Dringlichkeitsvorlage - 2022/DV/3063
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Sonderbudgets in Höhe von 500.000 EUR für die notwendigen Hilfsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Ukraine-Flüchtlingskrise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.03.2022
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 2, 2022
|
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der gegenwärtigen aktuellen politischen Lage in der Ukraine ist es dringend erforderlich, die Höhe der finanziellen Mittel in der Bürgerschaftssitzung am 02.03.2022 zu beschließen.
Die kriegerischen Auseinandersetzungen seit dem 24.02.2022 führen zu erheblichen Flüchtlingsströmen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereit erklärt, unbürokratisch zu helfen und Flüchtlinge aufzunehmen. Vereinzelt sind bereits Flüchtlinge in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angekommen. Stündlich ist mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen.
Um sofortige humanitäre Hilfe gewährleisten zu können, muss die Beschlussvorlage in der Bürgerschaftssitzung am 02.03.2022 behandelt werden.
Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2022/2023 sind für diese Situation keine finanziellen Mittel berücksichtigt.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Videokonferenz am 24.02.2022 wurde der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darüber informiert, dass die zu erwartenden geflüchteten Menschen aus der Ukraine nicht ausschließlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht werden können.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe des Landes umsetzen müssen und somit eine Vielzahl von geflüchteten Personen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Zuflucht finden werden.
Um diese Aufgabe umzusetzen, gilt es weitere Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten. Die Versorgung mit notwendigen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ist sicherzustellen.
Das benötigte Budget dient der Sicherstellung und Vorfinanzierung der zu erbringenden Leistungen für die ukrainischen Flüchtlinge.
In der ersten Annahme wird davon ausgegangen, dass 200 Flüchtlinge für einen Zeitraum von drei Monaten unterzubringen und zu versorgen sind. Abweichungen von dieser Annahme ziehen weitere finanzielle Auswirkungen nach sich.
Gegebenenfalls sind in der Haushaltsdurchführung weitere finanzielle Mittel mit einer überplanmäßigen Bewilligung zu beantragen.
Am 03.03.2022 wird die Entscheidung der Europäischen Union zur Anwendung des § 24 Aufenthaltsgesetz erwartet. Damit würde zum vorübergehenden Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Im Ergebnis kann die Leistung und Refinanzierung über das Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen.
Zeitgleich wird es für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Einzelfällen unumgänglich sein, freiwillige Leistungen gegenüber ukrainischen Flüchtlingen zu finanzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
|
Finanzhaushalt |
||
|
|
Erträge |
Auf-wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2022 |
31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG 55712167 / 75712167 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse (Taschengeld) – Ukraine |
|
95.000 EUR |
|
95.000 EUR |
2022 |
31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG 55712267 / 75712267 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse ohne Erstattung (Taschengeld) – Ukraine |
|
5.000 EUR |
|
5.000 EUR |
2022 |
31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG 55712168 / 75712168 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Zusatzleistungen – Ukraine |
|
123.500 EUR |
|
123.500 EUR |
2022 |
31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG 55712268 / 75712268 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - Zusatzleistungen ohne Erstattung – Ukraine |
|
6.500 EUR |
|
6.500 EUR |
2022 |
31302 – Grundleistungen §3 AsylbLG 42311000 / 62311000 – Kostenerstattung im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen - überörtlicher Träger - des Landes |
218.500 EUR |
|
218.500 EUR |
|
2022
|
31303 - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt (§4 AsylbLG) 55712160 / 75712160 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - ambulante Behandlungen – Ukraine |
|
57.000 EUR |
|
57.000 EUR |
2022 |
31303 - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt (§4 AsylbLG) 55712260 / 75712260 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb von Einrichtungen - ambulante Behandlungen ohne Erstattung – Ukraine |
|
3.000 EUR |
|
3.000 EUR |
2022 |
31303 – Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt (§4 AsylbLG) 42311000 / 62311000 – Kostenerstattung im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen - überörtlicher Träger - des Landes |
57.000 EUR |
|
57.000 EUR |
|
2022 |
31500 – Soziale Einrichtungen 44290090 / 64290090 Kostenerstattung und Kostenumlagen von Sonstigen - GU Elbotel - Ukraine |
|
210.000 EUR |
|
210.000 EUR |
2022 |
31500 – Soziale Einrichtungen 56210090 / 76210090 Miete GU Elbotel – Ukraine |
210.000 EUR |
|
210.000 EUR |
|
Im Saldo ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 14.500 EUR im Haushaltsjahr 2022 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.