Stellungnahme - 2022/AM/3124-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Stand der Digitalisierung - Stellungnahme zur Anfrage von Stephan Porst (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Digitalisierung und IT
- Beteiligt:
- Fast Lane Smile City
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Sachverhalt:
Stephan Porst (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet um Beantwortung seiner Fragen zum Stand der Digitalisierung.
- Hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Digitalisierungsstrategie sowie einen Maßnahmenplan „Digitalisierung"?
In der Vergangenheit wurden die strategischen Planungen und operativen Arbeiten im Rahmen der „E-Government-Strategie 2025“ aus dem Jahr 2014 sowie durch den Prioritätenplan bestimmt. Der Prioritätenplan war dabei insbesondere mit dem Fokus der Kosteneffizienz versehen worden.
2021 wurde im Rahmen einer Umstrukturierung das „Amt für Digitalisierung und IT“ gegründet. Hier erarbeitet ein interdisziplinäres Team eine „Verwaltungsstrategie 2030“ im Auftrag des Oberbürgermeisters, welche bereits im Entwurf vorliegt. Im Zuge dessen werden anschließend die operativen Ziele definiert und daraus der Maßnahmenkatalog Digitalisierung abgeleitet. Des Weiteren werden durch den Oberbürgermeister initiierte ämterübergreifende Verwaltungsworkshops durchgeführt. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden innerhalb der Verwaltung abgestimmt und mit operativen Betrachtungen, Zielen und Maßnahmen angereichert, sodass ein zukunftsweisender Verwaltungskompass entsteht.
- Wie ist aktuell der Umsetzungsstand des OZG in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock? Wie viele der zu erbringenden digitalen Behördenleistungen
- wurden erfolgreich umgesetzt und sind im Service;
- sind in Umsetzung befindlich;
- sind in Planung;
- sind noch nicht in Planung?
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet ca. 70 Verwaltungsleistungen digital an (siehe https://www.rostock.de/rathaus/online-dienste.html), von denen ein Großteil OZG-relevant ist. Damit liegt Rostock im guten Mittelfeld mit vergleichbaren Kommunen. Die direkte Abhängigkeit vom OZG Programm MV bestimmt auch die Planung und Umsetzung des OZGs in Rostock. Viele der OZG Leistungen sollen als sogenannte Einer für Alle- (EfA) Leistung aus anderen Bundesländern (Themenfeldführer) hier in MV für die Kommunen bereitgestellt werden. Aktuell ist aber ersichtlich, dass viele Ergebnisse dort nicht vor dem 4. Quartal 2022 zu erwarten sind. Somit wird sich die Erprobung und Einführung in MV und somit auch in Rostock mindestens in das Jahr 2023 verschieben. Das hat auch der Bund erkannt und aktuell das OZG Booster Programm initiiert. Hier sollen wichtige Leistungen bevorzugt und von den Themenfeldführern zeitiger bereitgestellt werden. Hier eine Übersicht des OZG Booster Programms, dass bis zum 31.12.2022 den Status „Roll out“ bekommen soll:
OZG Leistung |
Themenfeld |
ALG II digital (Arbeitslosengeld II) |
Arbeit & Ruhestand |
Wohngeld digital (Wohngeld) |
Arbeit & Ruhestand |
Digitale Baugenehmigung (Bauvorbescheid und Baugenehmigung) |
Bauen & Wohnen |
BAföG digital (Ausbildungsförderung (BAföG)) |
Bildung |
Aufenthaltstitel |
Ein- & Auswanderung |
Verpflichtungserklärung |
Ein- & Auswanderung |
Elterngeld digital (Elterngeld) |
Familie & Kind |
Unterhaltsvorschuss |
Familie & Kind |
Corona-Überbrückungshilfen (Notlagenhilfe und Entschädigungen für Unternehmen) |
Forschung & Förderung |
Beschwerde über Sozialversicherungsträger und private Krankenversicherungen |
Gesundheit |
Führerschein digital (Führerschein) |
Mobilität & Reisen |
Gewerbesteuer digital (Gewerbesteuer) |
Steuern & Zoll |
Ausfuhrgenehmigungspflichtige Kulturgüter (Ausfuhr von Kulturgütern) |
Steuern & Zoll |
Bei alle weiteren geplanten oder auch vorbereiteten OZG Projekten gestaltet die Stadtverwaltung Rostock aktiv mit. Bedauerlicher Weise werden durch das Programmmanagement MV verschiedene Projektstarts immer wieder verschoben. Folgende Projekte sind aktuell in Vorbereitung oder stehen kurz vor dem Start:
- Antrag Musikschulen,
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte,
- Vergnügungssteuer,
- Wahlhelferanmeldung und Verpflichtung,
- Begrüßungsgeld,
- Leichenpass,
- Todesbescheinigung,
- Meldungen Trinkwasser (Legionellen),
- Nutzungsrecht einer Grabstelle,
- Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen,
-
Unternehmensstart und Erlaubnisse für den Gewerbebereich
- Bewachungsgewerbe Erlaubnis,
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung,
- Versteigerergewerbe Erlaubnis,
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung,
- Spielhalle – Betriebserlaubnis,
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes,
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit – Erlaubnis,
- Reisegewerbekarte Verlängerung,
- Reisegewerbe Erlaubnis - nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten,
- Reisegewerbe Erlaubnis,
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen,
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV),
- Gaststättengewerbe Erlaubnis,
- Führerschein (EfA Nachnutzung Hessen).
MV verantwortet das Themenfeld „Bauen und Wohnen“. Die Themenfeldarbeit wurde von Landesseite aus in bisher zwei wesentliche Projekte geplant und realisiert. Die Stadtverwaltung Rostock ist im Rahmen des unten aufgeführten Projektes aktiv dabei.
Inhalte Projekt Bauvorhaben 1 (Quelle Innenministerium MV)
(vergrößerte Darstellung – s. Anlage):
Inhalte Projekt Bauvorhaben 2 (Quelle Innenministerium MV)
(vergrößerte Darstellung – s. Anlage):
Aktuell befinden sich folgende Leistungen in der Umsetzung:
- Bauamt
- Bauantrags- und Genehmigungsverfahren. Die HRO ist hier Pilotkommune, weitere in der Umsetzung befindliche Leistungen im Themenfeld „Bauen & Wohnen“ siehe Projektinhalte Bauvorhaben 1 und 2
-
Umweltamt
- Immissionsschutz – Beschwerden bei Lärm, Geruch, Rauch, Licht- oder Luftschadstoffen, Antrag auf Sonn- und Feiertags- Nachtarbeit,
-
Mobilität/Parken
- Ausnahmegenehmigung Parken Gewerbetreibende
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Sportamt
- Umsetzung sieben Leistungen (z.B. Antrag auf Gewährungen von Zuwendungen für die allgemeine Sportarbeit)
-
Jugend & Soziales
- Sozialplattform als EfA-Lösung des Landes NRW
- Einführung durch das Landesprogramm M-V
Ca. 120 Leistungen, aktuell Unterhaltsvorschuss
- Schülerbeförderung
Die restlichen Leistungen des OZG sind in den verschiedenen föderalen Ebenen bzw. Themenfeldern in Planung.
- Wie viele der bereitzustellenden digitalen Verwaltungsdienstleistungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende 2022 verfügbar sein? Sofern nicht alle OZG-Leistungen bis Ende 2022 digital verfügbar sind, wie sieht die weitere Umsetzungsstrategie sowie die Roadmap bis zur vollständigen Umsetzung aus? Welche Gründe haben zur Verzögerung geführt?
Das OZG verpflichtet Bund und Länder zu seiner Umsetzung. Die Hanse-und Universitätsstadt Rostock setzt sich im Rahmen seiner Rolle im E-Government Lenkungsausschuss MV seit Beginn des OZG für eine Verantwortungsübernahme durch die Landesregierung MV ein. Im Sommer 2021 setzte das Energieministerium ein „OZG Landesprogramm MV“ für die Umsetzung des OZG auf, mit dem Ziel alle relevanten OZG-Leistungen (575) umzusetzen. Die kommunale Seite wurde beim Prozess der Programmerstellung beteiligt und wirkt bei deren Umsetzungsprojekten mit. Somit besteht für die Umsetzung des OZG eine direkte Abhängigkeit der Hanse-und Universitätsstadt Rostock vom „OZG Landesprogramm MV“.
Das Landesprogramm hat aktuell die ersten Umsetzungsprojekte gestartet (<10), in denen Rostock mitwirkt. Viele der OZG-Leistungen sollen aber in der Umsetzungsart „EfA“ (Einer für Alle) umgesetzt werden. Somit besteht hier eine starke Abhängigkeit vom Erfüllungsstand der Umsetzungsprojekte aus den Themenfeldern der anderen Bundesländer. Die Wahrscheinlichkeit, dass das OZG bis zum 31.12.2022 umgesetzt wird ist sehr gering. Die Ursachen dafür sind vielschichtig, hier ein Auszug der Gründe:
- das Landesprogramm ist zu spät gestartet,
- starke Abhängigkeit von Bund und Ländern (Föderalismus),
- keine entwickelten XÖV Standards,
- das Thema Registermodernisierung wurde zu spät in den Fokus gerückt,
- FIM Methode in den gesetzgebenden Stellen nicht etabliert,
- kein Prozessmanagement in den Behörden,
- monolithische Fachverfahren.
- Wie viele der umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Leistungen sind auf Verwaltungsseite als vollständig digitaler Prozess realisiert bzw. geplant? Sofern Dienstleistungsprozesse auf Verwaltungsseite nicht vollständig digital abgebildet werden konnten: Was sind die maßgeblichen Gründe dafür und was wurde bzw. wird unternommen um Dienstleistungen zukünftig besser vollständig digital und ohne Medienbruch abzuwickeln zu können?
Derzeit sind die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung im Rahmen des Förderprojekts „HRO@Business“ komplett digital von der Antragsteller*in bis in das Fachverfahren umgesetzt worden. Weitere Leistungen wie der Bewohnerparkausweis oder die Meldebescheinigungen sind zu einem Großteil digital abgebildet, bedürfen aber am Ende immer noch den analogen Postweg. Schon seit einigen Jahren sind die Verwaltungsleistungen, die im Klarschiffportal abgewickelt werden, weitestgehend digital abgebildet. Im Jahr 2021 ist im Personalbereich das Onlinebewerbermanage-ment mit digitaler Bearbeitung innerhalb der Verwaltung eingeführt worden.
Fast alle Verwaltungsleistungen/ -prozesse werden in den Fachämtern seit vielen Jahren durch Fachverfahren unterstützt. Eine weitere Ausbaustufe der Digitalisierung ist die aktuell vorgenommene verwaltungsweite Einführung der E-Akte. Sofern technisch möglich, werden die Fachverfahren mit dem Dokumentenmanagementsystem (DMS) über Schnittstellen verbunden.
Der Ansatz der ganzheitlichen Digitalisierung würde die Verbindung der OZG Ergebnisse mit der Fachverfahrens- und DMS-Welt der Kommunen erfordern. Doch das OZG hat einen anderen Fokus. Das OZG konzentriert sich auf die Digitalisierung bis zur Rathaustür (Bürgersicht). Der Grad der Digitalisierung bei der OZG Umsetzung wird hierbei in sogenannten Reifegraden gemessen wird.
Quelle: Digitalisierungsprogramm OZG Bund – Reifegradmodell Ver. 1.1, BMI, Referat DGII4
Aus der Abbildung geht hervor, dass erst ab dem Reifegrad 3 eine OZG-konforme Umsetzung gewährleistet ist. Aus diesem Grund hat das Landesprogramm MV hat für seine OZG Umsetzung den Reifegrad 3 als Zielstellung definiert.
Auch bei sehr vielen EfA-Umsetzungen der anderen Themenfelder ist der Reifegrad 3 die Zielmarke. Das bedeutet, dass eine Integration in die kommunalen Zielsysteme (Fachverfahren, IT-Systeme) nicht Bestandteil des OZG sind. Seitens der kommunalen Gemeinschaft wurde seit Beginn des OZG auf die sich daraus resultierenden Probleme hingewiesen. Es zeichnet sich aktuell sogar ab, dass viele EfA-Dienste nicht einmal den Reifegrad 3 realisieren, sondern nur die Antragsdaten im „Fire-and-Forget“-Stil (engl., wörtlich etwa „abfeuern und vergessen“) liefern.
Zusammengefasst war und ist die Digitalisierung der Verwaltungsseite nie Bestandteil des OZG.
Zur Erinnerung, der erste Ansatz zur Digitalisierung (E-Governmentstrategie Rostock aus dem Jahr 2014) folgte dem ganzheitlichen (prozessualen) Vorgehen bei Digitalisierungs- und Modernisierungsprojekten. Dazu gehören im Groben: Prozessoptimierung, Anforderungsaufnahme, Digitalisierung des Frontends (Bürgersicht) sowie Digitalisierung des Backends (Verwaltungssicht).
Solch ganzheitlichen Modernisierungsprojekte sind enorm ressourcenintensiv für Querschnitts- und Fachämter. Diese Ressourcen waren und sind nicht immer im notwendigen Ausmaß vorhanden.
Leider liefern die Strategien des IT-Planungsrates nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine sinnvolle und effiziente Digitalisierung. So sind viele essentielle IT-Standard und Schnittstellenformate nicht in der notwendigen Reife definiert. Aktuell können so die verschiedenen Landesportale (auf denen das OZG umgesetzt wird) nicht mit einander technisch ausreichend kommunizieren oder Daten austauschen. Die XÖV-Standards (Fachdatenstandards) haben entweder nicht die Reife für eine OZG konforme Umsetzung oder sind für einige Verwaltungsleistungen nicht vorhanden. Das hat zur Folge, dass die Fachverfahrenshersteller häufig Fachdatenschnittstellen nicht in ihren Verfahren anbieten, womit auch die Daten aus OZG Antragssystemen nicht eingelesen werden können. In einigen Kommunen sind in der Vergangenheit proprietäre Umsetzungen erfolgt, doch dieses Vorgehen ist nicht mehr zeitgemäß und auch unwirtschaftlich.
Aktuell sind viele Fachverfahrenshersteller mit am Tisch der themenfeldführenden Bundesländer um das Problem der Datenübernahme zu lösen. Alleingänge von einzelnen Kommunen sind aktuell nicht erfolgsversprechend.
Um das Problem der Backendanbindung zu lösen, hat das Land MV 2022 ein zusätzliches Programm (OZG 3+) ins Leben gerufen. Schwerpunkt hier ist die Anbindung von OZG-Ergebnissen an die Backends der Kommunen. Das Programm befindet sich momentan in der Vorbereitungsphase. Die Hansestadt Rostock ist aktiv im Programmteam vertreten.
- Das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist der zentrale Baustein der OZG-Umsetzung. Wie ist aktuell der Status der FIM-Umsetzung für standardisierte Verwaltungsleistungen und Prozessvorgaben auf Ebene der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?
Auf der offiziellen Internetseite fimportal.de heißt es: „Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen - bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens - nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.“ (fimportal.de, 21.04.2022)
In OZG bzw. Digitalisierungsprojekten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock findet die FIM-Methodik Berücksichtigung. So werden u.a. die Leistungen in den Infodiensten M-V nach dem FIM-Standard gepflegt, bereits vorhandene und definierte Datenfelder genutzt sowie bei etwaigen Prozessmodellen auf die FIM-Konvention geachtet. Leider ist das Zurückgreifen auf „qualitätsgesicherte Vorarbeiten“ der nächsthöhere Verwaltungsebene im derzeitigen Umsetzungsstatus noch mangelhaft, so dass viele Arbeiten derzeit lokal erfolgen müssen.
- Wie ist derzeit der Umsetzungsstand des Projektes „eAkte"? Was ist noch zu tun und bis wann wird das Projekt voraussichtlich abgeschlossen bzw. vollständig „in Service" sein?
Sachstandsbericht Einführung E-Akte – Stand April 2022:
Rollout E-Sachakte erfolgt standardisiert gemäß Stufe 1 der Einführungsstrategie 2.0.
Folgende Organisationseinheiten wurden bis Ende Juni 2022 an die E-Sachakte angeschlossen:
- Amt für Digitalisierung und IT
- Rechnungsprüfungsamt
- Zentrale Steuerung
- mehrere Bereiche des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
- mehrere Bereiche des Büros des Oberbürgermeisters
- Fast Lane Smile City
- mehrere Bereiche des Hauptamtes
- mehrere Bereiche des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl
- Büro des Senators für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
- Bereich Zentrale Vergabe und Beschaffung
- Kämmereiamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stadtbibliothek
- Stadtarchiv Rostock
- Abteilung Kataster im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Folgende Anbindungen befinden sich in der Umsetzung und werden voraussichtlich bis Ende Mai 2022 an die E-Sachakte angeschlossen:
- Volkshochschule
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Schulverwaltungsamt
- Hafen- und Seemannsamt
Bis Dezember 2022 werden folgende Organisationseinheiten gemäß Planung angeschlossen:
- Amt für Stadtentwicklung
- Personalvertretung
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Vorzimmer der Senatoren
- Bauamt
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Die Planung wurde im Januar 2022 aktualisiert, muss aber durch personelle Veränderungen im Team E-Akte erneut angepasst werden. Eine erneute Planung ist erst möglich, sobald die freien Stellen wiederbesetzt wurden (2 nicht besetzte Stellen). Das Ziel ist es, alle Organisationseinheiten bis Mitte 2023 an die E-Sachakte anzuschließen.
- Wie ist der kommunale Umsetzungsstatus der im Rahmen der Förderalen IT-Kommission (FITKO) zur Nachnutzung bereitgestellten Musterlösungen „digitaler Bauantrag", „digitaler Führerschein" und „iKFZ", sofern eine Nachnutzung vorgesehen ist? Sofern keine Nachnutzung vorgesehen ist, wie und bis wann soll dann eine anderweitige Umsetzung erfolgen?
Für den digitalen Bauantrag („Digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren“) ist Rostock Pilotkommune im Rahmen des Themenfelds „Bauen & Wohnen“. iKFZ, welches seitens des KBAs umgesetzt worden ist, muss aufgrund der Fahrzeugzulassungsverordnung verpflichtend genutzt werden. Rostock bieten darüber diverse Leistungen digital an (siehe https://www.rostock.de/rathaus/online-dienste.html).
Der digitale Führerschein ist bereits am 29.09.2021 nach 6 Tagen Verfügbarkeit vom Bundesverkehrsministerium wegen eklatanter Mängel zurückgezogen worden.
- Welche Aufgaben ergeben sich aus der Umsetzung der Single Digital Gateway Verordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock?
Die Verantwortung der SDG Verordnung obliegt dem Bund und den Ländern. „Die EU-Verordnung zum SDG und das Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein“
(Quelle: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-sdg/info-sdg-node.html).
Die Hanse-und Universitätsstadt Rostock hat ihre E-Government Infrastruktur auf Basis des MV Serviceportals entwickelt. Das MV Serviceportal bedient die Anforderungen des Portalverbundes und des SDG. Die Hanse-und Universitätsstadt Rostock nutzt diese Ergebnisse wirtschaftlich nach.
- Welche Effizienzsteigerungen werden durchschnittlich durch die weitreichende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erwartet? Bitte quantifizieren Sie dies hinsichtlich des Einflusses auf die Kosten, den Personalbedarf und die Bearbeitungsdauer.
Digitalisierung bedeutet Wandel. Die notwendigen Änderungen betreffen die Menschen, die Arbeitsweise, die Prozesse und letztendlich die Arbeitsmittel. Allein durch die Verwendung von digitalen Arbeitsmitteln ist die digitale Transformation nicht zu erzielen. Im aktuellen Veränderungsprozess sind sehr viele Einflussfaktoren zu berücksichtigen, was die Einschätzung von zu erwartenden Effizienzsteigerungen im Hinblick auf Kosten, Personalbedarf und Bearbeitungsdauer erschwert. Ein Ziel der digitalen Transformation bleibt jedoch die Effizienzsteigerung der Arbeitsprozesse.
Erläuterung:
Zu Zeiten der Erstellung der „Rostocker E-Governmentstrategie 2025“ (im Jahr 2014) und des darauffolgenden erstellten Prioritätenplan (im Jahr 2016), war Prozesskosteneinsparung (Haushaltskonsolidierungszeit) ein wesentliches Ziel für E-Government Vorhaben. Initiierte Projekte mussten mehreren Kriterien erfüllen, um eine finanzielle Freigabe zu erhalten. Hier einmal die wesentlichen Kriterien aus dem Prioritätenplan:
- der verwaltungsweite Nutzen ist hoch,
- der Bürgernutzen ist hoch,
- der Grad der Technikunterstützung ist gering,
- die Quote der bis 2021 ausscheidenden Mitarbeiter ist hoch,
- die Leistung unterstützt die Leitlinien der Hansestadt Rostock und
- E-Government trägt zur Reduzierung der Prozess- und Transaktionskosten bei.
Besonders erwähnenswert ist das Kriterium „die Quote der bis 2021 ausscheidenden Mitarbeiter ist hoch“. Hier wurde der Versuch unternommen, der vorhersehbaren Entwicklung von Demographie und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Durch die Verabschiedung des OZG’s wurde ein komplett anderer Focus in den Mittelpunkt gerückt. Die Bürgersicht zu digitalisieren wurde als oberstes Ziel der Digitalisierungsvorhaben definiert und der Verarbeitungsprozess in der Verwaltung nicht berücksichtigt. Somit ist es nachvollziehbar, dass eine OZG Umsetzung in einer Verwaltung anfangs zu mehr Aufwänden führt.
Zusammengefasst lassen sich folgende Hauptziele der Digitalisierung im Sinne des OZG’s nennen:
1. Ziel: Kunden können ihr Anliegen standortunabhängig, 24/7 komplett an Verwaltung senden!
- Umsetzung kurz- und mittelfristig (OZG)
- dokumentenbasierte Digitalisierung
2. Ziel: Serviceversprechen der Verwaltung gegenüber dem Kunden (beschleunigte Prozesse)
- Umsetzung mittel-und langfristig (nach OZG)
- dokumenten- und datenbasierte Digitalisierung mit optimierten Verwaltungsprozessen
3. Ziel: teil- bzw. vollautomatisierte Verwaltungsprozesse
- Umsetzung langfristig (nach Registermodernisierung 2025)
- verknüpfte bundesweit standardisierter Datenregister
- angepasste vereinfachte Rechtsnormen.
Zusammengefasst: Um aktuell die erwarteten Effizienzeffekte durch Digitalisierung zu erreichen, fehlen an mehreren Stellen (Frage 3 beantwortet einige Schwachstellen) die notwendigen Voraussetzungen. Das OZG beginnt den Prozess der Digitalisierung, positive Effekte und Effizienzsteigerungen werden sich nach und nach einstellen.
- Rostock hat sich im Jahr 2021 im SmartCity-Ranking vom Platz 143 auf Platz 181 von 403 untersuchten deutschen Städten verschlechtert. Was sind die wesentlichen Ursachen? Ist geplant die Einwohner:innen regelmäßig über den Stand bzw. Fortschritt der Digitalisierung zu informieren?
Im Bereich der Smart Cities werden unterschiedlichste Studien zum Stand der Digitalisierungsmaßnahmen in Kommunen veröffentlicht. Dabei spielen unterschiedlichste Kriterien sowie die Gewichtung eine entscheidende Rolle für das Ranking. Die Bewertung unterliegt keinem einheitlichen Standard. Somit ist die Auswahl und Einstufung nicht immer ohne weiteres nachvollziehbar. Bekannteste Studien sind dabei die bitkom smart city studie, European smart cities , sowie der Smart City Strategy Index . Die vorbenannte Studie Digitales Deutschland: Smart-City-Ranking 2021 wird durch die Haselhorst Associates Consulting erstellt.
Hier wurden durch die Haselhorst Associates Consulting 62 Kriterien festgelegt. Anhand derer soll sich die Digitalisierung in den verschiedensten Bereichen der Städte messen lassen.
Die Veränderung der Platzierung lässt sich mit einer Veränderung der Gliederung der Datenstruktur erklären. Während die Daten in den vergangenen Jahren durch die Haselhorst Associates Consulting stets acht sogenannten Smart-City-Bereichen zugeordnet wurden, hat Haselhorst Associates 2021 diese Gliederung inzwischen nochmals um zwei weitere Anwendungssegmente erweitert: digitaler Tourismus und digitale Wirtschaft & Handel.
Daneben bleiben die übrigen acht Bereiche weiterhin bestehen: Smart-City-Strategie, digitale Infrastruktur, digitale Mobilität, digitale Energie & Umwelt, digitale Gebäude & Quartiere, digitale Gesundheit, digitale Bildung und digitale Verwaltung.
Insoweit hat diese Neuordnung der Auswirkungen auf die Platzierung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Gesamtranking.
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