Dringlichkeitsvorlage - 2022/DV/3063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Bildung eines Sonderbudgets in Höhe von 500.000 EUR für die zu erwartende Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen zu.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022/2023 ist entsprechend der „Finanzielle Auswirkungen“ anzupassen.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Absatz 3 und § 49 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse: keine

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Begründung der Dringlichkeit:

 

Aufgrund der gegenwärtigen aktuellen politischen Lage in der Ukraine ist es dringend erforderlich, die Höhe der finanziellen Mittel in der Bürgerschaftssitzung am 02.03.2022 zu beschließen.

 

Die kriegerischen Auseinandersetzungen seit dem 24.02.2022 führen zu erheblichen Flüchtlingsströmen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereit erklärt, unbürokratisch zu helfen und Flüchtlinge aufzunehmen. Vereinzelt sind bereits Flüchtlinge in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angekommen. Stündlich ist mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen.

 

Um sofortige humanitäre Hilfe gewährleisten zu können, muss die Beschlussvorlage in der Bürgerschaftssitzung am 02.03.2022 behandelt werden. 

Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf  2022/2023 sind für diese Situation keine finanziellen Mittel berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Videokonferenz am 24.02.2022 wurde der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darüber informiert, dass die zu erwartenden geflüchteten Menschen aus der Ukraine nicht ausschließlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht werden können.

 

Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe des Landes umsetzen müssen und somit eine Vielzahl von geflüchteten Personen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Zuflucht finden werden. 

 

Um diese Aufgabe umzusetzen, gilt es weitere Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten. Die Versorgung mit notwendigen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ist sicherzustellen.

 

Das benötigte Budget dient der Sicherstellung und Vorfinanzierung der zu erbringenden Leistungen für die ukrainischen Flüchtlinge.

 

In der ersten Annahme wird davon ausgegangen, dass 200 Flüchtlinge für einen Zeitraum von drei Monaten unterzubringen und zu versorgen sind. Abweichungen von dieser Annahme ziehen weitere finanzielle Auswirkungen nach sich.

 

Gegebenenfalls sind in der Haushaltsdurchführung weitere finanzielle Mittel mit einer überplanmäßigen Bewilligung zu beantragen.

 

Am 03.03.2022 wird die Entscheidung der Europäischen Union zur Anwendung des § 24 Aufenthaltsgesetz erwartet. Damit würde zum vorübergehenden Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Im Ergebnis kann die Leistung und Refinanzierung über das Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen.

 

Zeitgleich wird es für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Einzelfällen unumgänglich sein, freiwillige Leistungen gegenüber ukrainischen Flüchtlingen zu finanzieren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2022

31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG

55712167 / 75712167 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse (Taschengeld) – Ukraine

 

95.000 EUR

 

95.000 EUR


2022

31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG

55712267 / 75712267 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse ohne Erstattung (Taschengeld) – Ukraine

 

5.000 EUR

 

5.000 EUR

2022

31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG

55712168 / 75712168 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Zusatzleistungen – Ukraine

 

123.500 EUR

 

123.500 EUR

2022

31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG

55712268 / 75712268 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Zusatzleistungen ohne Erstattung – Ukraine

 

6.500 EUR

 

6.500 EUR

2022

31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG

42311000 / 62311000 –

Kostenerstattung im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen - überörtlicher Träger - des Landes

218.500 EUR

 

218.500 EUR

 

2022

 

 

 

 

31303 - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt (§4 AsylbLG)

55712160 / 75712160

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - ambulante Behandlungen – Ukraine

 

57.000 EUR

 

57.000 EUR

2022

31303 - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt (§4 AsylbLG)

55712260 / 75712260

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - ambulante Behandlungen ohne Erstattung – Ukraine

 

3.000 EUR

 

3.000 EUR

2022

31303 – Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt (§4 AsylbLG)

42311000 / 62311000 –

Kostenerstattung im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen - überörtlicher Träger - des Landes

57.000 EUR

 

57.000 EUR

 

2022

31500 – Soziale Einrichtungen

44290090 / 64290090

Kostenerstattung und Kostenumlagen von Sonstigen - GU Elbotel - Ukraine

 

210.000 EUR

 

210.000 EUR

2022

31500 – Soziale Einrichtungen

56210090 / 76210090

Miete GU Elbotel – Ukraine

210.000 EUR

 

210.000 EUR

 

 

Im Saldo ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 14.500 EUR im Haushaltsjahr 2022 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Claus Ruhe Madsen

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