Änderungsantrag - 2021/BV/2342-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):*

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben geregelt ist.

 

Dabei soll festgehalten werden:

 

Entsprechend § 7 (3) der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann der Oberbürgermeister Entscheidungen, die unterhalb der im § 6 aufgeführten Wertgrenzen (bis zu 50.000 € bei Veräußerungen), für die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben treffen.

 

In § 6 (Hauptausschuss) ist die Übertragung von Vermögen, die sich in ihren Wertgrenzen zwischen 50.000 € und 750.000 € bewegen, aufzunehmen.

Folglich müssen alle Übertragungen, die in ihren Wertgrenzen 750.000 € überschreiten, der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Erst wenn eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, wird der Bürgerschaft eine Vorlage zur Aufhebung ihres Beschlusses (Nr. 1280/06-A) vom 14.03.2007 vorgelegt.

*: in Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2022 redaktionell geä. [SPD]    03.1/Wo.

 

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Sachverhalt:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

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gez. Thoralf Sens gez. Eva-Maria Kröger gez. Daniel Peters gez. Andrea Krönert

SPD   DIE LINKE.PARTEI  CDU/UFR  BÜNDNIS 90/DIE

          GRÜNEN

 

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung s. TOP 9.1) :

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben geregelt ist.

 


 

Dabei soll festgehalten werden:

 

Entsprechend § 7 (3) der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann der Oberbürgermeister Entscheidungen, die unterhalb der im § 6 aufgeführten Wertgrenzen (bis zu 50.000 € bei Veräußerungen), für die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben treffen.

 

In § 6 (Hauptausschuss) ist die Übertragung von Vermögen, die sich in ihren Wertgrenzen zwischen 50.000 € und 750.000 € bewegen, aufzunehmen.

Folglich müssen alle Übertragungen, die in ihren Wertgrenzen 750.000 € überschreiten, der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Erst wenn eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, wird der Bürgerschaft eine Vorlage zur Aufhebung ihres Beschlusses (Nr. 1280/06-A) vom 14.03.2007 vorgelegt.
 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt