Informationsvorlage - 2022/IV/2946

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Beratungsfolge

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1. Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“

 

Die Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur von Rostock.
So sind rund die Hälfte der öffentlichen Grünflächen der Stadt Kleingartenanlagen.
Die Kleingartenparzellen werden gut genutzt und Leerstand gibt es fast keinen. Aber der Baudruck in der Stadt nimmt zu und mit ihm auch der Druck auf die Gärten. Die Stadt will diese langfristig sichern und gleichzeitig der Öffentlichkeit verstärkt zugänglich machen. Dazu entwickelte sie gemeinsam mit den KleingärtnerInnen ein Konzept.

 

Das Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist es, Kleingärten und alternative Gartenprojekte als wesentlichen Teil der grünen Infrastruktur Rostocks unter Beachtung des steigenden Wohnraum-/ Flächenbedarfs umweltgerecht und im Sinne sozialer Gerechtigkeit weiterzuentwickeln.

 

Das Modellvorhaben „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ (gefördert vom Bund) griff diesen Ansatz auf und es wurde parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kleingärten als wichtiger Bestandteil des urbanen Grüns in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Einklang mit der Wohnraumentwicklung und mit einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet (siehe Anlagen: „Kleingartenentwicklungskonzept, Januar 2021“ sowie die Pläne 1 bis 5).

Neben der bedarfsgerechten Sicherung der Kleingärten, war die verbesserte Integration in das städtische Grün-/ Freiflächensystem, die stärkere Öffnung sowie die multifunktionale Gestaltung der Kleingärten für die Gesamtbevölkerung ein wichtiges Konzeptziel. Hierzu wurden Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens, allgemeine Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die differenzierte, individuelle Lösungen für die 155 Kleingartenanlagen in Rostock ermöglichen. Zudem wurden neuen Schwerpunktmaßnahmen formuliert. Diverse Urban Gardening Projekte wurden ebenfalls berücksichtigt.

 

Aufgrund der historisch gewachsenen hohen Bedeutung der Kleingärten, des geringen Leerstandes und des guten Pflegezustandes wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten für Rostock ein Richtwert von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen gewählt, der sich am oberen Richtwert der GALK (1996) orientiert. Er stellt das Maß einer nicht zu unterschreitenden gesamtstädtischen Mindestversorgung mit Kleingärten in Abhängigkeit vom prognostizierten Bevölkerungswachstum dar und wurde zusammen mit den Leitlinien bereits am 6. März 2019 der Bürgerschaft zur Kenntnis (Informationsvorlage Nr. 2019/IV/4404) gegeben.

 

Das Kleingartenentwicklungskonzept wird in das zzt. in Aufstellung befindliche „Umwelt- und Freiraumkonzept Rostock“ (UFK) integriert. Dieses wird der Bürgerschaft voraussichtlich Ende 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Beide Konzepte sind eine wichtige Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage und damit ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

 

Wesentliche Grundlagen, Bearbeitungsschritte und Ergebnisse wurden als graphisch ansprechende und bürgerfreundliche Kurzfassung zusammengestellt. Die Kurzfassung wurde zudem in einer kleinen Auflage gedruckt (siehe Anlage: „Kleingartenentwicklungskonzept_Kurzfassung, Januar 2022“).

 

 

2. Umsetzung des Bürgerschaftsbeschluss vom 3. April 2019:
„Unterstützung Kleingartenfonds für Aufwertung und Verdichtung von Kleingärten in vorhandenen Anlagen“ (Beschluss Nr. 2018/AN/4131)

 

Am 03. April 2019 wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock folgender Beschluss gefasst: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie für die Verdichtung und Aufwertung von nicht genutzten Kleingärten in den bestehenden Kleingartenanlagen Mittel zu einer eventuell notwendigen Unterstützung eines zu diesen Zwecken durch den Kleingartenverband/Kleingartenverein geschaffenen Fonds zur Verfügung gestellt werden können, um so eine Bewirtschaftung dieser Gärten aufrechtzuerhalten“ (2018/AN/4131).

 

Das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle -Stadtgarten Rostock“ greift den Prüfauftrag auf, indem die Errichtung eines Kleingartenfonds zur zweckgebundenen Förderung und Aufwertung bestehender Kleingartenanlagen als eine wichtige Schwerpunktmaßnahme definiert wird (siehe Kleingartenentwicklungskonzept Kap. 7.4.2 und Kap. 10). Indem die Kommune die Kleingartenvereine nicht nur organisatorisch sondern auch finanziell bei der qualitativen Aufwertung ihrer Anlagen unterstützt, unterstreicht die Stadt die Bedeutung der Kleingärten für ihre Grüne Infrastruktur.

 

Angesichts des steigenden Flächenbedarfs für Bauen und Wohnen in Rostock erscheint es nicht sinnvoll, neue Flächen für Kleingartenanlagen auszuweisen. Es sollte deshalb versucht werden, den tatsächlichen Bedarf an Kleingartenparzellen im verbleibenden, gesicherten Anlagenbestand abzudecken.


Deshalb wurde in den „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ als Leitziel 1.4 festgelegt, dass in Zukunft die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ersatzparzellen primär durch Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen, Verdichtung im Bestand oder Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen soll und dazu die Einrichtung eines Fonds zur zweckgebundenen Förderung und Aufwertung bestehender Anlagen einzurichten ist. Die Verdichtung von Kleingartenanlagen sowie deren Aufwertung und Umgestaltung im Sinne einer verstärkten Öffnung für alle BürgerInnen ist ein flächensparendes Verfahren zum Erhalt innerstädtischer Lagen.

 

Die Errichtung eines Kleingartenfonds sollte in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und dem Verband der Gartenfreunde umgesetzt werden. Dazu sind klare Regeln für die Mittelverwendung zu entwickeln und in einer Vereinbarung bzw. Kleingartenförderrichtlinie festzuschreiben. Der Fonds ist mit einem zu definierenden jährlichen Budget zu versehen. Vorstellbar wäre sowohl die Förderung mittels eines jährlichen Festzuschusses durch die Kommune in Höhe von 100.000 €/Jahr aber auch die Verknüpfung der Förderung mit Anzahl und Zeitpunkt der bei Überplanung aufgegebenen und damit neu zu schaffenden Parzellen.

 

 

3. Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 7. September 2016:
„Essbare Hansestadt Rostock“ (Beschluss Nr. 2016/AN/1839)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat auf ihrer Sitzung am 07.09.2016 nach Zustimmung zum Änderungsantrag folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. 2016/AN/1839):

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft ein Konzept zur sogenannten „Essbaren Stadt“ vorzulegen, unter Darstellung des in der Hansestadt Rostock bereits vorhandenen als auch zukünftig geplanten „Urban Gardening“, sowie unter Einbindung aller relevanten Akteure, insbesondere des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock. Als Entscheidungshilfe sind der Bürgerschaft IST- Zustand, mögliche Zielstellungen, Erfordernis, Voraussetzungen und Kosten darzulegen.“

 

Mit dem Beschluss bekennt sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dazu, sich an dieser bundesweiten Bewegung „Essbare Stadt“ zu beteiligen. Wie in anderen deutschen Städten soll ein nachhaltiges Stadtbild im Kontext des „Urban Gardening“ entstehen. Ziel ist, geeignete städtische Flächen in entsprechender Lage multifunktional so zu gestalten und aufzuwerten, dass auch der Nutzaspekt für die Bevölkerung noch stärker Berücksichtigung findet, das Grün somit erlebbarer wird.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgte integriert im Rahmen der Erarbeitung des Projektes „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ - Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der (Klein)Gärten in der Hansestadt Rostock im Einklang mit Wohnraumentwicklung im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Mit Fertigstellung und Vorlage dieses Konzeptes wird der Beschluss „Essbare Hansestadt Rostock“ erfüllt. Die Ausführungen sind im Kapitel 7.4.7.1 inhaltlich verankert. Es werden Aussagen getroffen zu bereits seit Jahren in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen Rostocks erfolgreich praktizierten (Einzel)Anpflanzungen von Obstbäumen und Gehölzen mit essbaren Früchten. Anschaulich und ausführlich sind die Standorte der Rostocker Obstwiesen in Steckbriefen beschrieben und mit Fotos dokumentiert. Neben einem Lageplan (Luftbild), wird über die Bewirtschaftung und Pflegemaßnahmen (Schnitt), über die vorhandenen Alten Obstbäume und insbesondere die von Pomologen bestimmten Obstsorten sowie über Neupflanzungen und Obstlehrpfade informiert.


Mit diesem Katalog wurde dem allgemeinen Wunsch, insbesondere auch aus den Ortsbeiräten, nunmehr nachgekommen.

 

Zusammengefasst werden die Erfordernisse, Voraussetzungen und Kosten zur Umsetzung der Bewegung „Essbare Hansestadt Rostock“ dargelegt. Eine Voraussetzung für das Gelingen ist neben städtischen Planungen, Umsetzungen und Pflege sowie der Unterstützung durch Fördermittelgeber, das Engagement privater Initiativen, gemeinnütziger Vereine etc., die die Anpflanzungen initiieren, langzeitlich pflegen (Gehölzschnitt, Mahd), wässern und das Sammeln und Verwerten des Obstes sicherstellen.

 

Parallel zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Standorte der „Essbaren Hansestadt Rostock“ sollen Beratungs- und Bildungsangebote für BürgerInnen ermöglicht werden z.B. zu Formen ehrenamtlicher Patenschaften, zu möglichen Flächen (z.B. auch für die temporäre Nutzung von Hochbeeten mit Gemüsepflanzen und Kräutern).

 

Die Einrichtung eines Stadtgartenbüros als zentrale Koordinierungsstelle für Kleingärten, alternative Gartenformen und Projekte, als Treffpunkt sowie zur VerNETZung aller Akteure wird empfohlen. Denn jedes Projekt im Rahmen der „Essbaren Stadt“ braucht auch immer entsprechende Akteure, die eine Idee nicht nur zum Leben erwecken, sondern auch erhalten und groß werden lassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  • jährliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 € für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Kleingartenentwicklungskonzept (Kleingartenfonds);
  • jährliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 5.000 € für die Bewirtschaftung der Fläche „StadtGartenlabor Rostock“ durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen (siehe Schwerpunktmaßnahme 9);
  • einmalige Haushaltsmittel (ca. 10.000 €) für Erstellung eines Gestaltungs­handbuches (Wegeverbindungen durch KGA, grünes Wegeverbundnetz UFK) durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen;
  • einmalige Haushaltsmittel (ca. 10.000 €) f. Erstellung eines Leitfadens (Kleingartenpark) durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen;
  • 290.000 € erste Kostenschätzung aus dem „Entwicklungskonzept Uferbereich Oberwarnow“ für Maßnahmenbereich MB 10 (Schwerpunktmaßnahme 8) entspre­chend dem Bürgerschaftsbeschluss: „Uferkonzept der Hansestadt Rostock für die Planung, Gestaltung und Entwicklung der Uferzone im Bereich der Oberwarnow zwischen Fischerbruch, Mühlendamm und Bahndamm Rostock-Stralsund“ (Beschluss Nr. 2014/BV/0233);
  • Einplanung zusätzlicher Haushaltsmittel (Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkulierbar) im städtischen Haushalt für Entschädigungszahlungen an PächterInnen bei notwendigen Parzellenverlegungen (Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt) sowie Pflege & Unterhaltung öffentl. Bereiche in Kleingartenanlagen (Tiefbauamt;  Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen)

 

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Claus Ruhe Madsen

 

Hinweis: Anlagen aufgrund des Umfangs nur in Allris verfügbar

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Beschlüsse

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01.03.2022 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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08.03.2022 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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09.03.2022 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - zur Kenntnis gegeben

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16.03.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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24.03.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.03.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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