Beschlussvorlage - 2022/BV/3009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 8 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

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Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung für den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock inkl. Haushaltssicherungskonzept samt Haushaltsplan und Anlagen, sowie die Haushaltsatzungen für das Städtebauliche Sondervermögen werden samt Haushaltsplan und Anlagen zur Beschlussfassung gestellt.

Gemäß §§ 45 ff. KV M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Möglichkeit eines Doppelhaushaltes, unter getrennter Darstellung der Haushaltsjahre, wird genutzt.

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind beigefügt.


Band I: Haushaltssatzung und Haushaltsplan Kernhaushalt

1. Haushaltssatzung 2022/2023

2. Übersicht Ergebnishaushalt

3. Übersicht Finanzhaushalt

4. Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsplan

a) Festsetzungen zu den Wertgrenzen

b) Wesentliche Produkte

c) Allgemeine Grundsätze

d) Bewirtschaftungsregelungen

5. Vorbericht

6. Investitionsprogramm

7. Investitionsprogramm nach Ortsteilen 

8. Langfristplanung – 10-Jahres-Planung der Investitionen

9. Haushaltssicherungskonzept
 

Band II: Teilhaushalte Kernhaushalt

 

Band III:  Stellenplan der Stadtverwaltung außer Eigenbetriebe

 

Band IV: Städtebauliches Sondervermögen

 

Band V: Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe

 

Band VI (Teil 1): Testierte Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe zum 31.12.2020

Band VI (Teil 2): Testierte Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe zum 31.12.2019

 

Band VII: Stellenpläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe

 

Die umfangreichen Anlagen können im Internet auf der Seite www.rostock.de/ksd oder über die Homepage des Rathauses https://rathaus.rostock.de abgerufen werden.

 

1) Haushaltssatzung Kernhaushalt

Nach dem Abbau der Altschulden im Jahr 2019 entwickelte sich der Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gut. Die Haushaltsstrategie der Stadtverwaltung sah nach der Entschuldung vor, die strukturellen Überschüsse in der Verwaltungstätigkeit durch weiterhin sparsames Wirtschaften zu erhalten. Darüber hinaus wurde begonnen, eine erhebliche Steigerung der Investitionstätigkeit zu ermöglichen und nachhaltig zu finanzieren.

Die finanzpolitischen Planungen wurden sehr schnell von der Realität eingeholt, als die Corona-Pandemie Anfang 2020 bis dahin unvorstellbare Eingriffe in das öffentliche und wirtschaftliche Leben erforderlich machte.

Im Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schlug sich dies vor allem in Form stark gesunkener Steuereinzahlungen (insbesondere Gewerbesteuer) nieder, bei gleichzeitig steigenden Auszahlungen der sozialen Sicherung. Verschärfend hinzukommen die kommunalen Kosten der Pandemiebekämpfung und die negativen wirtschaftlichen Effekte im Bereich der städtischen Beteiligungen (v.a. RSAG, Stadthalle, Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde).

Der Haushalt 2020/2021 wurde als Doppelhaushalt beschlossen. Aufgrund der erhöhten Zuschussbedarfe der Beteiligungen, wurde für die Haushaltssatzung 2020 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft eine erneute Änderung beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde die Haushaltsgenehmigung zunächst zurückgestellt. In einer Überarbeitung des Haushaltsplans wurden die Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Haushalt eingearbeitet. Die Bürgerschaft beschloss im Dezember 2020 den Ergänzungsbeschluss für den Haushalt 2021.

Bereits mit der Erarbeitung der Eckwerte wurden den Entwicklungen 2020/2021 Rechnung getragen und es war erkennbar, dass der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich für den Doppelhaushalt 2022/2023 nicht mehr darstellbar sein wird. Dabei sind die Ursachen für die Entstehung des Fehlbetrages nicht nur auf die Coronapandemie zurückzuführen. Dank der im Jahr 2021 wieder ansteigenden Gewerbesteuereinzahlungen, deren Fortführung auch für 2022 ff. geplant ist, entspannt sich die Haushaltssituation in Bezug auf die coronabedingten Auswirkungen im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021, auch die Planungen der Fachämter zeigen dies.

Die Haushaltsdefizite, die nunmehr ab dem Jahr 2022 festgestellt werden, sind hauptsächlich auf die Umsetzung neuer Gesetzesänderungen im Bereich Soziales und Jugend zurückzuführen. Weitere Kostenentwicklungen sind im Bereich Mieten, Zuweisungen an Dritte, oder im Personalbereich zu erkennen. Nachfolgend soll darauf näher eingegangen werden.

Verwaltungstätigkeit

Die Aufgaben der Verwaltungstätigkeit werden sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt dargestellt. Beiderseits kann 2022/2023 kein jahresbezogener Haushaltsausgleich erfolgen – siehe nachfolgende Tabelle. Dies bedeutet, dass die Aufwendungen / Auszahlungen die geplanten Erträge / Einzahlungen übersteigen.

Durch einen guten Ergebnisvortrag der Vorjahre (vorl. Stand 31.12.21 = 181 Mio. EUR), kann der Ergebnishaushalt 2022 und 2023 ausgeglichen werden.

Auch der Finanzhaushalt verfügt über einen positiven Finanzvortrag (vorl. Stand 31.12.21 = 46,2 Mio. EUR), der zum Ausgleich defizitärer Haushaltsjahre verwendet werden kann. Der Überschuss aus Vorjahren reicht jedoch nur aus, um das Defizit 2022 vollständig zu decken. Der verbleibende Vortrag i.H.v. 14,4 Mio. EUR kann das jahresbezogene Saldo 2023 von -44,1 Mio. EUR lediglich teilweise kompensieren.

Unter Einbeziehung des mittelfristigen Finanzplanes stellt sich die Planung der Verwaltungstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

in Mio. EUR

Ergebnishaushalt

 

vorl. Ergeb.

Ansatz

vorl. Ergeb.

Plan-Entwurf

 

2020

2021

2021

Ansatz 2022

Ansatz 2023

FP 2024

FP 2025

Erträge

740,0

744,7

776,1

790,2

797,4

814,5

844,9

Aufwendungen

741,6

753,2

763,6

819,4

847,8

872,4

879,5

Saldo

-1,6

-8,5

12,6

-29,2

-50,3

-58,0

-34,6

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisvortrag

168,4

159,9

181,0

151,8

101,5

43,5

8,9

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

vorl. Ergeb.

Ansatz

vorl. Ergeb.

Plan-Entwurf

 

2020

2021

2021

Ansatz 2022

Ansatz 2023

FP 2024

FP 2025

Einzahlungen

673,8

699,7

728,1

736,2

747,9

763,5

792,8

Auszahlungen

655,6

694,7

699,7

759,3

781,7

800,8

812,1

Saldo

18,2

5,1

28,4

-23,0

-33,9

-37,3

-19,3

ord. Tilgung

8,6

10,5

8,4

8,9

10,2

12,5

15,0

Jahresergeb.

9,6

-5,4

20,0

-31,9

-44,1

-49,8

-34,3

 

 

 

 

 

 

 

 

Vortrag Finanzierungssaldo

26,3

20,9

46,2

14,4

-29,7

-79,5

-113,9

 

 

 

 

 

 

 

 

Saldo liquide Mittel und Kredite z. Sicherung d. Zahlungsfähigkeit zum 31.12.

42,5

37,1

62,5

30,7

-13,4

-63,3

-97,6

 

 

Erträge

Gegenüber dem Plan 2021 werden für das Haushaltsjahr 2022 um 45,2 Mio. EUR Mehrerträge erwartet.

Dies ist insbesondere auf den Bereich der „Steuern und ähnliche Abgaben“ zurückzuführen. Bereits im Jahr 2021 konnte ein Zuwachs des Steueraufkommens, insbesondere bei der Gewerbesteuer, vernommen werden. Mit der aktuellen Planung wird für 2022 ff. mit einer weiteren Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens gerechnet. In 2022 wird von einem Gewerbesteueraufkommen von 118,5 Mio. EUR (Erhöhung von 19,6 % gegenüber dem Plan 2021 und 11,8 % gegenüber dem voraussichtlichen IST-Aufkommen 2021) ausgegangen. Für 2023 wird eine weitere Steigerung um 8,4 % auf 128,5 Mio. EUR ausgewiesen.

Weiterhin ist ab 2023 die Anhebung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 520 % vorgesehen. Ab 2023 werden somit jährlich 2,0 Mio. EUR höhere Erträge erwartet. Weitere Infos hierzu im Punkt Hebesätze.

Zum Ausgleich der Leistungen der „Sozialen Sicherung“, erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Erstattungen von Bund und Land, u.a. für die übertragenen Aufgaben an die örtlichen Träger der Sozialhilfe, Sicherung des Lebensunterhaltes.

Auch im Bereich der „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ werden für 2022 ggü. dem Vorjahr höhere Erträge geplant. Für 2022 sind die höheren Erträge hauptsächlich auf die Kostenerstattung vom Land für die Betreibung des Impfzentrums zurückzuführen (+2,7 Mio. EUR). In 2023 ist u.a. eine Kostenerstattung in Höhe von 1,6 Mio. EUR von verbundenen Unternehmen (Rostock PORT) für Einspülungen in die von der Hanse- und Universitätsstadt bewirtschafteten Spülfelder geplant.

Der Anstieg in 2022 der „Sonstigen Erträge“ ist auf die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens insbesondere von Grundstücken zurückzuführen. Da in 2022 mehrere Großverkäufe geplant sind, wird ein entsprechend hoher Ansatz ausgewiesen. Weitere Großverkäufe sind zunächst nicht absehbar, weshalb in 2023 eine deutliche Reduzierung der Erträge erwartet wird. Hinzu kommt in 2022 die Übergabe der städtischen Feuerlöschhydranten an den Warnow-Wasser- und Abwasserverband, die sich aufgrund einer Aufrechnungsvereinbarung nur auf den Ergebnishaushalt auswirkt (Aufrechnung von Verkaufspreis und jährlichen Kosten der Löschwasservorhaltung).

Aufwendungen

Im Vergleich zur Planung 2021 steigen die Aufwendungen insgesamt um 66,2 Mio. EUR.

Die „Personalaufwendungen“ steigen gegenüber dem Vorjahresplan 2021 um 3,0 Mio. EUR. Im Vergleich mit dem tatsächlichen vorläufigen Ergebnis 2021 steigen die Personalaufwendungen um 9,0 Mio. EUR und von 2022 zu 2023 um 8,2 Mio. EUR. Zurückzuführen ist dies auf Tarifanpassungen und die Planung neuer Personalbedarfe, durch Schaffung zusätzlicher Stellen.

Die Erhöhung der Aufwendungen für „Sach- und Dienstleistungen“ ist u.a. auf die Erhöhung der Betriebskosten der Verwaltungsgebäude, Schulen und Sportstätten zurückzuführen (+0,6 Mio. EUR). Darüber hinaus erhöhen sich die Schulkostenbeiträge an freie Schulen aufgrund von steigenden Kostensätzen und steigenden Schülerzahlen um 1,2 Mio. EUR. Weiterhin ist im Bereich der Aufwendungen für die Straßenreinigung eine Erhöhung von 0,3 Mio. EUR geplant.

Durch erhöhtes Investitionsaufkommen, steigen die jährlichen „Abschreibungen“. Gegenüber dem Planjahr 2021 werden die Abschreibungen um 4 Mio. EUR höher eingeplant. In den Folgejahren muss mit einem weiteren Anstieg gerechnet werden. Die Entwicklung der Abreibungen ist vom tatsächlichen Investitionsgeschehen abhängig.

Im Vergleich zum Vorjahr ist für 2022 ein erheblicher Anstieg von 16,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan und für das Jahr 2023 ein weiterer Anstieg von 12,5 Mio. EUR im Bereich der „Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen“ zu verzeichnen. Dieser ist u.a. auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundenen Unternehmen (2022 = + 7,3 Mio. EUR, 2023 = 2,2 Mio. EUR) für den Zoologischer Garten Rostock GmbH, Volkstheater Rostock GmbH, RVV, Bundesgartenschau etc. und Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an die Tageseinrichtungen im Rahmen der Umsetzung des Kifög M-V zurückzuführen (2022 = +8,9 Mio. EUR, 2023 = +9,5 Mio. EUR).

Der größte Zuwachs im Bereich der Aufwendungen ist auf die „Soziale Sicherung (ohne KiföG)“ zurückzuführen. Hier ist ein Anstieg von 28,4 Mio. EUR gegenüber 2021 für die Bereitstellung der sozialen Leistungen zu verzeichnen. Wie unter den Erträgen bereits erläutert, wird ein Großteil der zu erbringenden Leistungen von Bund und Land erstattet. Diese reichen jedoch nicht aus, um die auflaufenden Kosten zu decken. Der Teilhaushalt 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl ist mit Abstand die größte Organisationseinheit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die dort bewirtschafteten Aufwendungen im Bereich „Soziale Sicherung“ sowie die „Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen“ für die Umsetzung des KiföG M-V übersteigen bei weitem die hierzu erwarteten Erträge.

Im Bereich der „Sonstigen Aufwendungen“ ist gegenüber dem Vorjahr u.a. eine Erhöhung um 3,8 Mio. EUR für Nutzungsentgelte der Verwaltungsgebäude sowie Schulen und Sport, Mieten und Pachten für Fremdanmietungen, Sachverständigenkosten, Dienstleistungen durch Dritte sowie Leasingverträge eingeplant. Darüber hinaus wird mit einem erhöhten Aufwand für die Kontenart „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit“ – in Bezug auf einen Anstieg der Aufwendungen für Repräsentationen und Ehrungen und die Zuwendungen an die Fraktionen geplant (+2,0

Mio. EUR).

 

Die Entwicklung des Ergebnishaushaltes zu den Erträgen und Aufwendungen ist analog des Finanzhaushaltes verzeichnen. Die Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt sind hauptsächlich auf die zahlungsneutralen Geschäftsvorfälle zurückzuführen. Diese werden nur im Ergebnishaushalt dargestellt (Abschreibungen, Sonderposten, Rückstellungen).

Im Bereich der Verwaltungstätigkeit des Finanzhaushaltes sind darüber hinaus die Tilgungsleistungen von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen darzustellen. Gegenüber dem Plan 2021 reduzieren sich die Kapitaldienste. In 2020 und 2021 wurden aufgrund vorhandener Liquidität keine Neukreditaufnahmen benötigt, um die Investitionen / Investitionsforderungsmaßnahmen umzusetzen. Dies wird sich laut aktuell vorliegender Planung ändern.

Investitionstätigkeit

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant in den kommenden Jahren, ein bisher noch nie umgesetztes Volumen an Neuinvestitionen.

Unter Einbeziehung des mittelfristigen Finanzplanes stellt sich die Entwicklung einschließlich der Planung der Investitionen wie folgt dar:

Anmerkungen zur Grafik:

rot = Investitionseinzahlungen - blau = Investitionsauszahlungen -gelb = Kreditbedarf

 

Die Investitionsplanung 2022/2023 zeigt, dass der Abbau des Investitionsstaus aus Vorjahren weiter verfolgt und bestritten werden soll. Die Planung einer Vielzahl von großen und auch kleinen Projekten über die Stadtverwaltung verteilt, kann nicht in jedem Fall durch eigene Einnahmen gedeckt werden. Der Rückgang der Einzahlungen aus dem FAG und der Veräußerung von Grundstücken, kann nur über die Aufnahme von investiven Krediten aufgefangen werden.

Unter Einbeziehung der noch nicht verausgabten Mittel aus dem Jahr 2021 (vorl. Erg. 87,7 Mio. EUR) werden für das Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich weit über 200 Mio. EUR Auszahlungsansätze zur Verfügung stehen.

Die Schwerpunkte bei der Investitionsplanung liegen hierbei in den Bereichen Infrastruktur; Wasserbauliche Anlagen/Hafen; Bau, Stadtentwicklung und Liegenschaften, sowie Investitionsförderungsmaßnahmen für Beteiligungen.

Die Investitionsschwerpunkte können dem Vorbericht entnommen werden. Darüber hinaus ist im Band I Pkt 6 und Pkt. 7 das Investitionsprogramm und die Investitionsplanung nach Ortsteilen ausführlich dargestellt.

Kassenkredite

Die Kassenkreditentwicklung zeigt bis zum Haushaltsjahr 2021, dass die Liquidität sehr stabil ist. Es wurden lediglich zur Überbrückung von unterjährigen Zahlungsengpässen Kredite in Höhe von 5 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Dieser Trend wird sich planerisch nur noch für das Haushaltsjahr 2022 fortsetzen können. Ab dem Jahr 2023 ist aufgrund des Verbrauchs der Überschüsse aus Vorjahren kein Spielraum mehr vorhanden, um Kassenkredite zu vermeiden.


Um die Liquidität dauerhaft sicherzustellen wird, wie bereits in den Haushaltsjahren 2020/2021, die zulässige Kassenkreditlinie in Höhe von 10 % der geplanten Finanzeinzahlungen fortgeschrieben, mithin 2022 73,6 Mio. EUR und 2023 74,7 Mio. EUR. Damit liegen die veranschlagten Kassenkredite noch innerhalb des genehmigungsfreien Rahmens.

Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten und investiven Krediten:

 

 

Investitionskredite

Wie bereits oben angemerkt wird auch im Bereich der Investitionen zukünftig eine Kreditaufnahme unumgänglich sein. Das Delta zwischen den Ein- und Auszahlungen kann nur durch die Aufnahme aktueller zinsgünstiger investiver Kredite gedeckt werden.

Für 2022 wird eine Neuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 57,2 Mio. EUR und für 2023 von 93,1 Mio. EUR in der Haushaltssatzung geplant.

Da in 2021 ein Großteil der Investitionsmaßnahmen nicht planmäßig umgesetzt wurde, aber in 2022 ff. fortgeführt werden sollen, wird derzeit geprüft, ob Kredite aus bestehenden Genehmigungen nochmals neu veranschlagt werden. Eine Änderung würde vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung bekanntgegeben und nachträglich aufgenommen werden.

Die Kreditbedarfe müssen von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Verpflichtungsermächtigungen

Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der die Verwaltung ermächtigt wird im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen.

Dieses Instrument des Haushaltsrechts wird insbesondere bei Investitionsmaßnahmen, deren Umsetzung sich über mehrere Jahre erstrecken, eingesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist in der Haushaltssatzung festzulegen und muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Dem Vorbericht zum Doppelhaushalt 2022/2023 ist mit der Anlage I eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen nach Ortsteilen beigefügt. Des Weiteren sind die Verpflichtungsermächtigungen Bestandteil der Investitionsübersicht der jeweiligen Teilhaushalte in Band II.

Im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 ist die Summe der Verpflichtungsermächtigungen in 2022 auf 53.574.400 € und in 2023 auf 52.002.100 € festgesetzt.

Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer A (300 v.H.) und Gewerbesteuer (465 v.H.) bleiben für die Jahre 2022/2023 unverändert.

Eine Änderung des Hebesatzes wird für die Grundsteuer B vorgesehen.

Für das Haushaltsjahr 2022 wird für die Grundsteuer B weiterhin der Hebesatz von 480 % zugrunde gelegt. Ab 2023 soll eine Hebesatzerhöhung auf 520% erfolgen. Die geplanten Mehrerträge/ -einzahlungen von rund 2 Mio. EUR jährlich sind bereits Bestandteil der Haushaltsplanung 2023 ff.

Eine Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B ist durch die Steigerung der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband nötig. Die von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umlagefähigen Gebühren werden seit 2008 aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht mehr über Satzung erhoben, sondern sind in die damalige Erhöhung der Grundsteuer B eingepreist worden. Im Jahr 2008 wurde dazu der Grundsteuerhebesatz von 440% auf 450% beschlossen. Im Rahmen der Erhöhung waren 3 Prozentpunkte für die Refinanzierung der umlagefähigen Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes vorgesehen.

Es lässt sich feststellen, dass mit der Einpreisung von nur 3 % seitdem nur in 2010 dieser Beitrag über die Grundsteuer B vollständig refinanziert werden konnte. Der Beitrag für den Verband stieg in 2021 und wird voraussichtlich noch weiter steigen. Seit 2008 sind die Beiträge von 331.493,28 EUR auf 730.000 EUR im Jahr 2021 und nun mehr 1.157.800 EUR ab 2022 gestiegen.

Die Anpassung des Grundsteuerhebesatzes erfolgt in einem separaten Beschluss.

Stellenplan

Der Stellenplan zur Haushaltssatzung 2022/2023 wurde unter Fortschreibung des Stellenplanes zur Haushaltssatzung 2020/2021 mit Stand vom 01.01.2022 (Redaktionsschluss 18.01.2022) erarbeitet. Die Gesamtzahl der im Stellenplan 2022/2023 ausgewiesenen Stellen beträgt in Vollzeitäquivalente (VzÄ)

 

 

VzÄ

Differenz zum Vorjahr

Stellen

Differenz zum Vorjahr

2021

2.551,46

 

2599

 

2022

2.594,71

43,25

2660

61

2023

2.604,89

10,18

2656

-4

 

Unbeachtlich der v.g. dargestellten Fortschreibung des Stellenplanes ab dem 01.01.2024 aus dem Fachverfahren LOGA (Tabellenübersicht) empfiehlt die Verwaltung, den Stellenplan ab dem 01.01.2024 mit einer Obergrenze von 2605,00 VZÄ bis auf Widerruf "einzufrieren".

Damit findet die gemeinsame Verständigung des weiteren Umgangs mit dem Stellenplan in der "Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung 2021" mit dem Stellenplanaufwuchs von 75 VZÄ für die Jahre 2022/2023 und der dann folgenden "Einfrierung" ihre Umsetzung.

Weitere Erläuterungen sind dem Band III zu entnehmen.

 

Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

Die Entwicklung in der mittelfristigen Finanzplanung weist ebenso unterjährige negative Salden der Ein- und Auszahlungen in der Verwaltungstätigkeit aus. Aufgrund des Überschussverzehrs bereits in 2023 ist auch für die Jahre 2024 und 2025 kein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt darstellbar. Es ergibt sich ein kumulierter Fehlbetrag (2023-2025) von 113,9 Mio. EUR.

Im Ergebnishaushalt muss in den kommenden Jahren der Ressourcenverzehr der Überschüsse aus Vorjahren erfolgen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 noch ein Ergebnisvortrag von 8,9 Mio. EUR verbleibt.

Entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen werden geprüft, um dieser Entwicklung und einem damit verbundenen Eigenkapitalverzehr entgegenzutreten.

Im Bereich der investiven Ein- und Auszahlungen ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen in den Folgejahren weitere Kreditbedarfe zu berücksichtigen sind.

Wirtschaftspläne

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist mittelbar und unmittelbar an 25 Unternehmen beteiligt und hält 3 Eigenbetriebe.

Im Band V des Haushaltsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden sich die Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe in Anlehnung an die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes M-V. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung befindet sich in der Aufstellungsphase und lag somit bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung sind darüber hinaus in Band VI die Jahresabschlüsse 2019/2020 und in Band VII die Stellenübersichten 2022 verortet.

Das nachstehende Beteiligungsportfolio zeigt gegenüber dem Vorjahr 2021 nachfolgende Änderungen:

 Zum 30.11.2021 wurde die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH an die Firmengruppe Zeitfracht veräußert und ist daher nicht mehr Bestandteil des Beteiligungsportfolios.

 Zum 01.02.2022 wurde die Digitales Innovations- und Gründerzentrum GmbH gegründet, an der die Hanse- und Universitätsstadt Rostock 40 % der Gesellschaftsanteile hält. Mitgesellschafter sind die Universität Rostock und die Ostseesparkasse Rostock.

 Vor fast 3 Jahren hat die Hansestadt Rostock den Zuschlag zur Ausrichtung der Bundegartenschau 2025 erhalten. Zur Umsetzung und Verortung aller BUGA-Aufgaben wurde die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH vollzogen. Dieser Umfirmierung hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 18.08.2021 zugestimmt. Die BUGA Rostock 2025 GmbH wird ab Januar 2022 zwei Sparten innerhalb ihrer Struktur führen:

1. die Sparte „IGA Bestandsgeschäft (Schifffahrtsmuseum und Parkbewirtschaftung)“

2. und die Sparte „BUGA (Durchführung und Investitionen)“.


Erhöhte Zuschussbedarfe resultieren in der Hauptsache aus der schrittweisen Entgelterhöhung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zoologischer Garten Rostock gGmbH und aus den noch immer andauernden Einschränkungen in Folge der pandemischen Bundes- und Landesverordnungen. Insbesondere hiervon betroffen sind Unternehmen und Eigenbetriebe aus der Veranstaltungs- und Tourismusbranche.

2) Haushaltssicherungskonzept

§ 43 Abs. 6 KV M-V i.V.m. § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, soweit im Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 GemHVO-Doppik kein Fehlbetrag ausgewiesen wird und im Finanzhaushalt kein negativer Saldo gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 39 GemHVO M-V entsteht.

Dies bedeutet, dass auch der Finanzhaushalt unter Berücksichtigung negativer Saldenvorträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein muss.

Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt kann mit der vorliegenden Haushaltsplanung im Finanzplanungszeitraum 2024/2025 nicht mehr erreicht werden. Die Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als dauerhaft gefährdet einzustufen.

Schlussfolgernd muss gem. § 43 Abs. 7 KV M-V bei nichterreichen des Haushaltsausgleichs trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Um eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung in den folgenden Jahren zu erlangen, wurde bereits im August 2021 eine Arbeitsgruppe (AG) bestehend aus politischen Vertretern und der Verwaltung gebildet mit dem Ziel, einen richtungsweisenden Grundstein für künftige haushaltspolitische Handlungsweisen zu setzen.

Auf Grundlage einer Evaluierung der kostenintensivsten bzw. einnahmestärksten Schwerpunkte des städtischen Haushalts wurden Untersuchungsbereiche festlegt und anschließend daraus zahlreiche Handlungsfelder identifiziert, die im zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept anhand von Prüfaufträgen und Maßnahmen dokumentiert wurden.

Ziel ist es, die notwendige Neuverschuldung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den nächsten Jahren auf ein verantwortbares Maß zu begrenzen, welches mittelfristig tragfähig ist sowie in absehbarer Zeit auf null zurückgeführt werden kann.

Das Haushaltssicherungskonzept ist im Band I Nr. 9 dargestellt.


3) Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023

Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

- Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

- Fördergebiet „Dierkow“

- Fördergebiet „Toitenwinkel“

- Fördergebiet „Schmarl“

- Fördergebiet „Lichtenhagen“

für die Jahre 2022/2023 können zusammen mit der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beraten und beschlossen werden.

Im städtischen Haushalt werden die Eigenanteile der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Zuführungen an die jeweiligen Städtebaulichen Sondervermögen dargestellt. Die Finanzierung der Städtebaulichen Sondervermögen ist in sich abgestimmt und ausgeglichen.

Für die Städtebaulichen Sondervermögen wurden die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingestellt:

 

 

 

 

in Mio. EUR

Ergebnishaushalt

2022

2023

2024

2025

Erträge Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

0,01

Aufwendungen Verwaltungstätigkeit

1,687

1,285

1,084

0,997

Saldo Verwaltungstätigkeit

./.1,677

./.1,275

./.1,074

./.0,987

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

2022

2023

2024

2025

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

0,01

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

1,687

1,285

1,084

0,997

Saldo Verwaltungstätigkeit

./.1,677

./.1,275

./.1,074

./.0,987

Investive Auszahlungen

4,235

10,908

6,057

8,015

 

Zu den wesentlichen Maßnahmen der Jahre 2022/2023 zählen u.a.:

- FFG Wallanlage Dreiwallbastion; Neubau Verwaltungskomplex (Sanierungsgebiet)

- Grünraum Kurt-Schumacher-Ring; Erneuerung Gehweg Dierkower Höhe (Dierkow)

- Bürgerpark Toitenwinkel; Umgestaltung Kastanienweg (Toitenwinkel)

- Sanierung Lichtenhäger Brink - südliche Freiflächen; Sanierung/Ausbau Grabower Straße und Radweg zur B 103 (Lichtenhagen)

 

Die Städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet „Schmarl“ wird beendet. Die letzte Antragstellung erfolgte für das Programmjahr 2017, als letzte Maßnahme ist die „Schulwegsanierung Kolumbusring“ vorgesehen.

Die Satzungen des Städtebaulichen Sondervermögens sind dem Band IV zu entnehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der jahresbezogene Haushaltsausgleich kann für den Doppelhaushalt 2022/2023 nicht erfolgen. Die Leistungsfähigkeit ist als dauerhaft gefährdet einzustufen. Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich.

 

Der Ergebnishaushalt weist ein negatives Jahresergebnis von -29,2 Mio. EUR in 2022 und ein negatives Ergebnis von -50,3 Mio. EUR in 2023 aus. Der Finanzhaushalt weist einen negativen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -23,0  Mio. EUR in 2022 und -33,9 Mio. EUR in 2023 aus.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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15.03.2022 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

Vertagt!

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15.03.2022 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

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15.03.2022 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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15.03.2022 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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16.03.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt

 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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16.03.2022 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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17.03.2022 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - vertagt

Beschluss:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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17.03.2022 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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17.03.2022 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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22.03.2022 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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23.03.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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23.03.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.03.2022 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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29.03.2022 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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05.04.2022 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

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05.04.2022 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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05.04.2022 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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05.04.2022 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.04.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

 

Die Abstimmung über die TH 66 und 68 erfolgt in der kommenden Sitzung.

 

Gemeinsame Abstimmung über die TH 61, 37, 74, 83, 60, 67, 73 und 82:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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07.04.2022 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

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07.04.2022 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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07.04.2022 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - abgelehnt

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12.04.2022 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

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12.04.2022 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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12.04.2022 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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12.04.2022 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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13.04.2022 - BUGA-Ausschuss - ungeändert beschlossen

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13.04.2022 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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13.04.2022 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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26.04.2022 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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27.04.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

27.04.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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28.04.2022 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

7

 

Abgelehnt

 

 

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28.04.2022 - Kulturausschuss - Abstimmung entfallen

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28.04.2022 - Finanzausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

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03.05.2022 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft
beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit
Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

 

Herr Senator Bockhahn weist darauf hin, dass die Reihenfolge der Tagesordnung
geändert wurde. Die nichtöffentliche Personalvorlage Nr. 2022/PV/3178 zur  Besetzung der Stelle Fachbereichsleiter*in „Gesundheitsbildung“, „Arbeit und Beruf“ und „Ganztägig Lernen“ in der Volkshochschule der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt  wurde hinter den Beschlussvorlagen zu
Vergaben eingeordnet, um sicher zu stellen, dass eine Sitzungsleitung durch den
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Dr. Chris von Wrycz Rekowski, erfolgen kann, dessen Ankunft aufgrund der Wahrnehmung eines Termins außerhalb Rostocks,
vor Sitzungsbeginn nicht vorhersehbar war.

 

In Erweiterung der Tagesordnung liegen allen Hauptausschussmitgliedern folgende
nichtöffentliche Dringlichkeitsvorlagen vor:

 

  • Nr. 2022/DV/3179 / N
    Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 17.03.2022 zur Vergabeentscheidung Flüchtlingsbetreuung Hansemesse

 

Abstimmungsergebnis zur Erweiterung der Tagesordnung durch die

Dringlichkeitsvorlage Nr. 2022/DV/3179 / N:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

 

  • Nr. 2022/DV/3180 / N
    Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 17.03.20022 zur Vergabeentscheidung zur Erweiterung der Bewachung der HanseMesse

 

Abstimmungsergebnis zur Erweiterung der Tagesordnung durch die

Dringlichkeitsvorlage Nr. 2022/DV/3180 / N:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

 

 

  • Nr. 2022/DV/3182 / N
    Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 15.03.2022 zur Vergabeentscheidung, Verpflegung Flüchtlinge Hansemesse

 

Abstimmungsergebnis zur Erweiterung der Tagesordnung durch die

Dringlichkeitsvorlage Nr. 2022/DV/3182 / N:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

 

 

  • Nr. 2022/DV/3192 / N
    Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 01.04.2022 zur Vergabeentscheidung zur Bewachung der Notgemeinschaftsunterkunft
    Best Western in Warnemünde

 

Abstimmungsergebnis zur Erweiterung der Tagesordnung durch die

Dringlichkeitsvorlage Nr. 2022/DV/3192 / N:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 


 

  • Nr. 2022/DV/3193 / N
    Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 01.04.2022 zur Vergabeentscheidung Betreibung Flüchtlingsunterkunft Best Western Warnemünde


Abstimmungsergebnis zur Erweiterung der Tagesordnung durch die

Dringlichkeitsvorlage Nr. 2022/DV/3193 / N:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

 

 

Die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 3.Mai 2022 wird

in veränderter Form bestätigt.

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05.05.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.05.2022 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

10.05.2022 - Bau- und Planungsausschuss - Abstimmung entfallen

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11.05.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).
 

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).
 

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

 

 

Zu einem durch die Bürgerschaft abgelehnten Antrag von Frau Niemeyer auf getrennte Abstimmung zu den Haushaltssatzungen zum einen und zum Haushaltssicherungskonzept
zum anderen, schlägt das Präsidium nach Prüfung vor, doch eine getrennte Abstimmung durchzuführen.

Dazu gibt es keine gegenteiligen Auffassungen der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 


 

Es erfolgt die getrennte Abstimmung zu den Haushaltssatzungen und zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

Beschluss Nr. 2022/BV/3009 
(einschließlich Nachtrag und bestätigten Änderungen):

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).
 

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

 

 

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).
 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

 

 

Anlagen:
1 Band I: Haushaltssatzung und Haushaltsplan Kernhaushalt
   einschließlich Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025
2 Band II: Teilhaushalte Kernhaushalt
3 Band III: Stellenplan der Stadtverwaltung außer Eigenbetriebe
4 Band IV: Städtebauliches Sondervermögen
5 Band V: Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
   und der Eigenbetriebe
6 Band VI (Teil 1): Testierte Jahresabschlüsse der Eigen- und
   Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe zum 31.12.2020
7 Band VI (Teil 2): Testierte Jahresabschlüsse der Eigen- und
   Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe zum 31.12.2019
8 Band VII: Stellenpläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
   und der Eigenbetriebe

(Überarbeitung aufgrund der Änderungen wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

9 Abstimmungslisten Änderungsanträge zur Haushaltssatzung

10 Abstimmungslisten Änderungsanträge zum Haushaltssicherungskonzept