Änderungsantrag - 2022/BV/2882-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich vor Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Lernmittelsatzung bei der Landesregierung M-V für eine Überarbeitung und Anpassung des Schulgesetzes in §54 Abs. 2 Satz 3 im Zusammenhang mit der Grenzbetragsverordnung zu verwenden.

 

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Sachverhalt:
Die Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) stammt vom 11. Juli 1996 (zuletzt geändert am 03. Juli 1997) und ist nicht mehr zeitgemäß. Daher sollte nach
25 Jahren und vor dem Hintergrund der angestrebten Digitalisierung eine Aktualisierung und Anpassung angestrebt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - abgelehnt