Antrag - 2022/AN/3046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Zum 01.07.2022 werden die Stellen der Geschäftsführungen der Fraktionen unter Anwendung der Entgeltordnung und der ergänzenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) auf eine E 13 angehoben.

 

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Sachverhalt:

Die von den Geschäftsstellen zu erledigenden Aufgaben sind umfangreicher und qualitativ anspruchsvoller geworden. Während ein wesentlicher Teil der administrativen Aufgaben bei den Assistenzen der Geschäftsführungen liegt, besteht der Arbeitsschwerpunkt der Fraktionsgeschäftsführer:innen in der fachwissenschaftlich fundierten inhaltlichen Vorbereitung und Begleitung der Fraktionsarbeit. Dazu gehören zum einen die Analyse und Bewertung von Vorlagen der Verwaltung sowie anderer Gremien und Fraktionen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung. Zum anderen sind eigene Initiativen und Konzepte der Fraktion inhaltlich vorzubereiten und zu prüfen. Dabei geht es zunehmend um immer komplexere Sachverhalte, deren Bearbeitung interdisziplinäres Wissen und wissenschaftlicher Methodik bedarf.

Um zum Beispiel städtische Strategien zur Entwicklung der Sozialräume, der Bildungslandschaft und des Klimaschutzes angemessen kontrollieren zu können und an ihnen konstruktiv mitzuwirken, benötigen die Fraktionen und die für sie tätigen Gremienmitglieder wissenschaftlich fundierte Vorbereitungen durch die Fraktionsgeschäftsführungen, zum Beispiel durch die Auswertung von Studien und wissenschaftlicher Literatur. Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer wissenschaftlichen Hochschuldisziplin sind daher nicht nur wünschenswert, sondern in der Regel Voraussetzung für eine in diesem Sinne sachgerechte Umsetzung. Eine insoweit qualifizierte Tätigkeit entlastet wiederum die Verwaltung, indem beispielsweise Antragsinitiativen – unbenommen unterschiedlicher politischer Bewertungen – wissenschaftlichen und rechtlichen Grundstandards genügen, was potenzielle Konflikte, etwa durch Widersprüche, verringert.

Die gestiegenen Ansprüche an die Fraktionsgeschäftsführungen folgen einem insgesamt gestiegenen Anspruch an die Stadtfraktionen. Mit der sich ändernden Medienlandschaft und der Etablierung der sozialen Medien sind die Anforderungen an die Kommunikation und eine zielgruppengerechte und fachspezifische Aufarbeitung der politischen Arbeit deutlich gestiegen. Die breite und qualitativ hochwertige Öffentlichkeitsarbeit liegt ebenfalls in der Verantwortung der Fraktionsgeschäftsführungen.

Das aktuelle Anforderungsprofil entspricht daher tariflich einer E13-Eingruppierung. Die Bemessungsgrundlage soll entsprechend von einer Vollzeitstelle Geschäftsführung E 11 auf eine Vollzeitstelle Geschäftsführung E 13 erhöht werden. Die Anhebung erfolgt auch, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und weiter zu halten.

Andere Kommunen haben ebenfalls seit Jahren eine höhere Eingruppierung der Fraktionsgeschäftsführungen vorgenommen, z.B.:

Magdeburg: E 13

Halle (Saale): E 13

Offenbach: E 13

Wiesbaden: E 13

Berlin-Charlottenburg: E 13

Hannover: E 13

Freiburg: E 14

Bonn: E 14

Mannheim: E 15

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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werden nachfolgend angegeben

 

Die Mehrkosten für die derzeit fünf Fraktionen betragen rund 4.000 € pro Monat und sind im Haushalt (TH 03) entsprechend darzustellen.

 

 

 

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gez. Thoralf Sens  gez. Eva-Maria Kröger  gez. Uwe Flachsmeyer

SPD    DIE LINKE.PARTEI  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.03.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen