Informationsvorlage - 2022/IV/3013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit o. g. Beschluss vom 09.09.2020 hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, beginnend mit dieser Wahlperiode eine Beschlusskontrolle zur Umsetzung von Beschlüssen der Bürgerschaft einzuführen.

 

Bereits mit Stellungnahme Nr. 2019/AN/0400-01 (SN) wurde darüber informiert, dass das Antragsanliegen mit Vollzug der Einführung der strukturierten Beschlussverfolgung für alle Beschlüsse der Bürgerschaft, die nicht bereits mit Beschlussfassung erfüllt sind (z. B. Bewilligungen, Wahlen o. ä.) im elektronischen Sitzungsverfahren ‚ALLRIS‘ seit 2011 vollumfänglich umgesetzt ist.

 

Nach der Umstellung des Sitzungsverfahrens auf die runderneuerte Version 4 im Sommer 2020 waren erhebliche Fehlerbehebungen und daraus folgend umfangreiche Überarbeitungen in den unterschiedlichen Bausteinen des Systems erforderlich. Im Anschluss daran wurden die Funktionalitäten der Version 4, die in Zusammenhang mit der Aufgabe elektronische Beschlussverfolgung stehen, durch das Amt für Digitalisierung und IT und den Fachbereich Sitzungsdienst in unterschiedlichen Testszenarien geprüft.

 

Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass dem Beschluss auch zukünftig vollumfänglich entsprochen wird. Mit der jüngsten Aktualisierung der Anwendung können die Organisationseinheiten, welche innerhalb der Verwaltung mit der Beschlusserledigung beauftragt sind, nun sichtbar gemacht werden.

 

Die Mitglieder der Gremien, welche über ein Nutzerkonto im Ratsinformationssystem verfügen, können sich über den Menüpunkt ‚TOP/ Beschluss‘ unter Eingabe unterschiedlicher Parameter wie Zeitraum, Vorlageart und verantwortlicher Organisationseinheit - wobei die Senatoren und Ämter unter dem Begriff „Amt (Workflow)“ zusammengefasst sind - sowohl erledigte als auch unerledigte Beschlüsse und die dazugehörigen Erfüllungstermine anzeigen lassen. Erledigte Beschlüsse werden darüber hinaus mit einem sogenannten Realisierungsvermerk versehen, einer Art Kurzbeschreibung zur Umsetzung.

 


Eine separate Berichterstattung zur Beschlusserfüllung via Informationsvorlage ist damit entbehrlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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02.03.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben