Änderungsantrag - 2022/BV/2882-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.03.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorlage wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
Der Entwurf der Lernmittelsatzung wird in § 4 (Zahlungspflichtiger) wie folgt ergänzt:
„Bei Erziehungsberechtigten mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern wird der Beitrag auf Antrag nur für zwei Kinder erhoben. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die über ein eigenes Einkommen verfügen, werden bei der Anzahl nicht berücksichtigt.“
Sachverhalt:
Gegenüber dem ÄA-01 wurde ergänzt, dass die Befreiung auf Antrag erfolgt, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Ein jährlicher Beitrag von 30,68 € pro Kind stellt für Familien mit geringen finanziellen Mitteln, insbesondere kinderreichen Familien eine spürbare Belastung dar. Die Grenzbetragsverordnung MV eröffnet die Möglichkeit, die Beitragserhebung nach der Anzahl der Kinder einer Familie zu differenzieren. Andere Befreiungsmöglichkeiten sieht die Verordnung nicht vor.
