Änderungsantrag - 2021/BV/2342-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufhebung des Beschlusses Nr. 1280/06-A der Bürgerschaft vom 14.03.2007 zur Übertragung von Vermögen zwischen Kernverwaltung und Eigenbetrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.04.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Fraktion DIE LINKE.PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):*
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben geregelt ist.
Dabei soll festgehalten werden:
Entsprechend § 7 (3) der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann der Oberbürgermeister Entscheidungen, die unterhalb der im § 6 aufgeführten Wertgrenzen (bis zu 50.000 € bei Veräußerungen), für die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben treffen.
In § 6 (Hauptausschuss) ist die Übertragung von Vermögen, die sich in ihren Wertgrenzen zwischen 50.000 € und 750.000 € bewegen, aufzunehmen.
Folglich müssen alle Übertragungen, die in ihren Wertgrenzen 750.000 € überschreiten, der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Erst wenn eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, wird der Bürgerschaft eine Vorlage zur Aufhebung ihres Beschlusses (Nr. 1280/06-A) vom 14.03.2007 vorgelegt.
*: in Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2022 redaktionell geä. [SPD] 03.1/Wo.

Mar 30, 2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung s. TOP 9.1) :
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben geregelt ist.
Dabei soll festgehalten werden:
Entsprechend § 7 (3) der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann der Oberbürgermeister Entscheidungen, die unterhalb der im § 6 aufgeführten Wertgrenzen (bis zu 50.000 € bei Veräußerungen), für die Übertragung von Vermögen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben treffen.
In § 6 (Hauptausschuss) ist die Übertragung von Vermögen, die sich in ihren Wertgrenzen zwischen 50.000 € und 750.000 € bewegen, aufzunehmen.
Folglich müssen alle Übertragungen, die in ihren Wertgrenzen 750.000 € überschreiten, der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Erst wenn eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, wird der Bürgerschaft eine Vorlage zur Aufhebung ihres Beschlusses (Nr. 1280/06-A) vom 14.03.2007 vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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