Änderungsantrag - 2022/BV/2882-04 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

 

Der Entwurf der Lernmittelsatzung wird in § 4 (Zahlungspflichtiger) wie folgt ergänzt:

 

„Bei Erziehungsberechtigten mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern wird der Beitrag auf Antrag nur für zwei Kinder erhoben. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die über ein eigenes Einkommen verfügen, werden bei der Anzahl nicht berücksichtigt.“

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Gegenüber dem ÄA-01 wurde ergänzt, dass die Befreiung auf Antrag erfolgt, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

 

Ein jährlicher Beitrag von 30,68 € pro Kind stellt für Familien mit geringen finanziellen Mitteln, insbesondere kinderreichen Familien eine spürbare Belastung dar. Die Grenzbetragsverordnung MV eröffnet die Möglichkeit, die Beitragserhebung nach der Anzahl der Kinder einer Familie zu differenzieren. Andere Befreiungsmöglichkeiten sieht die Verordnung nicht vor.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die im Beschlussvorschlag vorgesehenen Mehreinnahmen verringern sich leicht. Die Mindereinnahmen liegen unter 5%.

 

Reduzieren

 

 

 

gez. Uwe Flachsmeyer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen