Informationsvorlage - 2022/IV/3303

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Beratungsfolge

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Dem Hauptausschuss wird der Sachstand zum Angebot eines Dienstradleasings für die Beschäftigten der Stadtverwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

Sachverhalt:  

Gemäß der OB-Entscheidung vom 17.3.2022 wird den Beschäftigten der Stadtverwaltung (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) ein Dienstradleasingangebot mittels Gehaltsumwandlung bis zum 3. Quartal 2022 unterbreitet.

Ein Vergabeverfahren für einen Rahmenleasingvertrag zum Dienstradleasing für die Stadtverwaltung wird durchgeführt. Die Veröffentlichung (Vergabebekanntmachung) erfolgte zum 21.5.2022.

Die Vergabeentscheidung berät der Liegenschafts- und Vergabeausschuss am 11.08.2022 vor und trifft der Hauptausschuss am 16.08.2022

Die Stadtverwaltung übernimmt die Versicherungskosten für die Verträge.

Eine Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat wird vorbereitet.

Begründung:

Dienstradleasing ist ein geeignetes Mittel zur Mitarbeitermotivation und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten wie auch zum Klimaschutz. Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wurde in der Tarifeinigung mit ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion am 25.10.2020 vereinbart, dass Bestandteile des Entgelts zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern einzelvertraglich umgewandelt werden können. Diese Regelung wurde in die TVöD-K und TV-Ärzte/VKA übernommen. Seit 01.06.2021 ist durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes eine Entgeltumwandlung für Dienstradleasing auch für Beamt*innen gemäß § 3 Abs. 3 LBesG MV zulässig.

Interesse am Dienstradleasing besteht sowohl vonseiten der Kernverwaltung, als auch der Eigenbetriebe Klinikum Südstadt, Kommunaler Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und -entwicklung und Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Der Gesamtpersonalrat und die Personalräte begleiten ebenso die Einführung.

 

Nach den bisher vorgenommenen Abstimmungen wird von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:

- das Angebot richtet sich an alle unbefristet angestellten Beschäftigten (Angestellte + Beamte) der Kernverwaltung und Eigenbetriebe (im Folgenden bezeichnet als „Stadtverwaltung“),

- es gilt nicht für Auszubildende und befristet Angestellte, geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells,

- Dauer der Einzelleasingverträge jeweils 36 Monate,

- Leasingnehmer wird der Arbeitgeber, der überlässt das Rad zur privaten wie dienstlichen Nutzung seinen Beschäftigten,

- der Bruttowert des Leasing-Fahrrades darf nach TV-Fahrradleasing 7.000 EUR nicht überschreiten,

- geleast werden können Fahrräder als auch Pedelecs (Fahrrad mit e-Motor-Unterstützung),

- sogenannte S-Pedelecs (bis zu 45 km/h, Zulassungskennzeichen) werden ausgeschlossen,

- Kernverwaltung sowie Eigenbetriebe schließen gemeinsam einen Rahmenleasingvertrag über 3 – 4 Jahre mit einem Anbieter. Dieser Rahmenleasingvertrag ist offen EU-weit auszuschreiben, da der Auftragswert geschätzt > 215.000 EUR ist,

- der Rahmenleasingvertrag stellt keine Verpflichtung zum Abschluss von Einzelleasingverträgen dar. Entsprechend werden keine Strafzahlungen erhoben, sollten keine oder nur wenige Beschäftigten das Angebot wahrnehmen,

- zur Überlassung des Rades an die Beschäftigten wird ein Überlassungsvertrag abgeschlossen, der die Pflichten der Beschäftigten ebenso abbildet wie Haftungs- und Zahlungsfreistellungen des Arbeitgebers.

Ein Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung des Rahmenleasingvertrages wurde erstellt. Das Vergabeverfahren wurde per 21.05.2022 eröffnet. Es kann frühestens mit einer Einführung des Dienstradleasings zum 01.09.2022 gerechnet werden.

Die Kosten für die Wartung haben die Beschäftigten zu tragen (wobei eine Standard-Wartung zwingend vorgeschrieben wird) – Details hierzu regelt der Überlassungsvertrag.

Um das Dienstradleasing für die Beschäftigten attraktiv zu gestalten, wird die Stadtverwaltung die Kosten für die Versicherung übernehmen. Bei einer Übernahme der Kosten für das Versicherungspaket (ca. 10 € netto/Monat), spart die Arbeitgeberin immer noch ca. 10 EUR je Monat und Leasingvertrag an Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Haushaltssperre kann das Dienstradleasing nicht gefährden, da es keine zusätzlichen Aufwände für die Stadtverwaltung generiert. 

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in Vertretung

 


Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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Jun 14, 2022 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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