Stellungnahme - 2022/AF/3250-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 19.01.2022 den Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung eines Sixt Innovation Centers am Standort Groter Pohl beschlossen. Seither ist ein Voranschreiten des Entwicklungsprozesses zur Ansiedlung nicht erkennbar, die Beteiligten entsprechend unzufrieden. Daher bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Welche Verhandlungsstufe ist erreicht?

  1. hinsichtlich Flächentausch Stadt/Sixt/ andere beteiligte Dritte
  2. Stand der Vertragsvorbereitung mit den Beteiligten
  3. Wer sind die Ansprechpartner in der Verwaltung für dieses Projekt?

 

Antwort zu Thema „Verhandlungsstufe“, a) bis c):

 

a) und b) Voraussetzung für einen Flächentausch ist die derzeit laufende konkrete und exakte Flächenabgrenzung des Ansiedlungsvorhabens innerhalb des Planungsgebiets, die gegenwärtig noch nicht beendet ist. Hierzu führt die Stadtverwaltung intensive Gespräche mit dem Unternehmen SIXT.

 

  1. Ansprechpartner in der Verwaltung für einen Flächentausch mit städtischen Flächen  ist das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt.

 

Wieweit ist der Vorgang fortgeschritten?

 

  1. Stand des von der Bürgerschaft beschlossenen vorhabenbezogenen B-Plans für dieses Vorhaben?
  2. Wann ist mit einer Vorlage in der Bürgerschaft zu rechnen? Bitte den zeitlichen Ablauf darlegen.
  3. Welches Büro ist hier federführend tätig? Bitte namentliche Auflistung der verantwortlichen Personen inclusive der Ämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

 

 

 

Antwort zu Thema „Vorgang“, a) und b):

 

Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans ist die laufende konkrete und exakte Flächenabgrenzung des Ansiedlungsvorhabens innerhalb des Planungsgebiets, die gegenwärtig noch nicht beendet ist.

 

Mit einer Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Ansiedlung des Vorhabens von SIXT, ob nun als vorhabenbezogenen oder regulären Bebauungsplan, ist nicht vor dem 3. Quartal 2022 zu rechnen. Eine weitere Detaillierung der zeitlichen Abläufe ist gegenwärtig nicht möglich.

 

Antwort zu Thema „Vorgang“, c):

 

Der Vorhabenträger SIXT hat gemäß unserem Kenntnisstand noch kein Büro vertraglich gebunden. Die Federführung bei Vorhaben der verbindlichen Bauleitplanung einschließ­lich vorhabenbezogener Bebauungspläne liegt beim Amt für Stadtentwicklung, Stadt­planung und Wirtschaft, unter Leitung des namentlich bekannten Amtsleiters, dem hierbei mehrere Fachämter des Senatsbereichs 4 – Infrastruktur, Umwelt und Bau, insbesondere die Ämter Bauamt, Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Amt für Mobilität und Amt für Umwelt- und Klimaschutz, zuarbeiten.

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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22.06.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben