Informationsvorlage - 2022/IV/3010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Wahlamt des Herrn Senator Holger Matthäus endet am 22. November 2022.
Nach diesem Zeitpunkt ist die Stelle neu zu besetzen.

Die Wahl der*des Beigeordneten erfolgt durch die Bürgerschaft.

 

Gemäß § 37 Absatz 2 KV M-V ist die Stelle auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels aller Mitglieder der Gemeindevertretung spätestens vier Monate vor dem Wahltag mit einer Bewerbungsfrist von mindestens einem Monat überregional öffentlich auszuschreiben.

 

Gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2 LKWG M-V darf die Wahl frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.

 

Nach Ablauf der Amtszeit bleibt Herr Matthäus bis zum Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers (m, w, d), längstens aber sechs Monate, im Amt. Für die Dauer der Weiterführung der Amtsgeschäfte besteht das Beamtenverhältnis auf Zeit fort, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf; die bisherigen Bezüge sind weiter zu gewähren.

 

Es liegt der Antrag einer Fraktion auf Ausschreibung vor. Die Fraktion Rostocker Bund stellte am 12.02.2021 den entsprechenden Antrag.

 

Die Stelle ist somit überregional auszuschreiben.

 

Es wird vorgeschlagen, die Ausschreibung in:
 

  1. der „Die Zeit“ am 21.04.2022 (erscheint wöchentlich donnerstags - Anzeigenschluss eine Woche vorher),
  2. im Städtischen Anzeiger am 23.04.2022 (erscheint 14-tägig sonnabends –Anzeigenschluss montags) und
  3. im Internet vorzunehmen, mit einer Bewerbungsfrist bis zum 22.05.2022 (mindestens 1 Monat nach dem letzten Erscheininungstermin).

 

Die Wahl könnte dann in der Sitzung der Bürgerschaft am 24.08.2022 erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stelle ist im Stellenplan enthalten und bei der Personalkostenberechnung berücksichtigt. Ausschreibungskosten in Höhe von ca. 3.000,00 €. 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 30, 2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben