Stellungnahme - 2022/AN/3046-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingruppierung der Fraktionsgeschäftsführungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.03.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Mar 30, 2022
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Der Antrag wird nicht befürwortet.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die Tätigkeiten eines Geschäftsführers einer Fraktion letztmalig am 14.04.2021 auf Antrag vom 04.03.2021 fachgerecht überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass die Anwendung der „Entgeltgruppe 11“ sachgerecht ist.
Mit dem zurückgezogenen Antrag 2021/AN/2650 vom 19.10.2021 gab es mithin eine erneute Initiative, die nunmehr dem Antrag 2022/AN/3046 vom 07.03.2022 ähnelt.
Der Antrag lässt vermuten, dass sich die auszuübenden Tätigkeiten der Geschäftsführungen der Fraktionen wohl signifikant im Vergleich zur letzten Bewertungsüberprüfung vom 14.04.2021 verändert haben. Diese Veränderungen gehen aus dem Antrag nicht hervor und sind diesseits nicht bekannt.
Um die Veränderungen erkennen und tarifrechtlich prüfen zu können, bedarf es einer ausführlichen Darlegung seitens der Geschäftsführungen zu den Aufgaben, welche sich aus dem Tarifmerkmal der „besonderen Schwierigkeit und Bedeutung“ herausheben.
Diese Aufgaben werden dann final und nach der Bestätigung durch die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden in die Tätigkeitsbeschreibungen eingearbeitet. Eine erneute Bewertungsüberprüfung wäre die Folge.
Grundsätzlich benötigt eine belastbare Bewertungsüberprüfung nicht nur eine bestimmte Zeit der Bearbeitung (mehrere Wochen), sondern auch eine sorgsame Analyse auf Seiten des zuständigen Bereiches der Verwaltung und der Mitwirkung der Antragsteller. Letztlich geht es um die korrekte Nutzung von Steuergeldern.
Es ist auch darauf aufmerksam zu machen, dass immer wieder das Rechnungsprüfungsamt Prüfungen hinsichtlich der Bewertungsergebnisse von Stellenbewertungen ankündigt, erst kürzlich die der Sachbearbeitung Haushalt des Kämmereiamtes.
Die Verwaltung gibt zudem den Hinweis, dass im Gesamtkonstrukt der Zusammenarbeit der Fraktionsgeschäftsführungen, mit dem Büro der Präsidentin und dem Sitzungsdienst der Stadtverwaltung derzeit eine gute Balance existiert.
Die Stelle des Leiters des Fachbereiches Sitzungsdienst innerhalb der Verwaltung ist mit der EG 12 bewertet, er gibt die Grundsätze der Verwaltungsarbeit zwischen Fraktionen, Organisationseinheiten und Oberbürgermeister vor. Die Stelle der Referentin der Präsidentin der Bürgerschaft ist mit der EG 11 bewertet. Diese Bewertung wurde im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens im Jahre 2019 als fachgerecht bestätigt.
Im Wesentlichen finden sich auf diesen beiden Stellen die überwiegende Zahl der Tätigkeiten wieder, in der Schwierigkeit eher noch höherwertigere Tätigkeiten, welche auch durch die Geschäftsführungen der Fraktionen - jedenfalls in der Breite - zu erledigen sind.
