Anfrage der Fraktion - 2022/AF/3019

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Beratungsfolge

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Anliegen:

Die Stelle Leiter*in des Rechts- und Vergabeamtes wurde am 29. Oktober 2020 öffentlich unter der Kennziffer 239 AE 2020 ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist nach wie vor aufrufbar: https://rathaus.rostock.de/de/amtsleiter_in_des_rechts_und_vergabeamtes_m_w_d_kennziffer_239ae2020/314061. Bewerbungsschluss war der 20. November 2020. Die Besetzung sollte zum 01. Januar 2021 erfolgen.

 

Im Organigramm der Stadtverwaltung vom 01. Februar 2022 https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4604.de/datei/Verwaltungsgliederungsplan%2002-2022%28P001669349%29.PDF wird Herr Dr. Dirk Zierau als neuer Leiter des Rechts- und Vergabeamts aufgeführt.

 

Am 15.02.2022 wurde der Personalausschuss darüber informiert, dass die Besetzung der Stelle mittels einer Umsetzung und daher ohne Beteiligung der Bürgerschaft erfolgte.

Eine Umsetzung bedeutet arbeitsrechtlich die Ausübung des Direktionsrechtes des Arbeitgebers (hier Oberbürgermeister), der dem Arbeitnehmer/Beamten einen anderen, gleich bewerteten Arbeitsplatz zuweist.

In derselben Sitzung wurde dem Personalausschuss eine Übersicht freier Stellen übergeben, aus der das Datum der Ausschreibung (29.10.2020), des Bewerbungsendes (20.11.2020) und der Besetzung der Stelle (01.02.2022) hervorgeht. Entsprechend dieser Unterlage wurde das Stellenbesetzungsverfahren nicht abgebrochen, sondern hat sich über ein Jahr hingezogen. Die Bürgerschaft wurde weder informiert noch eingebunden, was sich auch den Protokollen des Personalausschusses von 12/2020 bis 01/2022 entnehmen lässt.

 

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Rostocker Bund um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wie viele Bewerbungen sind auf die öffentliche Ausschreibung eingegangen, getrennt nach intern / extern?
  2. Aus welchem Grunde wurde die Bürgerschaft (Personalausschuss) nicht über die Bewerberlage informiert, damit ggf. eine Entscheidung über eine erneute Ausschreibung der Stelle getroffen werden kann?
  3. Aus welchem Grunde erhielt die Bürgerschaft (Personalausschuss) keine Information über den Termin der Einsichtnahme in die Bewerberunterlagen?
  4. Wer hat die Auswahlentscheidung (auch bei Vorliegen nur einer Bewerbung erforderlich) getroffen? Wann erfolgte diese Entscheidung?
  5. Aus welchem Grunde wurden weder Personalausschuss noch Hauptausschuss in die Entscheidung eingebunden, trotz Zuständigkeit nach einer Stellenausschreibung?

 

  1. Inwiefern handelt es sich um ein rechtskonformes Verfahren entsprechend Kommunalverfassung und Hauptsatzung?
  2. Aus welchem Grund hat die Stadtverwaltung den Weg der Intransparenz und Nichteinbindung der Bürgerschaft (Personalausschuss) gewählt?
  3. Gab es die Befürchtung, dass die Politik diese Art der Stellenbesetzung nicht mittragen könnte?
  4. Wer hat die Entscheidung über die Nichteinbindung der Bürgerschaft (Personalausschuss) getroffen? Wann?

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 


 

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Beschlüsse

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02.03.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben