Änderungsantrag - 2022/AN/3005-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)
Vielfältige Nutzung der Liegenschaft Parkstr. 51-53 in Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.02.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Feb 24, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Feb 23, 2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 2, 2022
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Gestoppt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Parkstr. 51-53 in Rostock-Warnmünde zukünftig entsprechend der folgenden Prämissen - räumlich differenziert - zu entwickeln:
1. Westlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Wissenschaft und Bildung)
- Der westliche Teil des Grundstücks verbleibt im Eigentum des KOE.
- Die Gebäude 4 und 5 werden perspektivisch saniert.
- Im Vorfeld einer Sanierung ist zu prüfen, inwiefern die verbleibende Liegenschaft der Aufgabenerfüllung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dienen kann (beispielsweise Seniorentreff, Stadtteil- und Begegnungszentrum, Ortsamt, Hort, Rettungsschwimmer, öffentliche Bedürfnisanstalt etc.)
- Die Ansiedlung des Comprehensive Cancer Center Mecklenburg-Vorpommern (CCC-MV) der Universitäten Rostock und Greifswald am Standort ist zu prüfen.
2. Östlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Hotel)
- Der östliche Teil des Grundstücks soll auf die Möglichkeit einer Vermarktung im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts geprüft werden, auch mit Blick auf eine Refinanzierung für den westlichen Teil.
- Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der vorhandene Gebäudeteil des Hotelbetriebes abgerissen werden kann.
- Für dieses Grundstück ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der neben der vorhandenen Nutzung für touristische Zwecke weitere Nutzungen zulässt, wie z. B. Wohnen für Familien, altersgerechtes Wohnen etc.
- Das Grundstück kann ggf. auch in unterschiedliche Nutzungen aufgeteilt werden um eine kleinteiligere Vermarktung zu ermöglichen.
- Bei der Ausschreibung des Grundstücks bzw. der Grundstücke sollen inhaltliche Konzepte vor wirtschaftlichen Gewinnen stehen.
Zwischennutzungen mittels Vermietung bis zum Satzungsbeschluss über einen B-Plan sind abzusichern.
Feb 24, 2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Parkstr. 51-53 in Rostock-Warnmünde zukünftig entsprechend der folgenden Prämissen - räumlich differenziert - zu entwickeln:
1. Westlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Wissenschaft und Bildung)
- Der westliche Teil des Grundstücks verbleibt im Eigentum des KOE.
- Die Gebäude 4 und 5 werden perspektivisch saniert.
- Im Vorfeld einer Sanierung ist zu prüfen, inwiefern die verbleibende Liegenschaft der Aufgabenerfüllung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dienen kann (beispielsweise Seniorentreff, Stadtteil- und Begegnungszentrum, Ortsamt, Hort, Rettungsschwimmer, öffentliche Bedürfnisanstalt etc.)
- Die Ansiedlung des Comprehensive Cancer Center Mecklenburg-Vorpommern (CCC-MV) der Universitäten Rostock und Greifswald am Standort ist zu prüfen.
2. Östlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Hotel)
- Der östliche Teil des Grundstücks soll auf die Möglichkeit einer Vermarktung im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts geprüft werden, auch mit Blick auf eine Refinanzierung für den westlichen Teil.
- Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der vorhandene Gebäudeteil des Hotelbetriebes abgerissen werden kann.
- Für dieses Grundstück ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der neben der vorhandenen Nutzung für touristische Zwecke weitere Nutzungen zulässt, wie z. B. Wohnen für Familien, altersgerechtes Wohnen etc.
- Das Grundstück kann ggf. auch in unterschiedliche Nutzungen aufgeteilt werden um eine kleinteiligere Vermarktung zu ermöglichen.
- Bei der Ausschreibung des Grundstücks bzw. der Grundstücke sollen inhaltliche Konzepte vor wirtschaftlichen Gewinnen stehen.
Zwischennutzungen mittels Vermietung bis zum Satzungsbeschluss über einen B-Plan sind abzusichern.
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
10 |
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Dagegen: |
1 |
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Angenommen |
x |
Enthaltungen: |
0 |
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Abgelehnt |
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