Änderungsantrag - 2022/AN/3005-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Parkstr. 51-53 in Rostock-Warnmünde zukünftig entsprechend der folgenden Prämissen - räumlich differenziert - zu entwickeln:

 

1. Westlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Wissenschaft und Bildung)

 

  1.     Der westliche Teil des Grundstücks verbleibt im Eigentum des KOE.
  2.     Die Gebäude 4 und 5 werden perspektivisch saniert.
  3.     Im Vorfeld einer Sanierung ist zu prüfen, inwiefern die verbleibende Liegenschaft der Aufgabenerfüllung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dienen kann (beispielsweise Seniorentreff, Stadtteil- und Begegnungszentrum, Ortsamt, Hort, Rettungsschwimmer, öffentliche Bedürfnisanstalt etc.)
  4.    Die Ansiedlung des Comprehensive Cancer Center Mecklenburg-Vorpommern (CCC-MV) der Universitäten Rostock und Greifswald am Standort ist zu prüfen. 

 

2. Östlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Hotel)

 

  1.     Der östliche Teil des Grundstücks soll auf die Möglichkeit einer Vermarktung im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts geprüft werden, auch mit Blick auf eine Refinanzierung für den westlichen Teil.
  2.    Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der vorhandene Gebäudeteil des Hotelbetriebes abgerissen werden kann.
  3.    Für dieses Grundstück ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der neben der vorhandenen Nutzung für touristische Zwecke weitere Nutzungen zulässt, wie z. B. Wohnen für Familien, altersgerechtes Wohnen etc.
  4.    Das Grundstück kann ggf. auch in unterschiedliche Nutzungen aufgeteilt werden um eine kleinteiligere Vermarktung zu ermöglichen.
  5.    Bei der Ausschreibung des Grundstücks bzw. der Grundstücke sollen inhaltliche Konzepte vor wirtschaftlichen Gewinnen stehen.

Zwischennutzungen mittels Vermietung bis zum Satzungsbeschluss über einen B-Plan sind abzusichern.

 

 

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Sachverhalt:

Der ersetzende Änderungsantrag strukturiert und präzisiert die gewünschten Prämissen differenzierter, entsprechend der beiden bestehenden baurechtlichen Sondergebiete.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann

 

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Beschlüsse

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23.02.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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24.02.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Parkstr. 51-53 in Rostock-Warnmünde zukünftig entsprechend der folgenden Prämissen - räumlich differenziert - zu entwickeln:

 

1. Westlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Wissenschaft und Bildung)

 

  1.     Der westliche Teil des Grundstücks verbleibt im Eigentum des KOE.
  2.     Die Gebäude 4 und 5 werden perspektivisch saniert.
  3.     Im Vorfeld einer Sanierung ist zu prüfen, inwiefern die verbleibende Liegenschaft der Aufgabenerfüllung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dienen kann (beispielsweise Seniorentreff, Stadtteil- und Begegnungszentrum, Ortsamt, Hort, Rettungsschwimmer, öffentliche Bedürfnisanstalt etc.)
  4.    Die Ansiedlung des Comprehensive Cancer Center Mecklenburg-Vorpommern (CCC-MV) der Universitäten Rostock und Greifswald am Standort ist zu prüfen. 

 

2. Östlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Hotel)

 

  1.     Der östliche Teil des Grundstücks soll auf die Möglichkeit einer Vermarktung im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts geprüft werden, auch mit Blick auf eine Refinanzierung für den westlichen Teil.
  2.    Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der vorhandene Gebäudeteil des Hotelbetriebes abgerissen werden kann.
  3.    Für dieses Grundstück ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der neben der vorhandenen Nutzung für touristische Zwecke weitere Nutzungen zulässt, wie z. B. Wohnen für Familien, altersgerechtes Wohnen etc.
  4.    Das Grundstück kann ggf. auch in unterschiedliche Nutzungen aufgeteilt werden um eine kleinteiligere Vermarktung zu ermöglichen.
  5.    Bei der Ausschreibung des Grundstücks bzw. der Grundstücke sollen inhaltliche Konzepte vor wirtschaftlichen Gewinnen stehen.

Zwischennutzungen mittels Vermietung bis zum Satzungsbeschluss über einen B-Plan sind abzusichern.

 

 

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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02.03.2022 - Bürgerschaft - vertagt