Stellungnahme - 2022/AN/3076-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Bei Bestätigung der Beschlussvorlage 2022/BV/2888 wird in der Hauptsatzung das Internet als Form für ortsübliche Bekanntmachungen  in Rostock definiert. Der vorliegende Antrag 2022/AN/3076 nimmt Bezug auf diese Änderung und erarbeitet Alternativen einer bürgernahmen Verwaltungskommunikation.

 

Es wird daher Zustimmung zum Antrag empfohlen.

 

zu 1) Fortführung des Städtischen Anzeigers bis Ende 2022 und Prüfung einer Fortführung

 

Das ist von der Stadtverwaltung beabsichtigt und entspricht auch der aktuellen Vertragslage.

 

zu 2), 3) und 5) Entwicklung von analogen und digitalen Alternativangeboten, Digitalanzeigen

 

Die Stadtverwaltung wird entsprechende Vorschläge erarbeiten und dabei auch Hinweise aus den kommunalpolitischen Gremien aufnehmen.

 

zu 4) Kampagne für neue Informationsangebote

 

Sofern diese Angebote existieren, werden sie von der Verwaltung auch intensiv beworben werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen: 

 

X

 Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit dem Antrag mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x 

liegen nicht vor.

 

 

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Claus Ruhe Madsen 

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben