Beschlussvorlage - 2022/BV/2908
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.02.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Ortsamt Mitte; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Mar 1, 2022
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Empfehlung
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Mar 3, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Mar 23, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Mar 24, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 und 2 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom
10. September 2021 (BGBl. I, S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert am 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan
Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“, begrenzt
im Nordwesten: durch die Max-Planck-Straße,
im Nordosten: durch die Joachim-Jungius-Straße,
im Südosten: durch die Max-von-Laue-Straße,
im Südwesten: durch die Grundstücke Max-Planck-Straße 5a und
Max-von-Laue-Straße 1,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften
(Teil B), zusammen Anlage 3, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 4, wird gebilligt.
Sachverhalt:
Der bauliche Bestand im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 09.SO.191-1TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“ weist gegenwärtig bereits Wohnheime für Studierende in Zeilenbauweise auf, deren Wohnheimplätze über das „Studierendenwerk Rostock-Wismar“ vergeben werden.
Anlass und Ziel der Planung sind die geplanten baulichen Erweiterungen der Wohnheime durch das „Studierendenwerk Rostock-Wismar“ zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Studierende, deren geplante Gebäudehöhen und überbaubare Grundstücksflächen (L-förmige Zeilen) ein Planungserfordernis gemäß § 1 (3) Satz 1 BauGB begründen.
Um hier möglichst kurzfristig Planungsrecht zu schaffen, wurde dieser 1. Teilbereich vom größeren Geltungsbereich des Ursprungs-Bebauungsplans Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ abgetrennt und vorgezogen. Die Schaffung von Wohnraum für Studierende genießt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock höchste Priorität und sollte nicht durch die im ursprünglichen Geltungsbereich noch erforderlich gewesenen Abstimmungen, z.B. mit der evangelischen Kirche als Flächen-Eigentümerin, verzögert werden.
Anders als im Aufstellungsbeschluss vom 06.04.2016 für den größeren Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 09.SO.191 beschrieben, wurde dieser 1. Teilbereich zwecks Verfahrensbeschleunigung als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ zur Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB fortgeführt. Die im § 13a BauGB beschriebenen Voraussetzungen werden erfüllt, somit kann auch der Umweltbericht für diese Teilfläche entfallen. Es wurden dennoch ein Artenschutz- (AFB) und ein grünordnerischer Fachbeitrag sowie eine schalltechnische Untersuchung erstellt.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des 1. Teilbereichs gegenwärtig als Wohnbauflächen dar. Gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung später im Zusammenhang mit dem verbleibenden größeren 2. Teilbereich des Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 09.SO.191, für den eine FNP-Änderung erforderlich sein wird, angepasst werden.
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 2,44 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplans wurden vom Studierendenwerk getragen.
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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13,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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