Nachtrag Beschlussvorlage - 2022/BV/2888-03 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Änderung in § 11 wird wie folgt ergänzt:   

Im Absatz 1 werden Satz 2 folgende Sätze angefügt:

“Jede Person kann sich Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden

am Verwaltungssitz bereitgehalten. Dies gilt auch für außer Kraft getretene Satzungen. Die Bezugsadresse lautet: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Fachbereich Presse- und Informationsstelle, Neuer Markt 1, 18055 Rostock (Briefpost: 18050 Rostock). E-Mail: presse@rostock.de, Tel. 0381 381-1417.”


Die, der ursprünglichen Beschlussvorlage beigefügten, Anlagen werden dem entsprechend angepasst.

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 Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V (KV M-V),
§ 5 KV M-V
§§ 2, 3, 8 KV-DVO

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Sachverhalt:

Bei der Abfassung der ursprünglichen Beschlussvorlage wurde die Bestimmung des § 3 (2) S. 2 KV DVO M-V übersehen. Danach sind die nunmehr durch den Nachtrag eingebrachten Hinweise zwingend in die Veröffentlichungsregelungen der Hauptsatzung aufzunehmen, wenn wie hier die öffentlichen Bekanntmachungen  im Internet erfolgen sollen.    

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Finanzielle Auswirkungen:

keine   

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Mar 30, 2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen