Änderungsantrag - 2021/BV/2877-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI und SPD
Public Corporate Governance Kodex
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 2, 2022
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Beschlussvorschlag:
Die Anlage 1 der Beschlussvorlage (PCGK HRO 2021) wird um folgende Passagen ergänzt:
Ergänzung in Punkt 2.2.2 nach dem ersten Satz:
„Er überwacht dabei auch:
- wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung des
Unternehmens und deren Umsetzung berücksichtigt wird,
- dass strategische und operative Pläne finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele
umfassen,
- dass das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auch auf
nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet ist.“
Ergänzung in Punkt 3.2.5, am Ende des ersten Satzes:
…“, das auch nachhaltigkeitsbezogenen Belange berücksichtigt.“
Ergänzung in Punkt 3.2.9., am Ende:
„Die Geschäftsführung berichtet dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen.“
Ergänzung eines Punktes am Ende von Abschnitt 3.2:
„3.2.16
Der Schutz der Umwelt und des Klimas, die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte sind wesentlichen Teil der unternehmerischen Verantwortung.
Die Geschäftsführung soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Die Unternehmensplanung soll finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten.“
Sachverhalt:
Die Ergänzungen bauen auf der bestehenden Formulierung aus Teil II, Punkt 3.3.3
(Inhalt Jahresabschluss) auf:
„In Abhängigkeit von der Größe und dem Gegenstand des Unternehmens soll es auch
eine nichtfinanzielle Erklärung im Sinne von § 289c HGB über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung abgeben. In diesem Zusammenhang soll auch über Aspekte der Nachhaltigkeit (Beiträge zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz, einem sozial und ökologisch verantwortlichen Beschaffungswesen, Umwelt- und Ressourcenschutz) berichtet werden.“
Eine solche Berichterstattung erfordert eine entsprechende Aufgabenstellung und Zuständigkeiten.
Die ergänzten Passagen lauten dann vollständig:
2.2.2
Der Aufsichtsrat gleicht die operativen Zielvorgaben der Gesellschaft mit den strategischen Zielvorgaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Rahmen seiner Überwachungsfunktion ab. Er überwacht dabei auch:
- wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung des
Unternehmens und deren Umsetzung berücksichtigt wird,
- dass strategische und operative Pläne finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele
umfassen,
- dass das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auch auf
nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet ist.
3.2.5
Die Geschäftsführung sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling einschließlich eines wirksamen internen Revisions-/Kontrollsystems im Unternehmen, das auch nachhaltigkeitsbezogenen Belange berücksichtigt. Die Geschäftsführung soll regelmäßig dem Aufsichtsrat über die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems berichten.
3.2.9.
Die Geschäftsführung muss Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit der geschützten und anonymen Abgabe von Hinweisen auf Rechtsverstöße einräumen (interne/externe Hinweisgeberstelle). Die zuständige Stelle soll einmal jährlich dem Aufsichtsrat Bericht über erfolgte Hinweise auf Rechtsverstöße erstatten. Die Geschäftsführung berichtet dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen.
3.2.16
Der Schutz der Umwelt und des Klimas, die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte sind wesentlichen Teil der unternehmerischen Verantwortung.
Die Geschäftsführung soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Die Unternehmensplanung soll finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten.