie der kompletten Mehrkosten in die Haushaltsjahre ab 2024 nach erfolgter Abstimmung mit dem Land.

 

Bezug zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:  kein Bezug

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2022 - BUGA-Ausschuss - geändert beschlossen

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22.06.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Die Leitentscheidung – Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2020/BV/1359 vom 21.10.2020 zur Verknüpfung der dargestellten Projektbausteine (Anlage) mit einer Bundesgartenschau - wird aufgehoben.
     


  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Projektebausteine der Stadtentwicklung umzusetzen und mit Nachdruck und zeitlich unabhängig von einer Bundesgartenschau, zu realisieren:

 

A: umzusetzen;

B: teilweise umzusetzen (Neubeplanung);

C: archiviert

 

Nr.

Projektbaustein

Kategorie

Erläuterungen

1

Stadthafen

A

  • mit ALM, Halle 625, , Kempowski-Ufer (Kaikante, Freianlage), Plaza (Christinenhafen), Hochwasserschutz
  • verbleibende Resteinzelprojekte Zuordnung zur  Kategorie C, (Headgehafen)

2

Warnowbrücke

A

  • mit Anlandung Fährberg (inkl. Regattastrecke, Funktionsgebäude Sattelplatz, Steg-ROYC, Vereinsgebäude u. ggf. weitere)

3

WarnowQuartier

A

  • Umsetzung aktuelles Exposé

4

Hechtgrabenniederung

B

  • Schöpfwerk - wird von Amt für Umwelt- und Klimaschutz übernommen

5

Stadtpark

B

  • Neuplanung als Parkanlage (ohne BUGA-Planungsbestandteile)

6

Fährberg

C

  • Kleingartenanlage (inkl. Wäldchen)
  • Stadtstrand am Sattelplatz
  • Freianlage (Grundstück SSVR)

7

Greifenbrücke

C

 

8

IGA-Park

C

 

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Strukturen vorzubereiten. Dies betrifft insbesondere:

 

  • Beendigung und Abwicklung des Durchführungsvertrages mit der Deutschen Bundesgartenschau GmbH,
     
  • Anpassung des Gesellschaftsvertrages der BUGA Rostock 2025 GmbH auf das Bestandsgeschäft IGA Park,
     
  • Aufhebung der Mitarbeiterzuweisungen und Prüfung der Umsetzung der in der BUGA Rostock 2025 GmbH ansässigen Mitarbeiter aus den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb des kommunalen Konzerns (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften),
     
  • Zuordnung der prioritären Maßnahmen zu jeweiligen Projektsteuerern innerhalb des kommunalen Konzerns,
     
  • Bereitstellung der entsprechenden personellen Bedarfe in den zugeordneten Fachämtern.

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, der Bürgerschaft eine laufende Berichterstattung zur Umsetzung der Maßnahmen – Punkte 2 und 3 - vorzulegen.


 

Auf Antrag von Frau Günther (für die CDU/UFR-Fraktion) erfolgt eine getrennte Abstimmung zu den Punkten der Dringlichkeitsvorlage:

 

 

Beschluss Nr. 2022/DV/3344 nach getrennter Abstimmung (einschließlich redaktioneller
     Änderung und bestätigter Änderungsanträge):

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Die Leitentscheidung – Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2020/BV/1359 vom 21.10.2020 zur Verknüpfung der dargestellten Projektbausteine (Anlage) mit einer Bundesgartenschau - wird aufgehoben.
     

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Projektebausteine der Stadt­entwicklung umzusetzen und mit Nachdruck und zeitlich unabhängig von einer Bundesgartenschau, zu realisieren:
     

A: umzusetzen;

B: teilweise umzusetzen (Neubeplanung);

C: archiviert

 

Nr.

Projektbaustein

Kategorie

Erläuterungen

1

Stadthafen

A

  • mit ALM, Halle 625, , Kempowski-Ufer (Kaikante, Freianlage), Plaza (Christinenhafen), Hochwasserschutz
  • verbleibende Resteinzelprojekte Zuordnung zur  Kategorie C, (Headgehafen)

2

Warnowbrücke

A

  • mit Anlandung Fährberg (inkl. Regattastrecke, Funktionsgebäude Sattelplatz, Steg-ROYC, Vereinsgebäude u. ggf. weitere)

3

WarnowQuartier

A

  • Umsetzung aktuelles Exposé

4

Hechtgrabenniederung

B

  • Schöpfwerk - wird von Amt für Umwelt- und Klimaschutz übernommen

5

Stadtpark

B

  • Neuplanung als Parkanlage (ohne BUGA-Planungsbestandteile)
    bis Juni 2023

6

Fährberg

C

  • Kleingartenanlage (inkl. Wäldchen)
  • Stadtstrand am Sattelplatz
  • Freianlage (Grundstück SSVR)

7

Greifenbrücke

C

 

8

IGA-Park

C

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Land über die Realisierung der Halle 625 zu verhandeln.

 

Ergänzend zur dargestellten Prioritätenzuordnung wird die Mustersiedlung im/am IGA Park zeitnah umgesetzt.


 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Strukturen vorzubereiten. Dies betrifft insbesondere:

 

  • Beendigung und Abwicklung des Durchführungsvertrages mit der Deutschen Bundesgartenschau GmbH,
     
  • Anpassung des Gesellschaftsvertrages der BUGA Rostock 2025 GmbH auf das Bestandsgeschäft IGA Park,
     
  • Aufhebung der Mitarbeiterzuweisungen und Prüfung der Umsetzung der in der BUGA Rostock 2025 GmbH ansässigen Mitarbeiter aus den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb des kommunalen Konzerns (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften),
     
  • Zuordnung der prioritären Maßnahmen zu jeweiligen Projektsteuerern innerhalb des kommunalen Konzerns,
     
  • Bereitstellung der entsprechenden personellen Bedarfe in den zugeordneten Fachämtern,
     
  • Gewährleistung effizienter Koordinierungs- und Steuerungsstrukturen bei der Zusammenabeit verschiedener städtischer Unternehmen und Ämter.

 

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, der Bürgerschaft eine laufende Berichterstattung zur Umsetzung der Maßnahmen – Punkte 2 und 3 - vorzulegen.

 

 

  1. Die laufende Berichterstattung enthält zudem eine Aufstellung und Übersicht aller bisher angefallenen Kosten im Zusammenhang mit den BUGA-Planungen
     aufgeschlüsselt insbesondere nach Investitionen, Durchführung, Sachkosten und Personalkosten incl. Verwaltungsaufwand.
    Die Darstellung erfolgt spätestens im Bericht nach der Anpassung des Gesellschaftsvertrages.

 

 

Anlage:

Projektsteckbriefe

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt