Stellungnahme - 2022/AN/3112-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

Sachverhalt:

Die HRO pflegt derzeit Städtepartnerschaften und Freundschaften mit insgesamt 21 Städten. Sie entstanden einerseits als Ergebnis intensiver punktueller, bilateraler Zusammenarbeit und dem darauf folgenden Wunsch, diese zu verstetigen. Andererseits wurden sie auch infolge von Kooperationen aufgrund ähnlicher wirtschaftlicher Struktur, oft auch im nationalen Interesse geschlossen. Die überwiegende Mehrheit der Städtepartner Rostocks hat daher eine Lage am Meer und ist somit durch eine maritime Wirtschaft geprägt.

 

Einer Partnerschaft mit den ukrainischen Städten Luhansk und Donezk stehen aus unserer Sicht folgende Aspekte entgegen:

 

- Wir haben bislang keinerlei Kooperationsgeschichte mit Städten des Donbass, auf denen wir aufbauen könnten.

 

- Die betreffenden Städte liegen im aktuellen Kriegsgebiet. Ansprechpartner für den Abschluss von Vereinbarungen sind – unabhängig von ihrer administrativen Legitimation – hier nicht bekannt.

 

- Die (nicht eindeutig erkennbar legitimierten) Verwaltungen der betreffenden Städte haben zudem keinen Kooperationswunsch an die HRO herangetragen.

 

- Wirtschaftliche Ähnlichkeiten oder sonstige Ansätze wie etwa ein maritimer Bezug für eine Zusammenarbeit liegen derzeit nicht vor. 

 

Die Donbass-Region befindet sich im Kriegszustand, in dem die Städtepartnerschaften generell ohnehin ruhen, da in solchen Zeiten keine Austausche bzw. Projekte stattfinden können. So geschehen z.B. mit den Beziehungen zu unserer kroatischen Partnerstadt Rijeka von 1991 bis 2000, die sich erst danach wieder mit Leben erfüllten.

 

Humanitäre Unterstützung kann sich in solchen Gebieten am effektivsten auf private Initiativen stützen, die sich jederzeit bilden können, ohne dazu einer offiziellen Vereinbarung zwischen Städten zu bedürfen.

 

Eine Städtekooperation wächst in der Regel durch Begegnungen, Projekte des Kinder- und Jugendaustausches sowie mittels Kooperationen zwischen zumeist kulturellen Trägern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft. Gedeiht diese Zusammenarbeit, kann es durchaus sinnvoll und folgerichtig sein, sie in den Abschluss einer längerfristigen Kooperationsvereinbarung münden zu lassen.

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben