Beschlussvorlage - 2022/BV/3084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse: 

Nr. 2019/BV/0262, 2020/BV/1393, 2021/BV/2560 

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Vorbemerkung:

 

Der Bürgerschaft wird empfohlen die Aufnahme des neuen Entsorgungspreises für die Direktanlieferung der Krankenhausabfälle im § 6 Abs. 13 der Abfallgebührensatzung der HRO ohne Beteiligung der (Fach-)Ausschüsse zu beschließen. Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung muss die HRO zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach dem KAG M-V erheben. Daher ist es notwendig die Aufnahme des Entsorgungspreises für die Direktanlieferung von Krankenhausabfällen schnellstmöglich in die bereits beschlossene Abfallgebührensatzung 2022 aufzunehmen.

Die Veröffentlichung der Änderungssatzung soll im April 2022 erfolgen, das Inkrafttreten der Änderungssatzung für Krankenhausabfälle mit der ASN 180104 soll ab dem 01.05.2022 realisiert werden, um die Kosten für die Entsorgung zu decken.

 


Sachverhalt:


In der zu beschließenden Abfallgebührensatzung werden im § 6 neue Gebührensätze für Abfälle aus Kliniken/Krankenhäusern aufgenommen. Nach § 6 Abs. 12 wird ein neuer Abs. 13 hinzugefügt.

 

Mit Schreiben vom 09.12.2021 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die bei der immissionsschutz- und abfallrechtlichen Überwachung der Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) der Veolia Umweltservice Nord GmbH, Niederlassung EVG mbH (VEOLIA) festgestellten Beanstandung der Anlieferungen von Abfällen, die Krankenhausabfälle enthalten, informiert (Anlage 3).

Bei den vom StALU MM beanstandeten Abfallanlieferungen handelt es sich um Abfallgemische aus der ASN 200301 (Gemischte Siedlungsabfälle) und ASN 180104 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden z. B. mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel u. a. m. aus der unmittelbaren Krankenversorgung) aus den Kliniken der HRO. 

Das StALU MM fordert für Krankenhausabfälle mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 180104 eine Anlieferung getrennt von gemischten Siedlungsabfällen und thermische Behandlung ohne jegliche außerbetriebliche Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung, usw.), entsprechend den Vorgaben des LAGA Merkblatts M 18 (Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes). Eine Sortierung oder stoffliche Verwertung von Abfällen des ASN 180104 ist unter hygienischen Gesichtspunkten und Belangen des Arbeitsschutzes grundsätzlich untersagt (Gebot der thermischen Behandlung).

Ausschließlich für Abfälle bei Anfallstellen mit geringem Abfallaufkommem (z. B. kleine Arzt-, Zahnarzt-, Tierarztpraxen, Haus- und Familienpflegestationen, Apotheken) ist eine gemeinsame Entsorgung mit gemischten Siedlungsabfällen ohne gesonderte Deklaration zulässig. In diesen Fällen ist eine besondere Zuordnung zu einem Abfallschlüssel der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) nicht erforderlich (LAGA M 18 S. 5).

Seit dem 01.02.2022 werden nunmehr, entsprechend den Vorgaben des StALU MM, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfallgemische aus Siedlungs-abfällen und Krankenhausabfällen unter der ASN 180104 durch die SR GmbH an die MBA der VEOLIA, NL EVG angeliefert und ohne jegliche Vorbehandlung einer thermischen Entsorgung zugeführt.

Diese Umstellung der Entsorgungspraxis für die Krankenhausabfälle unter der ASN 180104 nahm die VEOLIA zum Anlass einen vom Entsorgungsvertrag abweichenden (höheren) Entsorgungspreis von der HRO zu fordern.

 

Die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO ist seit dem Jahr 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714). Der Inhalt des Entsorgungsvertrages mit VEOLIA regelt die Entsorgung von Krankenhausabfällen der ASN 180104, jedoch nur insoweit, als diese nicht als Monofraktionen angeliefert werden.  Monolieferungen von Abfällen der ASN 180104 sind nicht im Entsorgungsvertrag geregelt. Damit besteht für diese Abfälle ein Anpassungsrecht der Vergütung.


Gegenüber dem vertraglichen vereinbarten Preis für das Jahr 2022 von 84,88 EUR/t (netto) beziffert die VEOLIA den Preis für die Entsorgung von Krankenhausabfällen der ASN 180104 nach den neuen Anforderungen des StALU MM auf 155,00 EUR/t (netto).

Die HRO beauftragte den beratenden Ingenieur (Preisprüfer) Herrn Henssen mit der Prüfung entsprechend VOPR 30/53 und LSP und der Erstellung eines Gutachtens zum geänderten Entsorgungspreis. Im Ergebnis wurde der von VEOLIA für die angelieferten Krankenhausabfälle angebotene Entsorgungspreis von 155,00 EUR/t (netto) als preisrechtlich zulässig bewertet. Die gutachterliche Stellungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. Hieraus ergeben sich bei dem aktuell geltenden Mehrwertsteuersatz von 19 % gebührenrechtliche Abfallentsorgungskosten in Höhe von 184,45 EUR/t, die der VEOLIA ab dem 01.05.2022 zu vergüten sind.  

Die Kosten für die Abfallentsorgung werden zuzüglich der Verwaltungskosten mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid an den jeweiligen Nutzer umgelegt. Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Abfallwirtschaft erbringen. Für die Ermittlung des Gebührensatzes werden zu dem preisrechtlich geprüften Entsorgungspreis die Verwaltungsgemeinkosten analog der Gebührenkalkulation 2022 (Beschluss 2021/BV/2560) mit 5,25 % veranschlagt. Damit ergibt sich eine Abfallgebühr für die Direktanlieferung von Krankenhausabfällen in Höhe von 194,13 EUR/t.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt:  53701     Bezeichnung: Abfallwirtschaft

  

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

  2022

 

178.900 EUR

178.900 EUR

178.900 EUR

178.900 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen