Stellungnahme - 2022/AF/2986-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

  1. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen soll in diesem und folgenden Jahren sichergestellt werden, die Neptunschwimmhalle auch in den Sommerferien durchweg geöffnet zu halten?

 

Eine durchgehende Öffnung des Hallenschwimmbades „Neptun“ während der Sommerferien ist in diesem und in den Folgejahren nicht geplant. Jährlich notwendige Wartungsarbeiten führen zwangsläufig zu einer zeitweisen kalendarischen Außerbetriebnahme des Schwimmbades. Sollten diese Arbeiten nicht zu Sommerferienzeiten erledigt werden können, würde es zwangsläufig zu Sperrungen der Sportanlage im laufenden Schuljahr führen. Dies wiederum hätte massive Folgen nicht nur für das Schulschwimmen, sondern auch für den Vereinssport (Kinder, Jugend, Erwachsene), die Veranstaltungsplanung und insbesondere für den in der Neptunschwimmhalle ansässigen Spitzen- und Leistungssport (BSP Wasserspringen, BSP Flossenschwimmen und Orientierungstauchen, LLZ Schwimmen, LSP Triathlon etc.). Saisonal stehen in den Sommermonaten die besten Ausweichoptionen im Outdoor-Bereich zur Verfügung. Eine Schließung zu anderen Jahreszeiten führt zu einer Einengung der begrenzten Gesamtkapazitäten.

 

 

  1. Wie und wodurch sollen die durchgängigen Sonntagsöffnungszeiten für das Öffentliche Schwimmen abgesichert werden?

 

  1. Ist eine personelle Aufstockung des für den Betrieb erforderlichen Fachpersonals (Wasseraufsicht, Wasseraufbereitung, Badewärter, Rezeption etc.) vorgenommen worden? Wenn ja, in welchem Umfang, Wenn nein, warum nicht?

 

Eine personelle Aufstockung des Fachpersonals ist in den in der Frage aufgeführten Bereichen nicht vorgenommen worden.

 


Auf dem Markt der Wasseraufsicht herrscht seit einiger Zeit ein regionaler Mangel an Personal. In naher Zukunft werden die Bemühungen, Personal zu akquirieren, trotz der damit verbundenen Personalkostenerhöhung verstärkt.

 

In der Zeit seit der Stellungnahme 2021/AN/2086-02 aus dem vergangenen Jahr wurde zusätzliches Personal im Bereich der Rezeption notwendig, was bereits zu massiven nicht geplanten Mehrkosten im Bereich Personal geführt hat. Somit war für die Verwaltung das Aufrechterhalten des bestehenden Badebetriebes unter den verstärkten Maßnahmen, ausgelöst durch die COVID19-Pandemie, die zentral zu bewältigende Aufgabe. Mit dem Ende dieser Maßnahmen soll die innerbetriebliche Organisation überprüft werden, um mögliche kapazitative Personalpotentiale aufzuzeigen. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich diese nicht erkennen.

 

  1. Wie sieht es aktuell mit der Verfügbarkeit von ausgebildeten Schwimmlehrerinnen/Schwimmlehrern aus? Wir bitten um den aktuellen Sachstand.

 

Im Schulamtsbezirk Rostock stehen derzeit 200 qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung. Auf die Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt (staatlich und privat) entfallen davon 85 Lehrkräfte. In Vorbereitung auf das Schuljahr 2021/2022 kooperierten das staatliche Schulamt, der Schulträger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und das für Fortbildungen verantwortliche IQm-V sehr erfolgreich und organisierten einvernehmlich mehrwöchige Fortbildungen. Es wirkten mit: DLRG und das DRK (Wasserwacht). Binnen kürzester Zeit wurden 90 Lehrkräfte geschult.

 

  1. Das Landesprogramm „MV kann schwimmen“, welches ursprünglich für die Jahre 2020/2021 finanziert wurde, wird möglicherweise aufgrund der vermehrt ausgefallenen Schwimmstunden an den Schulen aufgestockt und weitergeführt werden.

 

Wie bereitet sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in diesem Fall darauf vor, in der Neptunschwimmhalle die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen?

 

Mit Beginn der Sommerferien beginnt auch die in Frage 1) aufgeführte Zeit der jährlichen Wartungsarbeiten. In den vergangenen Jahren konnte in den ersten beiden Ferienwochen der Betrieb für den Spitzen- und Leistungssport eingeschränkt aufrechterhalten werden. Dies ist auch die Zielstellung für die Sommerferienzeit 2022. Wie im vergangenen Jahr werden Vereine und Institutionen, welche am Landesprogramm „MV kann schwimmen“ teilnehmen in die Schwimmhallenbelegung für diese Zeit aufgenommen und bei der Vergabe von „Randbahnen“ prioritär behandelt.

 

Zur Situation um die Annahme des Landesprogramms im vergangenen Jahr verweisen wir auf das Informationsschreiben des Schwimmverbandes M-V aus den Anhängen dieser Mitteilung.

 

Staatliche Schulschwimmlehrer*innen stehen in Ferienzeiten zur Schwimmausbildung grundsätzlich nicht zur Verfügung.

 


Ferner wird das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt gemeinsam mit dem Schwimmverband M-V Kontakt zu weiteren schwimmlehrenden Institutionen im Stadtgebiet aufnehmen - wie z.B. Flussbad (WSW Rostock e.V.) und Strand Warnemünde (Supieria Rostock) - und diese motivieren, sich am Landesprogramm zu beteiligen.

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben